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Das DCF-Verfahren - SVKG

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1. Einführung in das Thema<br />

Begriffsdefinition:<br />

ß <strong>DCF</strong>-<strong>Verfahren</strong> = Discounted Cashflow-<strong>Verfahren</strong><br />

ß Discounted Cash-Flow (<strong>DCF</strong>) (dt. abgezinster Zahlungsstrom) beschreibt<br />

<strong>Verfahren</strong> zur Wertermittlung, insbesondere zur Unternehmensbewertung<br />

und zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Es beruht auf dem<br />

finanzmathematischen Konzept der Abzinsung (eng.: discounting) von<br />

Zahlungsströmen (eng. cash flow) zur Ermittlung des Kapitalwerts.<br />

(aus Wikipedia)<br />

Dr. David Hersberger <strong>SVKG</strong> Sommertagung vom 11. Juni 2010 11/42

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