Bernd Grass Die Rolle der Betriebsräte in der Aus - Rainer Hampp ...
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150 <strong>Grass</strong>: <strong>Die</strong> <strong>Rolle</strong> <strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>- und Weiterbildung (ZfP 2/97)<br />
dend ger<strong>in</strong>g ist. <strong>Die</strong> Arbeitnehmervertretungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Druck<strong>in</strong>dustrie und im Baugewerbe<br />
beschäftigen sich offensichtlich ausführlicher mit dem Thema <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Weiterbildung. <strong>Die</strong>s mag auch damit zusammenhängen, daß die Erhebungen <strong>in</strong> diesen<br />
Branchen jeweils im Vorfeld bzw. während <strong>der</strong> Verhandlungen um e<strong>in</strong>en Tarifvertrag<br />
zur Weiterbildung durchgeführt wurden. Das Thema stand also – von den Gewerkschaften<br />
vorgetragen – häufiger auf <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> Betriebsratssitzungen. Der<br />
Tarifvertrag hatte e<strong>in</strong>e mobilisierende Wirkung. 16 <strong>Die</strong>s bedeutet auch, daß die Gewerkschaften<br />
mit spezifischen Aktionen das sche<strong>in</strong>bare Des<strong>in</strong>teresse <strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong> an <strong>der</strong><br />
Weiterbildung aufbrechen können. <strong>Die</strong> mobilisierende Wirkung ist <strong>der</strong> entscheidende<br />
Faktor: Es muß nicht immer e<strong>in</strong> Tarifvertrag se<strong>in</strong>. <strong>Die</strong> Gewerkschaften sollten über ihr<br />
Mobilisierungsrepertoire <strong>in</strong> diesen Fragen nachdenken. <strong>Die</strong>ser Zusammenhang kann als<br />
erster H<strong>in</strong>weis gewertet werden, daß neben den formalen Rechten und Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Betriebsverfassung auch an<strong>der</strong>e Gesichtspunkte bei <strong>der</strong> Umsetzung von Mitbestimmungstatbeständen<br />
e<strong>in</strong>e <strong>Rolle</strong> spielen.<br />
<strong>Die</strong> Branche ist als Unterscheidungsmerkmal bei <strong>der</strong> Initiative für Weiterbildungsmaßnahmen<br />
jedoch nicht so bedeutend wie die Betriebsgröße. <strong>Die</strong> relative Zurückhaltung<br />
<strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong> aus den größeren Betrieben läßt sich mit <strong>der</strong> Geltung von<br />
Betriebsvere<strong>in</strong>barungen erklären. <strong>Die</strong>s wirft freilich auch e<strong>in</strong> Licht auf die Qualität <strong>der</strong><br />
Regelungswerke bzw. auf <strong>der</strong>en Umsetzung durch die Arbeitnehmervertretung. Jedenfalls<br />
sche<strong>in</strong>en die Regelungswerke die Initiative <strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong> bei <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
nicht geför<strong>der</strong>t zu haben.<br />
Mitbestimmung bei den Modalitäten <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
Bei den Bestimmungen des § 98 BetrVG handelt es sich um Mitbestimmungstatbestände,<br />
die den <strong>Betriebsräte</strong>n mehr Rechte e<strong>in</strong>räumen, als dies beim § 96 BetrVG <strong>der</strong><br />
Fall ist. An die Mitbestimmung bei <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>wahl <strong>der</strong> Teilnehmer von Maßnahmen ist<br />
beispielsweise im Falle <strong>der</strong> Nichte<strong>in</strong>igung die E<strong>in</strong>igungsstelle gebunden.<br />
<strong>Die</strong> Bestimmungen des § 98 BetrVG wurden <strong>in</strong> den Erhebungen <strong>in</strong> folgende Dimensionen<br />
umgesetzt: Themen, Teilnehmer, Referenten, Inhalte und Methoden. In je<strong>der</strong><br />
von diesen Dimensionen wurde gefragt, ob die Arbeitnehmervertretung im Jahr vor <strong>der</strong><br />
Erhebung mitbestimmt hat (Tab. 4). 17<br />
Tab. 4: Mitbestimmung nach § 98 BetrVG<br />
Analysemerkmale<br />
Branche<br />
Themen<br />
%<br />
Teilnehmer<br />
%<br />
Referenten<br />
%<br />
Inhalte<br />
%<br />
Methoden<br />
%<br />
16<br />
Für diese Interpretation sprechen auch die Ergebnisse <strong>der</strong> hier nicht zitierten Studien <strong>in</strong> den<br />
Zeitungsverlagen und dem Bankgewerbe. In diesen Branchen ist die Initiative <strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong><br />
ähnlich schwach (3 bzw. 5%) wie bei den Arbeitnehmervertretungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Elektro<strong>in</strong>dustrie.<br />
Es fand auch ke<strong>in</strong>e Kampagne für e<strong>in</strong>en Tarifvertrag statt.<br />
17<br />
Das Rat<strong>in</strong>g bestand aus „ja“, „teils-teils“ und „ne<strong>in</strong>“.