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Knorr-Bremse Geschäftsbericht 2011 - Zelisko

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k o n z e r n a n h a n g 1 5 3<br />

vorgenommen. Die Forderungen sind zum Nominalwert, vermindert um erforderliche Einzelwertberichtigungen,<br />

angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen sind auf den Barwert<br />

abgezinst. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen abgedeckt.<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, dem Barwert oder dem<br />

niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.<br />

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen,<br />

soweit sie Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.<br />

Fremdwährungspositionen werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweils ungünstigeren Kurs am<br />

Bilanzstichtag bewertet. Soweit Fremdwährungspositionen kursgesichert sind, erfolgt die Bewertung<br />

zum entsprechenden Sicherungskurs. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden<br />

Fremdwährungspositionen mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.<br />

Kurssicherungen und Optionsgeschäfte werden selektiv und ausschließlich für Sicherungszwecke<br />

vorgenommen. Derivative Finanzinstrumente, die für Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende<br />

Geschäfte sowie für mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen abgeschlossen wurden,<br />

werden, soweit möglich, zu Bewertungseinheiten zusammengefasst.<br />

In den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie allen ungewissen Verpflichtungen ausreichend<br />

Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB.<br />

Dabei wurde von den Beibehaltungswahlrechten des Art. 67 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 1 EGHGB Gebrauch<br />

gemacht. Rückstellungszuführungen erfolgen unter Anwendung der Nettomethode.<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen auf Basis realistischer Annahmen gebildet. Künftige Gehaltserhöhungen und künftige<br />

Rentenanpassungen (nach § 16 BetrAVG) sowie Annahmen über Kündigungsraten sind in die<br />

Berechnung einbezogen worden. Die Berechnungen basieren auf den biometrischen Grundwerten<br />

nach Klaus Heubeck (Richttafeln RT 2005 G). Folgende Parameter wurden bei der Berechnung zugrunde<br />

gelegt:<br />

Zinssatz: 5,13 % p. a.<br />

Gehaltsdynamik: 3,00 % p. a.<br />

Rententrend: 1,50 % p. a.<br />

Die Bestimmung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem modifizierten Teilwertverfahren. Pensionen<br />

und ähnliche Verpflichtungen unserer ausländischen Gesellschaften sind durch Rückstellungen<br />

abgedeckt, die nach ähnlichen Grundsätzen wie im Inland ermittelt wurden. Lediglich in den

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