Mercator Kolleg - Stiftung Mercator
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Wenn der Konzern sich kümmert<br />
Text und Foto Ariane Lüthi<br />
In Ghana protestieren Einwohner einer Bergbauregion gegen eine Firma, die<br />
durch den Abbau von Gold ihre einzige Wasserquelle gefährde. In Guatemala<br />
reichen Indios eine Klage bei der Inter amerikanischen Kommission für<br />
Menschenrechte ein, um den Abbau von Nickel in ihrem unmittelbaren Umfeld<br />
zu verhindern. In Armenien wehren sich Gemeinden gegen Gewässerverschmutzung<br />
durch Abwasser und Industrieabfälle von Bergbaufirmen, und in<br />
der Elfenbeinküste fordern die Opfer der illegalen Entsorgung von Giftmüll<br />
durch einen europäischen Konzern am fünften Jahrestag des Skandals Entschädigung.<br />
Die schwedische Modekette Hennes & Mauritz muss sich mit<br />
Berichten beschäftigen, nach denen fast 300 Arbeiter in einer kambodschanischen<br />
Textilfabrik plötzlich bewusstlos geworden sind, und der spanische<br />
Kleiderkonzern Zara sieht sich Medienberichten zufolge mit Untersuchungen<br />
zu „unmenschlichen Arbeitsbedingungen“ in der Zuliefererkette in Brasilien<br />
konfrontiert.<br />
Solche Fälle setzen mehr als nur die soziale Akzeptanz – die so genannte<br />
„social license to operate“ – der Unternehmen aufs Spiel. Sie ziehen auch handfeste<br />
Entschädigungszahlungen und Abfindungssummen nach sich. Das zeigen<br />
jüngste Beispiele: die vorläufige Verurteilung des amerikanischen Ölkonzerns<br />
Chevron zur Zahlung von rund acht Milliarden Dollar für Umweltschäden im<br />
ecuadorianischen Regenwald sowie das Urteil eines US-Gerichts gegen den<br />
Pharmakonzern Novartis zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 250 Millionen<br />
Dollar aufgrund der Diskriminierung weiblicher Angestellter. In den<br />
USA mehren sich Sammelklagen gegen Unternehmen unter dem so genannten<br />
Alien Tort Claims Act (ATCA), darunter gegen den niederländischen Ölmulti<br />
Shell, dem eine Mitverantwortung bei schweren Menschenrechtsverletzungen<br />
in Nigeria vorgeworfen wird, oder gegen den Früchtehändler Chiquita wegen<br />
mutmaßlicher Unterstützung von Verbrechen paramilitärischer Gruppen in<br />
Kolumbien. Die Gerichtsbarkeit von Firmen unter ATCA wurde zwar durch<br />
ein Urteil im Jahr 2010 in Frage gestellt, doch die Entwicklungen zeigen klar,<br />
dass längst nicht mehr nur lokale Gemeinden Widerstand gegen die Aktivitäten<br />
42 <strong>Mercator</strong> <strong>Kolleg</strong> 2010/11