Abl. MBJS 10/04 - BRAVORS - Brandenburg.de
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320 Amtsblatt <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. <strong>10</strong> vom 15. Juli 20<strong>04</strong><br />
gion informiert und beraten. Die staatlichen Schulämter<br />
stellen <strong>de</strong>n Grundschulen aktuelles Informationsmaterial<br />
über diese Gymnasien <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Region<br />
zur Verfügung. Die Gymnasien unterstützen die<br />
Grundschulen bei <strong>de</strong>r allgemeinen Information und<br />
Beratung <strong>de</strong>r Eltern.<br />
1.2.2 Individuelle Beratung<br />
Nach <strong>de</strong>r allgemeinen Beratung sind die Eltern auf<br />
Wunsch individuell zu beraten. Der schulische Leistungsstand<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s und seine voraussichtliche Eignung<br />
für die Teilnahme am Schulversuch sollen Gegenstand<br />
<strong>de</strong>r individuellen Beratung sein. Dabei soll eine<br />
Bezugnahme auf Zielstellung und Inhalt <strong>de</strong>s Schulversuchs<br />
und insbeson<strong>de</strong>re auf das Auswahlverfahren<br />
erfolgen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Beratungszeiten soll auf<br />
berufstätige Eltern Rücksicht genommen wer<strong>de</strong>n. Sie<br />
kann auch an einem Elternsprechtag angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die individuelle Beratung ist grundsätzlich Aufgabe<br />
<strong>de</strong>r Klassenlehrkräfte. Während <strong>de</strong>s Elternsprechtages<br />
für die Jahrgangsstufe 4 ist eine Beratung durch die<br />
Fachlehrkräfte sicher zu stellen. Die Schulleitung<br />
gewährleistet <strong>de</strong>n für die Beratung notwendigen Informationsaustausch<br />
zwischen <strong>de</strong>n Lehrkräften.<br />
Über das Beratungsgespräch mit <strong>de</strong>n Eltern ist ein Protokoll<br />
zu fertigen.<br />
2. Auswahlverfahren<br />
In einem Auswahlverfahren für die Teilnahme am<br />
Schulversuch müssen diejenigen Bewerberinnen und<br />
Bewerber ausgewählt wer<strong>de</strong>n, die auf Grund ihrer Leistungsfähigkeit<br />
und Leistungsbereitschaft mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit erfolgreich am Schulversuch teilnehmen<br />
können. Das Auswahlverfahren wird von <strong>de</strong>r<br />
Schulleitung <strong>de</strong>s aufnehmen<strong>de</strong>n Gymnasiums durchgeführt.<br />
Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter trifft die<br />
Entscheidung über die Aufnahme in die Leistungsprofilklasse.<br />
Die Eltern können ihr Kind bei einem bestimmten<br />
Gymnasium, welches am Schulversuch „Leistungsprofilklassen“<br />
teilnimmt, anmel<strong>de</strong>n, wenn auf <strong>de</strong>m Halbjahreszeugnis<br />
<strong>de</strong>r Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5<br />
aus <strong>de</strong>n Einzelnoten in <strong>de</strong>n Fächern Deutsch, Mathematik<br />
und Sachunterricht nicht überschritten wird.<br />
Die Entscheidung über die Auswahl <strong>de</strong>r Bewerberinnen<br />
und Bewerber grün<strong>de</strong>t sich auf die Informationen <strong>de</strong>r<br />
Grundschule, das Ergebnis <strong>de</strong>r Teilnahme an einem<br />
prognostischen Test und das Ergebnis eines Aufnahmegespräches<br />
an <strong>de</strong>m gewünschten Gymnasium.<br />
3. Informationen <strong>de</strong>r Grundschule für die Teilnahme<br />
am Schulversuch Leistungsprofilklassen<br />
Für die Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber,<br />
die die Grundschule für das Auswahlverfahren<br />
am aufnehmen<strong>de</strong>n Gymnasium zur Verfügung stellt, ist<br />
das anliegen<strong>de</strong> Formular zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
3.1 Verfahren zur Erstellung <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r<br />
Grundschule<br />
3.1.1 Sofern in Grundschulen gemäß § 57 Abs. 1 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches<br />
Schulgesetz die Klassen- und Elternkonferenzen<br />
<strong>de</strong>n Beschluss gefasst haben, dass schriftliche<br />
Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle von<br />
Noten treten, ist auf individuellen Antrag ein Halbjahreszeugnis<br />
mit Noten zu erstellen. Eltern, die für ihr<br />
Kind eine Teilnahme am Schulversuch wünschen, stellen<br />
hierfür in <strong>de</strong>r Zeit vom 3. Januar 2005 bis 14. Januar<br />
2005 einen Antrag an die zuständige Klassenlehrkraft.<br />
Diese Schülerinnen und Schüler erhalten am En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Jahrgangsstufe 4 keine schriftlichen Informationen<br />
zur Lernentwicklung.<br />
3.1.2 Eltern, die die Teilnahme ihres Kin<strong>de</strong>s am Schulversuch<br />
wünschen, stellen in <strong>de</strong>r Zeit vom 21. Januar<br />
2005 bis 4. Februar 2005 einen Antrag auf Erstellung<br />
<strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r Grundschule für die Teilnahme<br />
am Schulversuch an die Schulleitung <strong>de</strong>r Grundschule.<br />
3.1.3 Für die Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzung<br />
<strong>de</strong>r Notensumme (siehe Nr. 2) für das Auswahlverfahren<br />
erfüllen und <strong>de</strong>ren Eltern einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Antrag gestellt haben, erstellt die zuständige<br />
Klassenlehrkraft in <strong>de</strong>r Zeit vom 31. Januar 2005 bis<br />
17. Februar 2005 die Informationen <strong>de</strong>r Grundschule.<br />
Die Klassenkonferenz beschließt in diesem Zeitraum<br />
über <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r Grundschule.<br />
Der Beschluss <strong>de</strong>r Klassenkonferenz ist zu protokollieren.<br />
§ 88 Abs. 3 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Schulgesetz fin<strong>de</strong>t<br />
entsprechend auf die Beratung über die Informationen<br />
<strong>de</strong>r Grundschule Anwendung. Die Informationen<br />
<strong>de</strong>r Grundschule sind von <strong>de</strong>r Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Schulleiter zu unterschreiben und <strong>de</strong>n Eltern bis zum<br />
18. Februar 2005 zuzuleiten.<br />
3.1.4 Den Eltern ist anschließend Gelegenheit zu einer erläutern<strong>de</strong>n<br />
Rücksprache zu geben. Sofern Eltern gegen <strong>de</strong>n<br />
Inhalt <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r Grundschule Be<strong>de</strong>nken<br />
geltend machen, sind diese in einem Protokoll<br />
festzuhalten. Wünschen die Eltern eine Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Informationen <strong>de</strong>r Grundschule, prüft die Klassenkonferenz,<br />
ob die vorgetragenen Be<strong>de</strong>nken eine Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Inhaltes rechtfertigen und beschließt erneut. Über<br />
das Ergebnis sind die Eltern zu informieren.<br />
3.1.5 Bis zum 25. Februar 2005 mel<strong>de</strong>n sich die Eltern mit<br />
<strong>de</strong>m Formblatt „Informationen <strong>de</strong>r Grundschule“ an einem<br />
Gymnasium, welches an <strong>de</strong>m Schulversuch teilnimmt,<br />
an.<br />
3.2 Inhaltliche Gestaltung <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r<br />
Grundschule<br />
3.2.1 Das Formular enthält neben persönlichen Angaben und<br />
solchen zum Schulbesuch die Notensumme in <strong>de</strong>n Fächern<br />
Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.