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Studienführer Wirtschaftsingenieurwesen - Fakultät VIII - Wirtschaft ...

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1 Termine und Fristen<br />

Siehe im Internet unter:<br />

http://www.tu-berlin.de/studium/termine.html<br />

1.1 Prüfungsmeldung<br />

Bei den Meldungen zu den Prüfungen müssen dem Referat für Studienangelegenheiten, I B<br />

b 3, alle lt. Prüfungsordnung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen. Meldungen, die den<br />

Vorschriften nicht entsprechen, führen nicht zur Zulassung. Scheine, die bei Meldeschluss<br />

noch nicht ausgestellt waren, müssen unverzüglich, spätestens bis drei Werktage vor Beginn<br />

des Prüfungszeitraumes nachgereicht werden. Auch zu einer Wiederholungsprüfung ist<br />

die fristgemäße Meldung erforderlich, da anderenfalls die betreffende Wiederholungsprüfung<br />

als versäumt (5,0) bewertet wird.<br />

Der Prüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 25.10.2000 auf Grund der zuletzt stark<br />

gestiegenen verspäteten Meldungen zu Prüfungen folgendes beschlossen:<br />

Anträge auf Genehmigung verspäteter Meldungen werden ab sofort nur noch genehmigt,<br />

wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Meldeschluss beim Prüfungsausschuss vorliegen<br />

und triftige Gründe für die nicht rechtzeitige Anmeldung nachgewiesen (d. h. nicht nur<br />

angeführt) werden. Später eingereichte Anträge werden – unabhängig von der Begründung –<br />

ohne Ausnahme abgelehnt.<br />

9<br />

1.2 Termine der Diplom-Vorprüfungen<br />

Siehe Aushang am Prüfungsamt.<br />

1.3 Termine der Diplom-Hauptprüfungen<br />

Siehe Aushang am Prüfungsamt.<br />

1.4 Hinweise zu mündlichen Prüfungen<br />

Freie Terminvereinbarung in den regulären Prüfungszeiträumen<br />

Sofern die Prüfungstermine nicht vom Referat I B (Prüfungsamt) festgesetzt und veröffentlicht<br />

werden, ist unverzüglich nach der Meldung, spätestens bis zum letzten Werktag vor Beginn<br />

des Prüfungszeitraums mit dem Prüfer ein Termin zu vereinbaren. Meldet sich der Kandidat<br />

bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Prüfer nicht, setzt dieser von sich aus einen verbindlichen<br />

Prüfungstermin fest und teilt diesen dem Prüfungsamt mit.<br />

Mündliche Prüfungen außerhalb der regulären Prüfungszeiträume<br />

In der vorlesungsfreien Zeit können in verschiedenen, insbesondere in den wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Fächern mündliche Prüfungen durchgeführt werden, sofern der Prüfer<br />

einverstanden ist. Das Einverständnis des Prüfers und der verbindliche Prüfungstermin sind<br />

bei der Meldung im Prüfungsamt nachzuweisen. Für außerterminliche Prüfungen in der<br />

Vorlesungszeit ist in jedem Fall ein Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen (formlos,<br />

schriftlich). Voraussetzungen für die Genehmigung sind das Einverständnis des Prüfers und<br />

triftige Gründe, z. B. der Nachweis, dass das Studium sich verkürzt und nicht durch die Prüfungsvorbereitung<br />

verlängert (ggf. Studienverlaufsplan beifügen).<br />

Zusätzliche Prüfungstermine anderer Studiengänge<br />

Diese Prüfungstermine können wahrgenommen werden, wenn die Meldung rechtzeitig erfolgt<br />

und die Prüfungsvoraussetzungen bis Meldeschluss vollständig vorliegen.<br />

Hinweis: Letzteres ist bei Prüfungsterminen am Ende des Semesters häufig nicht der Fall,<br />

da der Meldeschluss oft vor der Ausstellung der Leistungsnachweise des jew. Semesters<br />

liegt.<br />

10

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