KVBW-Magazin 0904 - Bushido Oberkirch
KVBW-Magazin 0904 - Bushido Oberkirch
KVBW-Magazin 0904 - Bushido Oberkirch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Text und Fotos Ralf Brünig, Schulsportreferent<br />
Gürtelprüfungen Gürtelprüfungen<br />
im Schulkarate<br />
Prüfungen in Karate-Do und DKV-Sound-Karate im Schulsport<br />
Auch für das Schuljahr 2009/2010 ist zu erwarten, dass die Anzahl der Karateangebote (Karate-Do und DKV-<br />
Sound-Karate) an staatlichen Schulen und an Hochschulen weiter zugenommen haben wird. Damit dürften dann<br />
auch die Anfragen an den Schulsportreferenten weiter zunehmen, die sich mit den Regularien für Kyu-<br />
Prüfungen im Schul- und Hochschulkarate befassen.<br />
Gültige Prüfungen in Karate-Do und DKV-Sound-Karate?<br />
- Ja!<br />
- Vorweg ist gleich ganz deutlich festzustellen: Ja, es können "gültige"<br />
Prüfungen abgelegt werden, egal, ob es sich um ein schulisches oder<br />
Hochschul-Angebot im DKV-Sound-Karate oder im Karate-Do handelt.<br />
- Grundlage für die Prüfungen sind die jeweiligen DKV-<br />
Prüfungsprogramme (DKV-Sound-Karate und Stilrichtungen).<br />
- Die Regelungen beziehen sich auf Angehörige von Karate-Gruppen an<br />
staatlichen Schulen und an Hochschulen (keine Volkshochschulen), die<br />
Karate im Rahmen des Schul- /Hochschulsports (freiwillig oder<br />
Pflichtunterricht) betreiben.<br />
- Sie können größtenteils im DKV-Handbuch unter "3.5.-B.3. Prüfungen<br />
im Rahmen des Schulsports" nachgelesen werden:<br />
Checkliste: Was muss beachtet werden?<br />
- Wer zum Prüfungszeitpunkt ausschließlich an einer staatlichen Schule /<br />
Hochschule Karate betreibt, ist von der Ausweispflicht befreit.<br />
- Diese SchülerInnen / StudentInnen sind dann auch von der Pflicht befreit, eine Jahressichtmarke zu erwerben.<br />
- Die Prüfung muss von einem/r Prüfer/in mit einer gültigen Prüferlizenz abgenommen werden (Ausnahmen s.u.).<br />
- Die für das Karate an der Schule jeweils zuständige Person muss vor der Prüfung eine von der Schulleitung<br />
beglaubigte Liste der Prüfungsteilnehmer erstellen, aus der hervorgeht, dass sie zum Prüfungszeitpunkt Schüler<br />
dieser Schule sind.<br />
- Diese Liste ist dem Prüfer vorzulegen und in Kopie an den DKV-Schulsportreferenten zu schicken.<br />
- Die DKV-Prüfungsmarke ist auf die DKV-Prüfungsurkunde zu kleben und zu stempeln.<br />
- Ist ein Schüler bereits graduiert, muss er die Prüfungsurkunde,<br />
die die zuletzt erworbene Graduierung belegt, vorlegen.<br />
- Im Falle eines späteren Vereins- (DKV-)<br />
Eintritts werden die bestandenen<br />
Prüfungen von einem lizenzierten DKV-<br />
Prüfer in den Pass übertragen und somit<br />
anerkannt.<br />
- Für Schul- /Hochschulsportgemeinschaften<br />
in Karate-Do kann in Ausnahmefällen<br />
durch den/die Landesprüferreferenten/in<br />
eine Prüfung durch den/die<br />
Lehrgangsleiter/in genehmigt werden.<br />
- Für Schul- /Hochschulsportgemeinschaften<br />
in DKV-Sound-Karate kann in<br />
Ausnahmefällen durch den/die<br />
Bundesschulsportreferenten/in eine<br />
Prüfung durch den/die Lehrgangsleiter/in<br />
genehmigt werden.<br />
Schule<br />
11