110331_1.Gemeinderat_2011.pdf
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GR Hofer: Der Abgangsbetrag von ca. € 76.000,- ist heuer ebenfalls von der<br />
Marktgemeinde zu übernehmen. Ich merke dies nur aufgrund der Budgetwahrheit an.<br />
Vorsitzender: Der Einbau dieses Betrages in Voranschlag 2011 war zum<br />
Erstellungszeitpunkt nicht möglich, es wird jedoch versucht werden, auch diesen<br />
Betrag einzubauen.<br />
Antrag: Den 1. ordentlichen und außerordentlichen Nachtrags-<br />
voranschlag 2011 der Marktgemeinde Millstatt zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 21<br />
Bgm. Josef Pleikner – Antrag um Diskussion zur eventuellen Überarbeitung<br />
des textlichen Bebauungsplanes der Marktgemeinde Millstatt<br />
Antrag von Herrn Bürgermeister Josef Pleikner, Marktplatz 8, 9872 Millstatt, vom 31.<br />
Jänner 2011:<br />
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates!<br />
Da derzeit und in der Vergangenheit immer wieder Kritik an der Baubehörde 1.<br />
Instanz im Zuge der Genehmigung diverser Bauvorhaben geübt wurde und Mitglieder<br />
des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes versuchen Bauprojekte bereits im<br />
Vorfeld zu verhindern, möchte ich darauf hinweisen, dass für beantragte<br />
Bauvorhaben, wenn diese den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen<br />
des textlichen Bebauungsplanes der Marktgemeinde Millstatt entsprechen, ein<br />
Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung besteht. Das Instrumentarium der<br />
Ortsbildpflegekommission wurde in den letzten Jahren viele Male angerufen und zu<br />
einer Stellungnahme geladen. Aufgrund dieser Anlassfälle stelle ich den Antrag um<br />
Diskussion zur eventuellen Überarbeitung des textlichen Bebauungsplanes der<br />
Marktgemeinde Millstatt (Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />
Millstatt vom 4.3.2005, geändert am 2.5.2007, ergänzt am 10.7.2007, genehmigt mit<br />
Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 29.8.2007, Zahl:<br />
SP15-RD-83/1-2005). Die Genehmigung von Bauvorhaben könnte nur dadurch<br />
erschwert werden, wenn die Bedingungen des textlichen Bebauungsplanes streng<br />
und restriktiv gezogen werden. Mit der Bitte um Diskussion verbleibe ich mit<br />
freundlichem Gruß, Josef Pleikner, Bürgermeister.<br />
Diskussion:<br />
Vorsitzender: Ich habe den Eindruck, dass die Interpretation des textlichen<br />
Bebauungsplanes oft nicht verstanden wird. Im Hinblick auf Versuche, Bauvorhaben<br />
nicht zu genehmigen, möchte ich auf die letzten Zeitungsberichte hinweisen und<br />
zwar auf die Anlassfälle im Gmünd (Einkaufsmarkt) und Spittal an der Drau<br />
(Sendemasten).<br />
GR Hofer: In dieser Angelegenheit verteidige ich den Bürgermeister, wie ich es<br />
bereits in der Ausschusssitzung getan habe. Bevor Gemeinderäte eine<br />
Unterschriftenliste unterfertigen, sollte sie die Gesetzeslage kennen.<br />
GR Mag. Printschler: In der letzten Gemeinderatsperiode haben wir die bauliche<br />
Ausnutzungsziffer in der geschlossenen Bebauung in Millstatt für Hotels und sozialen<br />
Wohnbau auf 1,85 erhöht, die Frage ist ob dies in der Kernzone nicht zurück<br />
genommen werden sollte.<br />
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