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Abl. MBJS 10/04 - BRAVORS - Brandenburg.de

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320 Amtsblatt <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. <strong>10</strong> vom 15. Juli 20<strong>04</strong><br />

gion informiert und beraten. Die staatlichen Schulämter<br />

stellen <strong>de</strong>n Grundschulen aktuelles Informationsmaterial<br />

über diese Gymnasien <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Region<br />

zur Verfügung. Die Gymnasien unterstützen die<br />

Grundschulen bei <strong>de</strong>r allgemeinen Information und<br />

Beratung <strong>de</strong>r Eltern.<br />

1.2.2 Individuelle Beratung<br />

Nach <strong>de</strong>r allgemeinen Beratung sind die Eltern auf<br />

Wunsch individuell zu beraten. Der schulische Leistungsstand<br />

<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s und seine voraussichtliche Eignung<br />

für die Teilnahme am Schulversuch sollen Gegenstand<br />

<strong>de</strong>r individuellen Beratung sein. Dabei soll eine<br />

Bezugnahme auf Zielstellung und Inhalt <strong>de</strong>s Schulversuchs<br />

und insbeson<strong>de</strong>re auf das Auswahlverfahren<br />

erfolgen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Beratungszeiten soll auf<br />

berufstätige Eltern Rücksicht genommen wer<strong>de</strong>n. Sie<br />

kann auch an einem Elternsprechtag angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die individuelle Beratung ist grundsätzlich Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r Klassenlehrkräfte. Während <strong>de</strong>s Elternsprechtages<br />

für die Jahrgangsstufe 4 ist eine Beratung durch die<br />

Fachlehrkräfte sicher zu stellen. Die Schulleitung<br />

gewährleistet <strong>de</strong>n für die Beratung notwendigen Informationsaustausch<br />

zwischen <strong>de</strong>n Lehrkräften.<br />

Über das Beratungsgespräch mit <strong>de</strong>n Eltern ist ein Protokoll<br />

zu fertigen.<br />

2. Auswahlverfahren<br />

In einem Auswahlverfahren für die Teilnahme am<br />

Schulversuch müssen diejenigen Bewerberinnen und<br />

Bewerber ausgewählt wer<strong>de</strong>n, die auf Grund ihrer Leistungsfähigkeit<br />

und Leistungsbereitschaft mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit erfolgreich am Schulversuch teilnehmen<br />

können. Das Auswahlverfahren wird von <strong>de</strong>r<br />

Schulleitung <strong>de</strong>s aufnehmen<strong>de</strong>n Gymnasiums durchgeführt.<br />

Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter trifft die<br />

Entscheidung über die Aufnahme in die Leistungsprofilklasse.<br />

Die Eltern können ihr Kind bei einem bestimmten<br />

Gymnasium, welches am Schulversuch „Leistungsprofilklassen“<br />

teilnimmt, anmel<strong>de</strong>n, wenn auf <strong>de</strong>m Halbjahreszeugnis<br />

<strong>de</strong>r Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5<br />

aus <strong>de</strong>n Einzelnoten in <strong>de</strong>n Fächern Deutsch, Mathematik<br />

und Sachunterricht nicht überschritten wird.<br />

Die Entscheidung über die Auswahl <strong>de</strong>r Bewerberinnen<br />

und Bewerber grün<strong>de</strong>t sich auf die Informationen <strong>de</strong>r<br />

Grundschule, das Ergebnis <strong>de</strong>r Teilnahme an einem<br />

prognostischen Test und das Ergebnis eines Aufnahmegespräches<br />

an <strong>de</strong>m gewünschten Gymnasium.<br />

3. Informationen <strong>de</strong>r Grundschule für die Teilnahme<br />

am Schulversuch Leistungsprofilklassen<br />

Für die Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber,<br />

die die Grundschule für das Auswahlverfahren<br />

am aufnehmen<strong>de</strong>n Gymnasium zur Verfügung stellt, ist<br />

das anliegen<strong>de</strong> Formular zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

3.1 Verfahren zur Erstellung <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r<br />

Grundschule<br />

3.1.1 Sofern in Grundschulen gemäß § 57 Abs. 1 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches<br />

Schulgesetz die Klassen- und Elternkonferenzen<br />

<strong>de</strong>n Beschluss gefasst haben, dass schriftliche<br />

Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle von<br />

Noten treten, ist auf individuellen Antrag ein Halbjahreszeugnis<br />

mit Noten zu erstellen. Eltern, die für ihr<br />

Kind eine Teilnahme am Schulversuch wünschen, stellen<br />

hierfür in <strong>de</strong>r Zeit vom 3. Januar 2005 bis 14. Januar<br />

2005 einen Antrag an die zuständige Klassenlehrkraft.<br />

Diese Schülerinnen und Schüler erhalten am En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Jahrgangsstufe 4 keine schriftlichen Informationen<br />

zur Lernentwicklung.<br />

3.1.2 Eltern, die die Teilnahme ihres Kin<strong>de</strong>s am Schulversuch<br />

wünschen, stellen in <strong>de</strong>r Zeit vom 21. Januar<br />

2005 bis 4. Februar 2005 einen Antrag auf Erstellung<br />

<strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r Grundschule für die Teilnahme<br />

am Schulversuch an die Schulleitung <strong>de</strong>r Grundschule.<br />

3.1.3 Für die Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzung<br />

<strong>de</strong>r Notensumme (siehe Nr. 2) für das Auswahlverfahren<br />

erfüllen und <strong>de</strong>ren Eltern einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Antrag gestellt haben, erstellt die zuständige<br />

Klassenlehrkraft in <strong>de</strong>r Zeit vom 31. Januar 2005 bis<br />

17. Februar 2005 die Informationen <strong>de</strong>r Grundschule.<br />

Die Klassenkonferenz beschließt in diesem Zeitraum<br />

über <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r Grundschule.<br />

Der Beschluss <strong>de</strong>r Klassenkonferenz ist zu protokollieren.<br />

§ 88 Abs. 3 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Schulgesetz fin<strong>de</strong>t<br />

entsprechend auf die Beratung über die Informationen<br />

<strong>de</strong>r Grundschule Anwendung. Die Informationen<br />

<strong>de</strong>r Grundschule sind von <strong>de</strong>r Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Schulleiter zu unterschreiben und <strong>de</strong>n Eltern bis zum<br />

18. Februar 2005 zuzuleiten.<br />

3.1.4 Den Eltern ist anschließend Gelegenheit zu einer erläutern<strong>de</strong>n<br />

Rücksprache zu geben. Sofern Eltern gegen <strong>de</strong>n<br />

Inhalt <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r Grundschule Be<strong>de</strong>nken<br />

geltend machen, sind diese in einem Protokoll<br />

festzuhalten. Wünschen die Eltern eine Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Informationen <strong>de</strong>r Grundschule, prüft die Klassenkonferenz,<br />

ob die vorgetragenen Be<strong>de</strong>nken eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Inhaltes rechtfertigen und beschließt erneut. Über<br />

das Ergebnis sind die Eltern zu informieren.<br />

3.1.5 Bis zum 25. Februar 2005 mel<strong>de</strong>n sich die Eltern mit<br />

<strong>de</strong>m Formblatt „Informationen <strong>de</strong>r Grundschule“ an einem<br />

Gymnasium, welches an <strong>de</strong>m Schulversuch teilnimmt,<br />

an.<br />

3.2 Inhaltliche Gestaltung <strong>de</strong>r Informationen <strong>de</strong>r<br />

Grundschule<br />

3.2.1 Das Formular enthält neben persönlichen Angaben und<br />

solchen zum Schulbesuch die Notensumme in <strong>de</strong>n Fächern<br />

Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

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