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EUR 3000000000 debt issuance programme, 10 ... - Volksbank AG

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Zahlungen<br />

Kapital- und Zinszahlungen aufgrund der Schuldverschreibungen sowie Zahlungen aufgrund der Zertifikate<br />

erfolgen an das Clearing System oder an das Clearing System zwecks Gutschrift an den jeweiligen Kontoinhaber<br />

beim Clearing System.<br />

7.3 Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen<br />

Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen (die<br />

„Emissionsbedingungen“ oder „Bedingungen“) begeben. Für Aktienanleihen werden sie durch die "Ergänzenden<br />

Emissionsbedingungen für Aktienanleihen (Cash-or-Share-Schuldverschreibungen)" ergänzt.<br />

Die Regelungen der nachstehenden Bedingungen werden durch die Bestimmungen der diesen Bedingungen<br />

beigefügten Endgültigen Bedingungen (die „Endgültigen Bedingungen“) ganz oder teilweise geändert, vervollständigt<br />

und ergänzt (im Wege von Verweisen auf die in Klammer angegebenen Punkte der Endgültigen Bedingungen).<br />

In diesen Emissionsbedingungen kursiv gedruckte Begriffe sind in den Endgültigen Bedingungen definiert.<br />

Insoweit sich die Emissionsbedingungen und die Endgültigen Bedingungen widersprechen sollten, gehen<br />

die Endgültigen Bedingungen den Emissionsbedingungen vor. Die Endgültigen Bedingungen können auch, soweit<br />

nach den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zulässig, Änderungen der Emissionsbedingungen vorsehen.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können bei der Hauptzahlstelle (die in den Endgültigen Bedingungen bestimmt<br />

ist), jeder Zahlstelle (auf welche diese ebenfalls Anwendung finden) und am Sitz der Emittentin während der<br />

üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden und Kopien der Endgültigen Bedingungen sind bei diesen Stellen<br />

kostenlos erhältlich. Dies gilt bei nicht-notierten Schuldverschreibungen nur für die Inhaber der Schuldverschreibungen<br />

(die „Anleihegläubiger“).<br />

§ 1<br />

(Währung. Form. Emissionsart. Stückelung. Verbriefung. Verwahrung)<br />

(1) Währung. Form. LEVADE S.A. (die „Emittentin“) begibt, im Rahmen des in den Endgültigen Bedingungen<br />

bestimmten Teilvermögens, Schuldverschreibungen (die „Schuldverschreibungen“) in der in den<br />

Endgültigen Bedingungen (Punkt 8) festgelegten Währung (die „Festgelegte Währung“). Die Schuldverschreibungen<br />

lauten auf den Inhaber und sind frei übertragbar.<br />

(2) Emissionsart. Die Schuldverschreibungen werden als Daueremission oder Einmalemission ausgegeben,<br />

wie in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 3) bestimmt. Der Emissionspreis bestimmt sich wie in den<br />

Endgültigen Bedingungen (Punkt 11(i)) angegeben. Im Falle einer Daueremission wird der Emissionspreis<br />

zum Laufzeitbeginn in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 11(i)) bestimmt und danach laufend<br />

von der Emittentin gemäß herrschenden Marktbedingungen festgelegt.<br />

(3) Stückelung. Die Schuldverschreibungen weisen den in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Gesamtnennbetrag<br />

(Punkt 9) auf und sind eingeteilt in Stückelungen mit dem in den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt <strong>10</strong>) bestimmten Nennbetrag (oder den Nennbeträgen) (jeweils ein „Nennbetrag“), oder sie<br />

sind in die in den Endgültigen Bedingungen (Punkt <strong>10</strong>) genannte Anzahl an Stücken eingeteilt.<br />

(4) Verbriefung. Wie in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 36) bestimmt, werden die Schuldverschreibungen<br />

in einer Dauerglobalurkunde (die „Dauerglobalurkunde“) ohne Kupons oder Talons verbrieft.<br />

Jede Dauerglobalurkunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften von zwei vertretungsberechtigten<br />

Personen der Emittentin oder deren Bevollmächtigten und ist nach Wahl der Emittentin<br />

von der Hauptzahlstelle oder in deren Namen mit einer Kontrollunterschrift versehen. Einzelurkunden<br />

und Kupons werden nicht ausgegeben. Der Inhaber jeder Dauerglobalurkunde bescheinigt mit ihrem Erwerb,<br />

dass er (i) keine U.S. Person ist, (ii) nicht für oder im Namen einer U.S. Person handelt und (iii) die<br />

Dauerglobalurkunde in einer Offshore-Transaktion in Übereinstimmung mit der Richtlinie S (Regulation<br />

S) des U.S. Wertpapiergesetzes 1933 (Securities Act) erwirbt. Die Dauerglobalurkunde darf zu keiner Zeit<br />

im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum einer U.S. Person sein. Die durch die Dauerglobalurkunde<br />

verbrieften Schuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließ-<br />

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