Bernd Grass Die Rolle der Betriebsräte in der Aus - Rainer Hampp ...
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146 <strong>Grass</strong>: <strong>Die</strong> <strong>Rolle</strong> <strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>- und Weiterbildung (ZfP 2/97)<br />
dieser knappen Zusammenfassung dargestellt wird. 9 <strong>Die</strong> „klassischen“ Faktoren wie<br />
beispielsweise Betriebsgröße, gewerkschaftlicher Organisationsgrad, Anteile von Arbeitern<br />
und Angestellten sowie betriebspolitische Erfahrungen des Gremiums spielen<br />
selbstverständlich auch e<strong>in</strong>e wichtige <strong>Rolle</strong>. 10 Daß sich <strong>in</strong> den sechs Untersuchungen<br />
zahlreiche, das Gesamtbild erweiternde Differenzierungen ergeben, soll an <strong>der</strong> Analyse<br />
<strong>der</strong> Mitbestimmungspraxis verdeutlicht werden.<br />
Vor dem nun folgenden E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> die Analyse <strong>der</strong> Mitbestimmung ist es angebracht,<br />
auf die <strong>Rolle</strong> <strong>der</strong> Gewerkschaften <strong>in</strong> diesem Kontext e<strong>in</strong>zugehen. Zunächst ist<br />
festzustellen, daß die Arbeitnehmervertretung als betrieblicher Akteur <strong>in</strong> eigener Regie<br />
mit <strong>der</strong> jeweiligen Unternehmensleitung Betriebsvere<strong>in</strong>barungen zu den mitbestimmungspflichtigen<br />
Tatbeständen abschließen kann. Voraussetzung ist neben den e<strong>in</strong>schlägigen<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> Betriebsverfassung – es muß e<strong>in</strong> zur Mitbestimmung def<strong>in</strong>ierter<br />
Regelungsbereich se<strong>in</strong> (die Weiterbildung ist dies) –, daß ke<strong>in</strong> Tarifvorbehalt<br />
besteht. Es dürfen auf betrieblicher Ebene ke<strong>in</strong>e Regelungen abgeschlossen werden,<br />
über die schon Tarifverträge bestehen – wenn das Unternehmen e<strong>in</strong>em Verband angehört,<br />
<strong>der</strong> den Tarifvertrag unterzeichnet hat. <strong>Die</strong>s bedeutet jedoch nicht, daß <strong>Betriebsräte</strong><br />
<strong>in</strong> allen Bereichen, <strong>in</strong> denen Tarifverträge gelten, Abst<strong>in</strong>enz bei Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />
üben müssen. Häufig s<strong>in</strong>d nämlich <strong>in</strong> den Tarifverträgen Öffnungsklauseln für die<br />
betriebliche Ebene vorgesehen. <strong>Die</strong>s ist plausibel, da die weit verbreiteten Flächentarifverträge<br />
nicht alle betrieblichen Eventualitäten regeln können – zumal auf e<strong>in</strong>em diffizilen<br />
Gebiet, wie es die Weiterbildung darstellt.<br />
<strong>Die</strong> Gewerkschaften s<strong>in</strong>d aber über diese tarifvertragliche E<strong>in</strong>flußnahme h<strong>in</strong>aus<br />
auch aus e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Grund für die Gestaltung <strong>der</strong> betrieblichen Mitbestimmung –<br />
und damit auch für <strong>der</strong>en personalpolitische Funktion – von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Da<br />
die überwiegende Zahl <strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong> gewerkschaftlich organisiert ist – von Branche<br />
zu Branche schwanken die Anteile; im Schnitt s<strong>in</strong>d es etwa dreiviertel aller <strong>Betriebsräte</strong><br />
– haben die Gewerkschaften e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>fluß auf die Gestaltung <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen. <strong>Die</strong>ser E<strong>in</strong>fluß gründet sich nicht alle<strong>in</strong> auf die Mitgliedschaft<br />
<strong>der</strong> <strong>Betriebsräte</strong> <strong>in</strong> den Gewerkschaften, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die Bildungsmaßnahmen,<br />
die von den Gewerkschaften für die <strong>Betriebsräte</strong> angeboten und<br />
durchgeführt werden. Man kann davon ausgehen, daß die <strong>Betriebsräte</strong>schulung, das<br />
heißt die Vorbereitung <strong>der</strong> Arbeitnehmervertretungen für ihre betrieblichen Aufgaben,<br />
fast ausschließlich von den Gewerkschaften organisiert wird. Damit gew<strong>in</strong>nen sie auf<br />
9<br />
In den ausführlichen Berichten, die von <strong>der</strong> Hans-Böckler-Stiftung herausgegeben wurden,<br />
wird dies deutlich: Druck<strong>in</strong>dustrie Manuskripte 10<br />
Elektro<strong>in</strong>dustrie Manuskripte 15<br />
Fe<strong>in</strong>keramische Industrie Manuskripte 44<br />
Verlage Manuskripte 51<br />
Baugewerbe Manuskripte 113<br />
Bankgewerbe Manuskripte 164<br />
10<br />
Im Kontext <strong>der</strong> hier zitierten Untersuchungen wurde von den „Klassikern“ die Betriebsgröße<br />
erhoben.