KVBW-Magazin 0904 - Bushido Oberkirch
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Schulsport<br />
12<br />
Die DKV-Sound-Karate-Seite<br />
Erläuterungen zu Themen aus der DKV-Sound-Karate-Konzeption<br />
Heute:<br />
Lehr- Lehr-<br />
und Prüfungsprogramm<br />
Prüfungsprogramm<br />
Text und Fotos Ralf Brünig, Schulsportreferent<br />
Grundgedanke<br />
Die Chancen, die sich durch die Überarbeitung und Zusammenführung der zwei bislang vorliegenden unterschiedlichen<br />
Sound-Karate-Konzeptionen für Verein und Schule ergaben, mussten möglichst umfassend genutzt werden. Dazu gehörte<br />
einerseits, dass Bewährtes noch stärker berücksichtigt wurde, dass aber andererseits solche Punkte, die in der<br />
Vergangenheit immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgten, mit Nachdruck bearbeitet werden mussten.<br />
Prinzip der Durchgängigkeit<br />
a. Lehrprogramm - Prüfungsprogramm<br />
Die im Lehrprogramm / Pflichtteil / Wahlteil geforderten Unterrichtsinhalte finden sich als prüfungsrelevante Inhalte im<br />
Prüfungsprogramm wieder.<br />
b. Sound-Karate-Training (stiloffen) - Training in Stilrichtung<br />
Den Kindern, deren Grundlagen im Karate nach der Konzeption "DKV-Sound-Karate" gelegt worden sind, soll ein reibungsloser<br />
Übergang in das Training in einer Stilrichtung ermöglicht werden. Deshalb finden sich in der überarbeiteten<br />
Konzeption alle Inhalte wieder, die auch für das Karate in einer Stilrichtung relevant sind (vor allem "Kata").<br />
c. Sound-Karate im Schulsport - im Vereinstraining<br />
Bei der Überarbeitung wurde Wert darauf gelegt, dass es keine abweichenden Inhalte für Schule und Verein gibt.<br />
Lediglich an der Stelle, wo die speziellen Vorgaben der Kultusministerien für den Schulsport berücksichtigt werden müssen,<br />
gibt es einen Unterschied: "Kumite mit Partner" ist im Schulsport grundsätzlich verboten, im Verein hingegen ist es<br />
erlaubt.<br />
Pflichtteil und Wahlteil<br />
- Der Pflichtteil umfasst sämtliche Basis-Module, die für das DKV-Sound-Karate existentiell sind. Deshalb darf keines<br />
von ihnen weggelassen werden.<br />
- Der Wahlteil bietet zusätzlich wählbare Inhalte. Sie dürfen jedoch nicht als Ersatz für nicht behandelte Bereiche des<br />
Pflichtteils eingesetzt werden (-> additiv, nicht substitutiv!).<br />
Übersicht Lehr- und Prüfungsprogramm