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Abl. MBJS 10/04 - BRAVORS - Brandenburg.de

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4.6 Eine gleichzeitige För<strong>de</strong>rung nach mehreren <strong>de</strong>r Nummern<br />

2.1 bis 2.5 ist ausgeschlossen.<br />

4.7 Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt,<br />

wenn ein beson<strong>de</strong>res arbeitsmarktpolitisches<br />

Interesse an <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahme besteht<br />

und ein Zuschuss nach § 266 SGB III (Verstärkte För<strong>de</strong>rung)<br />

durch die zuständige Agentur für Arbeit erbracht<br />

wird. Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 wer<strong>de</strong>n<br />

vorrangig in <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs von Langzeitarbeitslosigkeit<br />

betroffenen Regionen geför<strong>de</strong>rt.<br />

4.8 Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.2, Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Angebots bei <strong>de</strong>n sozialen Diensten, ist durch <strong>de</strong>n<br />

Landkreis/die kreisfreie Stadt zu bestätigen, dass die<br />

Maßnahmen in das <strong>de</strong>m Landkreis/<strong>de</strong>r kreisfreien<br />

Stadt mitgeteilte Kreiskontingent eingeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Festlegung <strong>de</strong>r Kreiskontingente erfolgt durch das<br />

MASGF jeweils zu Beginn <strong>de</strong>s Haushaltsjahres. Die<br />

Höhe <strong>de</strong>r Kreiskontingente wird auf Grundlage <strong>de</strong>r zur<br />

Verfügung stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmittel und nach Betroffenheitskriterien<br />

ermittelt.<br />

4.9 Für Maßnahmen nach Nummer 2.2.1, Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Angebots in <strong>de</strong>r Jugendhilfe, ist eine befürworten<strong>de</strong><br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s zuständigen Jugendamtes vorzulegen,<br />

die insbeson<strong>de</strong>re bestätigt, dass<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. <strong>10</strong> vom 15. Juli 20<strong>04</strong><br />

- die nach <strong>de</strong>r „Richtlinie über die Gewährung von<br />

Zuwendungen zur För<strong>de</strong>rung von Personalkosten<br />

von sozialpädagogischen Fachkräften in <strong>de</strong>r Jugendarbeit<br />

und Jugendsozialarbeit“ <strong>de</strong>s <strong>MBJS</strong> för<strong>de</strong>rbaren<br />

Stellen vom Landkreis/<strong>de</strong>r kreisfreien<br />

Stadt vollständig in Anspruch genommen wur<strong>de</strong>n,<br />

- das durch die Maßnahme geför<strong>de</strong>rte Personal zusätzlich<br />

zur Regelpersonalausstattung <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

beschäftigt wird und<br />

- die jeweilige Maßnahme im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m<br />

Landkreis/<strong>de</strong>r kreisfreien Stadt zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Kreiskontingents durchgeführt wird.<br />

Die Festlegung <strong>de</strong>r Kreiskontingente erfolgt durch das<br />

<strong>MBJS</strong> jeweils zu Beginn <strong>de</strong>s Haushaltsjahres. Die Höhe<br />

<strong>de</strong>r Kreiskontingente wird auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmittel und nach Bedarfskriterien<br />

ermittelt.<br />

4.<strong>10</strong> Maßnahmen nach Nummer 2.2.2, Verbesserung <strong>de</strong>s<br />

Angebots im Breitensport, wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt,<br />

wenn sie in erheblichem sportpolitischen Interesse <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s liegen. Über die För<strong>de</strong>rwürdigkeit entschei<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>ssportbund im Benehmen mit <strong>de</strong>m <strong>MBJS</strong>.<br />

4.11 Bei Maßnahmen nach Nummer 2.3, Erhaltung und Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Umwelt, wird über die För<strong>de</strong>rwürdigkeit<br />

auf <strong>de</strong>r Basis von Fach- und Qualitätskriterien im Einvernehmen<br />

mit <strong>de</strong>m MLUR beziehungsweise Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />

entschie<strong>de</strong>n.<br />

4.12 Bei Maßnahmen nach Nummer 2.4 entschei<strong>de</strong>t das<br />

MSWV. Bei Maßnahmen im Rahmen von ZIS 2000,<br />

URBAN II und „Die soziale Stadt“ sind die Entschei­<br />

331<br />

dungen im Benehmen mit <strong>de</strong>n zuständigen Lenkungskreisen<br />

zu treffen.<br />

4.13 Maßnahmen nach Nummer 2.5, Erhöhung <strong>de</strong>s Angebots<br />

in <strong>de</strong>r freien Kulturarbeit und Vorbereitung und<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Denkmalpflege, wer<strong>de</strong>n nur dann<br />

geför<strong>de</strong>rt, wenn sie in erheblichem kulturpolitischen<br />

Interesse <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommunen liegen. Über<br />

die För<strong>de</strong>rwürdigkeit entschei<strong>de</strong>t das MWFK.<br />

4.14 Alle Maßnahmen wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt, wenn in<br />

ihnen überwiegend arbeitsmarktpolitische Zielgruppen<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Maßnahmen nach Nummer<br />

2.1.1 wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt, wenn in ihnen ausschließlich<br />

die genannten arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen,<br />

das heißt Ältere ab 55 und Schwerbehin<strong>de</strong>rte,<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

5 Art und Umfang, Höhe <strong>de</strong>r Zuwendung<br />

5.1 Zuwendungsart: Projektför<strong>de</strong>rung<br />

5.2 Finanzierungsart: Fehlbedarfsfinanzierung<br />

5.3 Form <strong>de</strong>r Zuwendung: Zuschuss/Zuweisung<br />

5.4 Bemessungsgrundlage<br />

5.4.1 Für alle Maßnahmen nach <strong>de</strong>n Nummern 2.1 bis 2.5<br />

können Personalausgaben (Arbeitgeber-Brutto) sowie<br />

Ausgaben für die Qualifizierung <strong>de</strong>r Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen<br />

und unabweisliche, angemessene<br />

Ausgaben für das Projektmanagement <strong>de</strong>s Projektträgers<br />

mit insgesamt bis zu 300 Euro pro Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin<br />

und Monat geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wobei<br />

<strong>de</strong>r Personalkostenzuschuss auf die Höhe <strong>de</strong>r Arbeitgeberanteile<br />

an <strong>de</strong>n Personalausgaben begrenzt<br />

wird.<br />

5.4.2 In begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen, insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn<br />

die Gewährung von Verstärkter För<strong>de</strong>rung durch die<br />

Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit nach § 266 SGB III nicht<br />

möglich ist, kann die För<strong>de</strong>rhöhe nach Nummer 5.4.1<br />

um bis zu <strong>10</strong>0 Euro pro Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin<br />

und Monat erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

5.4.3 Die Bagatellgrenze, unterhalb <strong>de</strong>r eine För<strong>de</strong>rung ausgeschlossen<br />

ist, beträgt 900 Euro. Soweit ein Anteil <strong>de</strong>r<br />

nationalen Kofinanzierung durch kommunale Mittel<br />

erbracht wird, fin<strong>de</strong>t dies bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Bagatellgrenze<br />

Berücksichtigung.<br />

5.4.4 Die För<strong>de</strong>rung erfolgt in <strong>de</strong>r Regel für zwölf Monate.<br />

Eine Verlängerung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung nach dieser Richtlinie<br />

sowie eine Anschlussför<strong>de</strong>rung für Maßnahmen,<br />

die nach <strong>de</strong>r „Richtlinie <strong>de</strong>s Ministeriums für Arbeit,<br />

Soziales, Gesundheit und Frauen über die Gewährung<br />

von Zuwendungen für Strukturanpassungsmaßnahmen<br />

nach <strong>de</strong>n §§ 272 ff. <strong>de</strong>s Dritten Buches Sozialgesetzbuch<br />

für arbeitslose Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen<br />

ab 50 Jahre“ vom 17. Mai 2002 (ABl. S. 602) o<strong>de</strong>r

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