Abl. MBJS 10/04 - BRAVORS - Brandenburg.de
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4.6 Eine gleichzeitige För<strong>de</strong>rung nach mehreren <strong>de</strong>r Nummern<br />
2.1 bis 2.5 ist ausgeschlossen.<br />
4.7 Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt,<br />
wenn ein beson<strong>de</strong>res arbeitsmarktpolitisches<br />
Interesse an <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahme besteht<br />
und ein Zuschuss nach § 266 SGB III (Verstärkte För<strong>de</strong>rung)<br />
durch die zuständige Agentur für Arbeit erbracht<br />
wird. Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 wer<strong>de</strong>n<br />
vorrangig in <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs von Langzeitarbeitslosigkeit<br />
betroffenen Regionen geför<strong>de</strong>rt.<br />
4.8 Für Maßnahmen nach Nummer 2.1.2, Verbesserung<br />
<strong>de</strong>s Angebots bei <strong>de</strong>n sozialen Diensten, ist durch <strong>de</strong>n<br />
Landkreis/die kreisfreie Stadt zu bestätigen, dass die<br />
Maßnahmen in das <strong>de</strong>m Landkreis/<strong>de</strong>r kreisfreien<br />
Stadt mitgeteilte Kreiskontingent eingeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Festlegung <strong>de</strong>r Kreiskontingente erfolgt durch das<br />
MASGF jeweils zu Beginn <strong>de</strong>s Haushaltsjahres. Die<br />
Höhe <strong>de</strong>r Kreiskontingente wird auf Grundlage <strong>de</strong>r zur<br />
Verfügung stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmittel und nach Betroffenheitskriterien<br />
ermittelt.<br />
4.9 Für Maßnahmen nach Nummer 2.2.1, Verbesserung<br />
<strong>de</strong>s Angebots in <strong>de</strong>r Jugendhilfe, ist eine befürworten<strong>de</strong><br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s zuständigen Jugendamtes vorzulegen,<br />
die insbeson<strong>de</strong>re bestätigt, dass<br />
Amtsblatt <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. <strong>10</strong> vom 15. Juli 20<strong>04</strong><br />
- die nach <strong>de</strong>r „Richtlinie über die Gewährung von<br />
Zuwendungen zur För<strong>de</strong>rung von Personalkosten<br />
von sozialpädagogischen Fachkräften in <strong>de</strong>r Jugendarbeit<br />
und Jugendsozialarbeit“ <strong>de</strong>s <strong>MBJS</strong> för<strong>de</strong>rbaren<br />
Stellen vom Landkreis/<strong>de</strong>r kreisfreien<br />
Stadt vollständig in Anspruch genommen wur<strong>de</strong>n,<br />
- das durch die Maßnahme geför<strong>de</strong>rte Personal zusätzlich<br />
zur Regelpersonalausstattung <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
beschäftigt wird und<br />
- die jeweilige Maßnahme im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m<br />
Landkreis/<strong>de</strong>r kreisfreien Stadt zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Kreiskontingents durchgeführt wird.<br />
Die Festlegung <strong>de</strong>r Kreiskontingente erfolgt durch das<br />
<strong>MBJS</strong> jeweils zu Beginn <strong>de</strong>s Haushaltsjahres. Die Höhe<br />
<strong>de</strong>r Kreiskontingente wird auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmittel und nach Bedarfskriterien<br />
ermittelt.<br />
4.<strong>10</strong> Maßnahmen nach Nummer 2.2.2, Verbesserung <strong>de</strong>s<br />
Angebots im Breitensport, wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt,<br />
wenn sie in erheblichem sportpolitischen Interesse <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s liegen. Über die För<strong>de</strong>rwürdigkeit entschei<strong>de</strong>t<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>ssportbund im Benehmen mit <strong>de</strong>m <strong>MBJS</strong>.<br />
4.11 Bei Maßnahmen nach Nummer 2.3, Erhaltung und Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r Umwelt, wird über die För<strong>de</strong>rwürdigkeit<br />
auf <strong>de</strong>r Basis von Fach- und Qualitätskriterien im Einvernehmen<br />
mit <strong>de</strong>m MLUR beziehungsweise Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />
entschie<strong>de</strong>n.<br />
4.12 Bei Maßnahmen nach Nummer 2.4 entschei<strong>de</strong>t das<br />
MSWV. Bei Maßnahmen im Rahmen von ZIS 2000,<br />
URBAN II und „Die soziale Stadt“ sind die Entschei<br />
331<br />
dungen im Benehmen mit <strong>de</strong>n zuständigen Lenkungskreisen<br />
zu treffen.<br />
4.13 Maßnahmen nach Nummer 2.5, Erhöhung <strong>de</strong>s Angebots<br />
in <strong>de</strong>r freien Kulturarbeit und Vorbereitung und<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Denkmalpflege, wer<strong>de</strong>n nur dann<br />
geför<strong>de</strong>rt, wenn sie in erheblichem kulturpolitischen<br />
Interesse <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommunen liegen. Über<br />
die För<strong>de</strong>rwürdigkeit entschei<strong>de</strong>t das MWFK.<br />
4.14 Alle Maßnahmen wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt, wenn in<br />
ihnen überwiegend arbeitsmarktpolitische Zielgruppen<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Maßnahmen nach Nummer<br />
2.1.1 wer<strong>de</strong>n nur dann geför<strong>de</strong>rt, wenn in ihnen ausschließlich<br />
die genannten arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen,<br />
das heißt Ältere ab 55 und Schwerbehin<strong>de</strong>rte,<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
5 Art und Umfang, Höhe <strong>de</strong>r Zuwendung<br />
5.1 Zuwendungsart: Projektför<strong>de</strong>rung<br />
5.2 Finanzierungsart: Fehlbedarfsfinanzierung<br />
5.3 Form <strong>de</strong>r Zuwendung: Zuschuss/Zuweisung<br />
5.4 Bemessungsgrundlage<br />
5.4.1 Für alle Maßnahmen nach <strong>de</strong>n Nummern 2.1 bis 2.5<br />
können Personalausgaben (Arbeitgeber-Brutto) sowie<br />
Ausgaben für die Qualifizierung <strong>de</strong>r Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen<br />
und unabweisliche, angemessene<br />
Ausgaben für das Projektmanagement <strong>de</strong>s Projektträgers<br />
mit insgesamt bis zu 300 Euro pro Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin<br />
und Monat geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wobei<br />
<strong>de</strong>r Personalkostenzuschuss auf die Höhe <strong>de</strong>r Arbeitgeberanteile<br />
an <strong>de</strong>n Personalausgaben begrenzt<br />
wird.<br />
5.4.2 In begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen, insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn<br />
die Gewährung von Verstärkter För<strong>de</strong>rung durch die<br />
Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit nach § 266 SGB III nicht<br />
möglich ist, kann die För<strong>de</strong>rhöhe nach Nummer 5.4.1<br />
um bis zu <strong>10</strong>0 Euro pro Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin<br />
und Monat erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />
5.4.3 Die Bagatellgrenze, unterhalb <strong>de</strong>r eine För<strong>de</strong>rung ausgeschlossen<br />
ist, beträgt 900 Euro. Soweit ein Anteil <strong>de</strong>r<br />
nationalen Kofinanzierung durch kommunale Mittel<br />
erbracht wird, fin<strong>de</strong>t dies bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Bagatellgrenze<br />
Berücksichtigung.<br />
5.4.4 Die För<strong>de</strong>rung erfolgt in <strong>de</strong>r Regel für zwölf Monate.<br />
Eine Verlängerung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung nach dieser Richtlinie<br />
sowie eine Anschlussför<strong>de</strong>rung für Maßnahmen,<br />
die nach <strong>de</strong>r „Richtlinie <strong>de</strong>s Ministeriums für Arbeit,<br />
Soziales, Gesundheit und Frauen über die Gewährung<br />
von Zuwendungen für Strukturanpassungsmaßnahmen<br />
nach <strong>de</strong>n §§ 272 ff. <strong>de</strong>s Dritten Buches Sozialgesetzbuch<br />
für arbeitslose Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen<br />
ab 50 Jahre“ vom 17. Mai 2002 (ABl. S. 602) o<strong>de</strong>r