und überschuldeter Personen - Schulden-Kompass
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SCHULDEN-KOMPASS | TEILANALYSE B | 3. | ERGEBNISSE<br />
Ergebnisse<br />
Die nachfolgenden Ergebnisse stellen eine Gr<strong>und</strong>auszählung der Datensätze geordnet nach zentralen<br />
Hypothesen der Überschuldungsforschung dar. Das Merkmal „Überschuldung“, das sich in den<br />
übrigen Untersuchungen erst aus der Dateninterpretation ergibt, ist bei der vorliegenden Auswertung<br />
der CAWIN-Daten bereits vorausgesetzt worden.<br />
Sind die Haushalte „überschuldet“?<br />
Überschuldung ist nach der gesetzlichen Definition ein Zustand, in dem die vorhandenen Mittel auf<br />
absehbare Zeit die laufenden Verpflichtungen nicht mehr decken (§17 InsO).<br />
Es wurden zwei Stichproben mit jeweils 150 Haushalten gezogen. Die eine Stichprobe betrifft die<br />
Haushalte, die bei der Schuldnerberatungsstelle in Wilhelmshaven waren, die anderen diejenigen<br />
Haushalte, die von der Schuldnerberatung Hamburg beraten wurden. Alle beratenen <strong>Personen</strong> wurden<br />
von den Schuldnerberatern als Haushaltsvorstand eingeordnet. Dass es sich dabei tatsächlich um<br />
Überschuldete handelte, lässt sich aus den Daten relativ zweifelsfrei schließen. Alle <strong>Personen</strong> streben<br />
einen Insolvenzplan an. Keine der <strong>Personen</strong> ist in der Lage, ihre <strong>Schulden</strong> auch nur annähernd zu tilgen.<br />
In allen Fällen wird diese Situation von den Schuldnerberatern als Beratungsvoraussetzung<br />
überprüft. Kein Überschuldeter bediente noch fällige Ratenzahlungen. Bis auf einen Fall waren alle<br />
Kredite gekündigt.<br />
Über 40,7 % hatten nach den von der SCHUFA übermittelten Daten zu dieser Gruppe bereits mindestens<br />
eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben (7 % mehrfach). Somit waren 59,3 % Überschuldete<br />
trotz eröffnetem Insolvenzverfahren ohne Eidesstattliche Versicherung, so dass sich dieses<br />
Merkmal als Überschuldungsindikator relativiert. Ob Überschuldete eine Eidesstattlichen Versicherung<br />
abgeben, hängt daher vom Zeitpunkt, vom K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> vor allem vom Gläubiger ab.<br />
Anzahl Eidesstattlicher Versicherungen<br />
Abb. 3.1<br />
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