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und überschuldeter Personen - Schulden-Kompass

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SCHULDEN-KOMPASS | TEILANALYSE B | 3. | ERGEBNISSE<br />

Ergebnisse<br />

Die nachfolgenden Ergebnisse stellen eine Gr<strong>und</strong>auszählung der Datensätze geordnet nach zentralen<br />

Hypothesen der Überschuldungsforschung dar. Das Merkmal „Überschuldung“, das sich in den<br />

übrigen Untersuchungen erst aus der Dateninterpretation ergibt, ist bei der vorliegenden Auswertung<br />

der CAWIN-Daten bereits vorausgesetzt worden.<br />

Sind die Haushalte „überschuldet“?<br />

Überschuldung ist nach der gesetzlichen Definition ein Zustand, in dem die vorhandenen Mittel auf<br />

absehbare Zeit die laufenden Verpflichtungen nicht mehr decken (§17 InsO).<br />

Es wurden zwei Stichproben mit jeweils 150 Haushalten gezogen. Die eine Stichprobe betrifft die<br />

Haushalte, die bei der Schuldnerberatungsstelle in Wilhelmshaven waren, die anderen diejenigen<br />

Haushalte, die von der Schuldnerberatung Hamburg beraten wurden. Alle beratenen <strong>Personen</strong> wurden<br />

von den Schuldnerberatern als Haushaltsvorstand eingeordnet. Dass es sich dabei tatsächlich um<br />

Überschuldete handelte, lässt sich aus den Daten relativ zweifelsfrei schließen. Alle <strong>Personen</strong> streben<br />

einen Insolvenzplan an. Keine der <strong>Personen</strong> ist in der Lage, ihre <strong>Schulden</strong> auch nur annähernd zu tilgen.<br />

In allen Fällen wird diese Situation von den Schuldnerberatern als Beratungsvoraussetzung<br />

überprüft. Kein Überschuldeter bediente noch fällige Ratenzahlungen. Bis auf einen Fall waren alle<br />

Kredite gekündigt.<br />

Über 40,7 % hatten nach den von der SCHUFA übermittelten Daten zu dieser Gruppe bereits mindestens<br />

eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben (7 % mehrfach). Somit waren 59,3 % Überschuldete<br />

trotz eröffnetem Insolvenzverfahren ohne Eidesstattliche Versicherung, so dass sich dieses<br />

Merkmal als Überschuldungsindikator relativiert. Ob Überschuldete eine Eidesstattlichen Versicherung<br />

abgeben, hängt daher vom Zeitpunkt, vom K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> vor allem vom Gläubiger ab.<br />

Anzahl Eidesstattlicher Versicherungen<br />

Abb. 3.1<br />

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