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KVBW-Magazin 0904 - Bushido Oberkirch

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Text und Fotos Ralf Brünig, Schulsportreferent<br />

Gürtelprüfungen Gürtelprüfungen<br />

im Schulkarate<br />

Prüfungen in Karate-Do und DKV-Sound-Karate im Schulsport<br />

Auch für das Schuljahr 2009/2010 ist zu erwarten, dass die Anzahl der Karateangebote (Karate-Do und DKV-<br />

Sound-Karate) an staatlichen Schulen und an Hochschulen weiter zugenommen haben wird. Damit dürften dann<br />

auch die Anfragen an den Schulsportreferenten weiter zunehmen, die sich mit den Regularien für Kyu-<br />

Prüfungen im Schul- und Hochschulkarate befassen.<br />

Gültige Prüfungen in Karate-Do und DKV-Sound-Karate?<br />

- Ja!<br />

- Vorweg ist gleich ganz deutlich festzustellen: Ja, es können "gültige"<br />

Prüfungen abgelegt werden, egal, ob es sich um ein schulisches oder<br />

Hochschul-Angebot im DKV-Sound-Karate oder im Karate-Do handelt.<br />

- Grundlage für die Prüfungen sind die jeweiligen DKV-<br />

Prüfungsprogramme (DKV-Sound-Karate und Stilrichtungen).<br />

- Die Regelungen beziehen sich auf Angehörige von Karate-Gruppen an<br />

staatlichen Schulen und an Hochschulen (keine Volkshochschulen), die<br />

Karate im Rahmen des Schul- /Hochschulsports (freiwillig oder<br />

Pflichtunterricht) betreiben.<br />

- Sie können größtenteils im DKV-Handbuch unter "3.5.-B.3. Prüfungen<br />

im Rahmen des Schulsports" nachgelesen werden:<br />

Checkliste: Was muss beachtet werden?<br />

- Wer zum Prüfungszeitpunkt ausschließlich an einer staatlichen Schule /<br />

Hochschule Karate betreibt, ist von der Ausweispflicht befreit.<br />

- Diese SchülerInnen / StudentInnen sind dann auch von der Pflicht befreit, eine Jahressichtmarke zu erwerben.<br />

- Die Prüfung muss von einem/r Prüfer/in mit einer gültigen Prüferlizenz abgenommen werden (Ausnahmen s.u.).<br />

- Die für das Karate an der Schule jeweils zuständige Person muss vor der Prüfung eine von der Schulleitung<br />

beglaubigte Liste der Prüfungsteilnehmer erstellen, aus der hervorgeht, dass sie zum Prüfungszeitpunkt Schüler<br />

dieser Schule sind.<br />

- Diese Liste ist dem Prüfer vorzulegen und in Kopie an den DKV-Schulsportreferenten zu schicken.<br />

- Die DKV-Prüfungsmarke ist auf die DKV-Prüfungsurkunde zu kleben und zu stempeln.<br />

- Ist ein Schüler bereits graduiert, muss er die Prüfungsurkunde,<br />

die die zuletzt erworbene Graduierung belegt, vorlegen.<br />

- Im Falle eines späteren Vereins- (DKV-)<br />

Eintritts werden die bestandenen<br />

Prüfungen von einem lizenzierten DKV-<br />

Prüfer in den Pass übertragen und somit<br />

anerkannt.<br />

- Für Schul- /Hochschulsportgemeinschaften<br />

in Karate-Do kann in Ausnahmefällen<br />

durch den/die Landesprüferreferenten/in<br />

eine Prüfung durch den/die<br />

Lehrgangsleiter/in genehmigt werden.<br />

- Für Schul- /Hochschulsportgemeinschaften<br />

in DKV-Sound-Karate kann in<br />

Ausnahmefällen durch den/die<br />

Bundesschulsportreferenten/in eine<br />

Prüfung durch den/die Lehrgangsleiter/in<br />

genehmigt werden.<br />

Schule<br />

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