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EUR 3000000000 debt issuance programme, 10 ... - Volksbank AG

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Quellensteuer bezüglich der<br />

Zertifikate:<br />

Managementdienstleistungsgebühren:<br />

Für nähere Angaben zur steuerlichen Behandlung der Wertpapiere: siehe „8 –<br />

Taxation“.<br />

Kein Steuerausgleich. Sämtliche Zahlungen von Kapital und Zinsen in Bezug<br />

auf Zertifikate werden ohne Einbehalt oder Abzug von Steuern geleistet, es sei<br />

denn, ein solcher Einbehalt oder Abzug ist bereits oder wird in Zukunft gesetzlich<br />

vorgeschrieben.<br />

Die Emittentin ist nicht verpflichtet, wegen eines solchen Einbehalts oder Abzugs<br />

zusätzliche Beträge an Kapital und/oder Zinsen zu zahlen.<br />

Für nähere Angaben zur steuerlichen Behandlung der Wertpapiere: siehe „8 –<br />

Taxation“.<br />

Für die Erbringung bestimmter Managementdienstleistungen (die Managementdienstleistungen)<br />

für die Emittentin, erhält der Manager die Managementdienstleistungsgebühren<br />

(die Managementdienstleistungsgebühren). Für<br />

weitere Angaben: siehe „9.1 – Principal Documents – Management Agreeement“.<br />

Rang der Wertpapiere: Die Zertifikate sind, vorbehaltlich der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen,<br />

direkte, unbedingte, nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten<br />

der Emittentin mit beschränktem Rückgriff, mit Ausnahme jener Verbindlichkeiten,<br />

welche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bevorzugt sind.<br />

Die Schuldverschreibungen können nicht nachrangige ("senior") Schuldverschreibungen<br />

oder nachrangige Schuldverschreibungen sein, je nachdem, wie<br />

in den Bedingungen der Schuldverschreibungen – Status näher beschrieben.<br />

Wenn die Schuldverschreibungen in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 15)<br />

als nicht nachrangig ("senior") bestimmt werden, begründen die Schuldverschreibungen<br />

direkte, unbedingte, unbesicherte und nicht-nachrangige Verpflichtungen<br />

der Emittentin, mit beschränktem Rückgriff, und haben untereinander<br />

den gleichen Rang.<br />

Wenn die Schuldverschreibungen in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 15)<br />

als nachrangig bestimmt werden (d.h. "Nachrangige Schuldvherschreibungen",<br />

"Ergänzungskapitalschuldverschreibungen" oder "Nachrang-<br />

Ergänzungskapitalschuldverschreibungen"), begründen die Schuldverschreibungen<br />

nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die<br />

untereinander und mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin,<br />

die untereinander und mit allen anderen nachrangigen Verbindlichkeiten<br />

der Emittentin mit Ausnahme solcher nachrangiger Verbindlichkeiten, die im<br />

Rang über den Schuldverschreibungen stehen oder solcher nachrangiger<br />

Schuldverschreibungen, denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Vorrecht<br />

eingeräumt wird, gleichrangig sind.<br />

Investmentüberlegungen: Die anwendbaren Endgültigen Bedingungen stellen, sofern anwendbar, spezielle<br />

Investmentüberlegungen für bestimmte Serien oder Tranchen von Wertpapieren<br />

dar. Potentielle Käufer sollten die zusätzlichen Investmentüberlegungen,<br />

welche in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen dargestellt werden,<br />

prüfen und ihre eigenen Finanz- und Rechtsberater hinsichtlich der Risiken, die<br />

mit einem Investment in eine bestimmte Serie von Wertpapieren verbunden<br />

sind, und deren Eignung als Investment unter Berücksichtigung ihrer besonderen<br />

Umstände konsultieren.<br />

Negativerklärung: Es bestehen keine Negativerklärungen („Negative Pledge“).<br />

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