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schaftshilfe (nach früherem westlichen Sprachgebrauch Comecon)<br />

vereinigten sogenannten sozialistischen Bruderländern. Die<br />

weitere Entwicklung der Hochschule war durch Ambivalenz gekennzeichnet.<br />

Während in einigen Disziplinen der damalige Weltstand<br />

gehalten werden konnte, verbreitete sich in anderen Wissensgebieten<br />

durch die erzwungene internationale Abschottung<br />

Provinzialismus. Wie bereits im 19. Jahrhundert unterhielt die<br />

1961 zur TU Dresden avancierte Hochschule engste Beziehungen<br />

zur Industrie. Mit der 1986 vollzogenen Integration der 1861<br />

als Gewerbeschule Dresden gegründeten Ingenieurhochschule<br />

und der Bildung des Informatikzentrums wurde vergeblich versucht,<br />

den internationalen Anschluß auf dem Gebiet der Informationstechnik<br />

und Informationsverarbeitung zu gewinnen.<br />

Der politische Umbruch 1989/90, „friedliche Revolution” oder<br />

„Wende” genannt, hatte tiefgreifende personelle und strukturelle<br />

Auswirkungen wie kaum in einem anderen Bereich der Gesellschaft.<br />

Zuerst wurden die „politiknahen” Sektionen, wie die Sektion<br />

für Marxismus-Leninismus, aufgelöst. Wenig später folgten<br />

die anderen Sektionen. Es konstituierten sich vorerst fünf Fakultäten.<br />

Nach einem längeren und teilweise kontroversen Prozeß<br />

wurde nach der Verabschiedung des Sächsischen Hochschulerneuerungsgesetzes<br />

vom 25. Juli 1991 die rechtliche Basis für<br />

den personellen und strukturellen Neuaufbau der sächsischen<br />

Universitäten und Hochschulen geschaffen. 7 Die Auflösung und<br />

teilweise Integration von Hochschulen fand im Gesetz zur Struktur<br />

des Hochschulwesens und der Hochschulen im Freistaat<br />

Sachsen vom 10. April 1992 die rechtliche Verankerung. 8 Am 4.<br />

August 1993 erfolgte die Verabschiedung des Gesetzes über die<br />

Hochschulen im Freistaat Sachsen. 9 Damit war der inhaltliche<br />

Neuaufbau des sächsischen Hochschulwesens weitgehend abgeschlossen.<br />

10 Fast alle Lehrstühle wurden neu ausgeschrieben.<br />

Die Mitarbeiter konnten und mußten sich erneut auf ihre oder<br />

auch andere Stellen bewerben. Die Mitarbeiter des sächsischen<br />

Hochschulwesens wurden von Personalkommissionen hinsicht-<br />

7 Sächsisches Hochschulerneuerungsgesetz vom 25. Juli 1991. In: Sächs. Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt Nr. 19/1991 vom 31. Juli 1991.<br />

8 Gesetz zur Struktur des Hochschulwesens und der Hochschulen im Freistaat Sachsen<br />

vom 10. April 1992. In: Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/1992 vom 8. Mai<br />

1992.<br />

9 Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 4. August 1993. In: Sächs. Gesetz-<br />

und Verordnungsblatt Nr. 35/1993 vom 3. September 1993.<br />

10 Alfred Post/Beate Schmidt/Ulrike Zirpel: Hochschulrecht Sachsen. Kommentiert mit Texten<br />

wichtiger Rechtsvorschriften, Dresden 1998.<br />

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