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KVBW-Magazin 0904 - Bushido Oberkirch

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Schulsport<br />

12<br />

Die DKV-Sound-Karate-Seite<br />

Erläuterungen zu Themen aus der DKV-Sound-Karate-Konzeption<br />

Heute:<br />

Lehr- Lehr-<br />

und Prüfungsprogramm<br />

Prüfungsprogramm<br />

Text und Fotos Ralf Brünig, Schulsportreferent<br />

Grundgedanke<br />

Die Chancen, die sich durch die Überarbeitung und Zusammenführung der zwei bislang vorliegenden unterschiedlichen<br />

Sound-Karate-Konzeptionen für Verein und Schule ergaben, mussten möglichst umfassend genutzt werden. Dazu gehörte<br />

einerseits, dass Bewährtes noch stärker berücksichtigt wurde, dass aber andererseits solche Punkte, die in der<br />

Vergangenheit immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgten, mit Nachdruck bearbeitet werden mussten.<br />

Prinzip der Durchgängigkeit<br />

a. Lehrprogramm - Prüfungsprogramm<br />

Die im Lehrprogramm / Pflichtteil / Wahlteil geforderten Unterrichtsinhalte finden sich als prüfungsrelevante Inhalte im<br />

Prüfungsprogramm wieder.<br />

b. Sound-Karate-Training (stiloffen) - Training in Stilrichtung<br />

Den Kindern, deren Grundlagen im Karate nach der Konzeption "DKV-Sound-Karate" gelegt worden sind, soll ein reibungsloser<br />

Übergang in das Training in einer Stilrichtung ermöglicht werden. Deshalb finden sich in der überarbeiteten<br />

Konzeption alle Inhalte wieder, die auch für das Karate in einer Stilrichtung relevant sind (vor allem "Kata").<br />

c. Sound-Karate im Schulsport - im Vereinstraining<br />

Bei der Überarbeitung wurde Wert darauf gelegt, dass es keine abweichenden Inhalte für Schule und Verein gibt.<br />

Lediglich an der Stelle, wo die speziellen Vorgaben der Kultusministerien für den Schulsport berücksichtigt werden müssen,<br />

gibt es einen Unterschied: "Kumite mit Partner" ist im Schulsport grundsätzlich verboten, im Verein hingegen ist es<br />

erlaubt.<br />

Pflichtteil und Wahlteil<br />

- Der Pflichtteil umfasst sämtliche Basis-Module, die für das DKV-Sound-Karate existentiell sind. Deshalb darf keines<br />

von ihnen weggelassen werden.<br />

- Der Wahlteil bietet zusätzlich wählbare Inhalte. Sie dürfen jedoch nicht als Ersatz für nicht behandelte Bereiche des<br />

Pflichtteils eingesetzt werden (-> additiv, nicht substitutiv!).<br />

Übersicht Lehr- und Prüfungsprogramm

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