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Evaluation der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen ...

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• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen (§ 35 SGB VIII) sollen im Einzelfall eine<br />

nachdrückliche Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen<br />

Lebensführung bieten. Die Hilfe ist meistens auf längere Zeit angelegt und speziell für<br />

Jugendliche in außerordentlich gefährdeten Lebenssituationen gedacht.<br />

Prinzipiell konnten auch flexible Hilfen nach § 27 SGB VIII sowie Einglie<strong>der</strong>ungshilfen für<br />

seelisch behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und Jugendliche nach § 35a SGB VIII aufgenommen werden,<br />

wobei <strong>der</strong> § 35a allerdings auszuschließen war, wenn bereits im Vorfeld eine <strong>Diagnose</strong> wie<br />

z.B. die Teilleistungsschwäche Legasthenie vorlag. Tatsächlich waren diese Hilfeformen allerdings<br />

nur in wenigen Ausnahmefällen relevant (s. Abschnitt 3.8), weswegen sie für die<br />

vorliegende Untersuchung nur eine untergeordnete Rolle spielen.<br />

Abb.2: Hilfetypen nach BMFSFJ (2002)<br />

IKJ Institut für Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe gGmbH<br />

Abbildung 2: Hilfetypen nach BMFSFJ (2002)<br />

Die einzelnen Hilfen können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten klassifiziert werden.<br />

Jordan und Sengling (1988) beispielsweise differenzieren zwischen ambulanten Hilfen wie<br />

Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe o<strong>der</strong> Sozialer Gruppenarbeit<br />

sowie Fremdunterbringungen außerhalb des Elternhauses. Petermann (2002b) schlägt alternativ<br />

bzw. ergänzend dazu vor, bei <strong>der</strong> Einteilung auch formale Aspekte wie Kosten und<br />

Zeitdauer sowie inhaltliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Auf inhaltlicher Ebene sollte<br />

demzufolge auf Familiennähe und die Intensität <strong>der</strong> Maßnahmen Bezug genommen werden.<br />

Eine hohe Familiennähe weisen bspw. Angebote wie Erziehungsberatung o<strong>der</strong> sozialpädagogische<br />

Familienhilfe auf. Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialpädagogischen</strong> <strong>Diagnose</strong>-<br />

<strong>Tabellen</strong> schien es allerdings angebracht, auf ein „üblicheres“ bzw. weiter verbreitetes Klassifikationsschema<br />

zurückzugreifen. So unterscheidet das BMFSFJ (2000) noch weitergehend<br />

entsprechend <strong>der</strong> Hilfeintention zwischen familienunterstützenden, -ergänzenden und<br />

-ersetzenden Maßnahmen (s. Abbildung 2). Zu den intensitätsmäßig eher nie<strong>der</strong>schwelligeren<br />

„familienunterstützenden Hilfen“ zählen Angebote nach den §§ 28 bis 31 SGB VIII. Die<br />

„familienergänzenden Hilfen“ werden bei <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Evaluation</strong> ausschließlich durch<br />

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