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Abl. MBJS 10/04 - BRAVORS - Brandenburg.de

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Das für die genannten Rundschreiben jeweils zum 31. Juli 20<strong>04</strong><br />

bestimmte Außer-Kraft-Treten wird aufgehoben. Als neues<br />

Datum für das Außer-Kraft-Treten wird hiermit für je<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

genannten Rundschreiben <strong>de</strong>r 31. Juli 2009 festgelegt.<br />

2. In-Kraft-Treten<br />

Dieses Rundschreiben tritt am 1. Juni 20<strong>04</strong> in Kraft.<br />

Rundschreiben 9/<strong>04</strong><br />

Vom 13. Mai 20<strong>04</strong><br />

Gz.: 32.2 – Tel. 8 66-38 22<br />

Prüfungsschwerpunkte und Regelungen<br />

zu <strong>de</strong>n zentralen schriftlichen Abiturprüfungen 2005<br />

1. Teilnehmer, Personenkreis<br />

Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres 20<strong>04</strong>/2005 wird in <strong>de</strong>n Fächern Biologie,<br />

Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geografie, Geschichte,<br />

Mathematik, Physik und Politische Bildung gemäß<br />

§ 25 Abs. 1 <strong>de</strong>r Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV)<br />

vom 1. März 2002 (GVBl. II Seite 142) die schriftliche Abiturprüfung<br />

mit zentralen Aufgabenstellungen durchgeführt.<br />

Daran nehmen auch die Schülerinnen und Schüler teil, die gemäß<br />

§ 39 <strong>de</strong>r Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung <strong>de</strong>n Bildungsgang<br />

zum Erwerb <strong>de</strong>r allgemeinen Hochschulreife nach<br />

<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung vom<br />

30. Juni 1997 (GVBl. II Seite 658), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Verordnung<br />

vom 15. März 1999 (GVBl. II Seite 255), abschließen<br />

und die gemäß Nummer 25 Abs. 2 <strong>de</strong>r Verwaltungsvorschriften<br />

zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV) vom<br />

1. März 2002 (ABl.<strong>MBJS</strong> S. 148), geän<strong>de</strong>rt durch Verwaltungsvorschriften<br />

vom 26. September 2003 (ABl. <strong>MBJS</strong><br />

S. 334) <strong>de</strong>r Teilnahme an zentralen schriftlichen Abiturprüfungen<br />

zugestimmt haben. Soweit die Zustimmung nicht erfolgt<br />

ist, erfolgt für diese Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfung<br />

<strong>de</strong>zentral.<br />

In <strong>de</strong>n übrigen Fächern wer<strong>de</strong>n die Aufgabenvorschläge wie<br />

bisher <strong>de</strong>zentral erarbeitet.<br />

2. Aufgabenvorschläge, Aufgabenstruktur und Auswahlmöglichkeiten<br />

Für <strong>de</strong>n Grundkurs bzw. Leistungskurs wer<strong>de</strong>n je ein Aufgabenvorschlag<br />

für <strong>de</strong>n Prüfungstermin und <strong>de</strong>n zentralen Nachschreibetermin<br />

zur Verfügung gestellt. Des weiteren erhalten<br />

die Schulen zeitversetzt einen Reservesatz.<br />

Ein Aufgabenvorschlag in <strong>de</strong>n zentralen schriftlichen Abiturprüfungen<br />

setzt sich aus<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport – Nr. <strong>10</strong> vom 15. Juli 20<strong>04</strong><br />

293<br />

a) mehreren Aufgabenstellungen (Arbeitsanweisungen)<br />

einschließlich <strong>de</strong>m gegebenenfalls jeweils zu bearbeiten<strong>de</strong>n<br />

Material, <strong>de</strong>r Benennung <strong>de</strong>r gegebenenfalls jeweils<br />

vorgesehenen beson<strong>de</strong>ren Hilfsmittel und<br />

b) <strong>de</strong>n Beschreibungen <strong>de</strong>r erwarteten Leistung (Erwartungshorizonte)<br />

einschließlich Angaben zur Bewertung<br />

zusammen.<br />

Aus <strong>de</strong>n Unterlagen unter Buchstabe a) wer<strong>de</strong>n die Prüfungsaufgaben<br />

für die Schülerinnen und Schüler zusammengestellt.<br />

Der unter Buchstabe b) beschriebene Teil <strong>de</strong>s Aufgabenvorschlages<br />

ist ausschließlich für Lehrkräfte bestimmt.<br />

Ein Aufgabenvorschlag enthält Wahlmöglichkeiten sowohl für<br />

Lehrkräfte als auch für Schülerinnen und Schüler.<br />

Die Aufgabenvorschläge wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schulleitung zugesandt<br />

und von ihr <strong>de</strong>r Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />

übergeben. Die Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong><br />

verwahrt die Aufgabenvorschläge sicher.<br />

Drei Werktage vor <strong>de</strong>m jeweiligen Prüfungstermin beauftragt<br />

die Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong> je Fach<br />

und Kurs eine Lehrkraft mit <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Prüfungsaufgabe.<br />

Dabei han<strong>de</strong>lt es sich in <strong>de</strong>r Regel um die Lehrkraft,<br />

die im zweiten Schuljahr <strong>de</strong>r Qualifikationsphase in <strong>de</strong>m<br />

Abiturprüfungsfach <strong>de</strong>n regelmäßigen Unterricht erteilt hat.<br />

Für die Zusammenstellung <strong>de</strong>r Prüfungsaufgabe gelten jeweils<br />

die in <strong>de</strong>r Anlage 1 aufgeführten Hinweise. Die Lehrkraft berücksichtigt<br />

bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Prüfungsaufgabe<br />

insbeson<strong>de</strong>re die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten.<br />

Die für alle Schülerinnen und Schüler <strong>de</strong>s jeweiligen Kurses<br />

zusammengestellten und gekennzeichneten Prüfungsaufgaben<br />

übergibt die Lehrkraft <strong>de</strong>r Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />

zur sicheren Verwahrung bis zum Prüfungstag.<br />

Die nicht ausgewählten Aufgabenstellungen wer<strong>de</strong>n ebenfalls<br />

an die Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Prüfungsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />

übergeben und sind getrennt von <strong>de</strong>n Prüfungsaufgaben sicher<br />

zu verwahren.<br />

Sofern das durch die Schülerinnen und Schüler zu bearbeiten<strong>de</strong><br />

Material in beson<strong>de</strong>rer Weise vorbereitet wer<strong>de</strong>n muss, um<br />

<strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern die Bearbeitung zu ermöglichen,<br />

können die Umschläge abweichend von <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Frist geöffnet wer<strong>de</strong>n. Über <strong>de</strong>rartige Ausnahmen entschei<strong>de</strong>t<br />

das für Schule zuständige Ministerium und teilt dies<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Schule mit.<br />

3. Korrekturverfahren<br />

Für die Korrektur <strong>de</strong>r schriftlichen Prüfungsarbeit gemäß § 27<br />

Abs. 2 und 3 <strong>de</strong>r Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung sind die<br />

in <strong>de</strong>r Anlage 2 aufgeführten Korrekturzeichen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Kombinationen von Korrekturzeichen sind zulässig.<br />

Einzelne Lösungsansätze o<strong>de</strong>r Erkenntnisse o<strong>de</strong>r Formulierungen,<br />

die positiv vom Erwartungshorizont abweichen, wer<strong>de</strong>n<br />

durch entsprechen<strong>de</strong> Randbemerkungen gekennzeichnet.

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