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EUR 3000000000 debt issuance programme, 10 ... - Volksbank AG

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Mitteilung ferner auch gegenüber jeder Börse vornehmen, an der die betreffenden Schuldverschreibungen<br />

zu diesem Zeitpunkt notiert sind und deren Regeln eine Mitteilung an die Börse verlangen, wobei die Mitteilung<br />

baldmöglichst nach der Bestimmung zu erfolgen hat. Im Fall einer Verlängerung oder Verkürzung<br />

der Zinsperiode können der mitgeteilte Zinsbetrag und Zinszahlungstag ohne Vorankündigung nachträglich<br />

angepasst (oder andere geeignete Anpassungsmaßnahmen getroffen) werden. Jede solche Anpassung<br />

wird umgehend allen Börsen, an denen die Schuldverschreibungen zu diesem Zeitpunkt notiert sind und<br />

deren Regeln eine Mitteilung an die Börse verlangen, sowie den Anleihegläubigern mitgeteilt.<br />

(3) Maximal- und/oder Mindestzinssatz. Der Zinssatz ist durch einen in den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 24) allenfalls bestimmten Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz begrenzt.<br />

(4) Zielkupon. Die Schuldverschreibungen sind mit einem in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 20c(i))<br />

allenfalls bestimmten Zielkupon (der „Zielkupon“) ausgestattet. Je nachdem, ob und wie in den Endgültigen<br />

Bedingungen (Punkte 20c(ii) und (iii)) vorgesehen, wird der Zielkupon mit oder ohne Auffüllung und<br />

mit oder ohne Überzahlung ausbezahlt:<br />

(a) "mit Auffüllung" bedeutet: alle ab Verzinsungsbeginn geleisteten Zinszahlungen werden solange<br />

addiert, bis der Zielkupon erreicht ist. Sollte bis zur letzten Zinszahlung der Zielkupon nicht erreicht<br />

werden, entspricht die letzte Zinszahlung dem Zielkupon abzüglich der Summe der bisher<br />

geleisteten Kuponzahlungen.<br />

(b) "ohne Auffüllung" bedeutet: Wird bis zum Endfälligkeitstag der Zielkupon nicht erreicht, erfolgt<br />

keine Auffüllung der letzten Zinszahlung.<br />

(c) "mit Überzahlung" bedeutet: Der Zinssatz, der die vorzeitige Rückzahlung gemäß<br />

§ 4 Absatz 1 auslöst, wird zur Gänze ausbezahlt.<br />

(d) "ohne Überzahlung": die letzte Zinszahlung beträgt den in den Endgültigen Bedingungen (Punkt<br />

20c(i)) genannten Zielkupon minus der Summe aller bisher geleisteten Zinszahlungen.<br />

(5) Zinszahlungstag ist jener Tag, an dem Zinsen zur Auszahlung gelangen und ist in den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 26) definiert. Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Geschäftstag (wie in § 5<br />

Absatz 3 definiert) ist, wird der Zahlungstermin gemäß der Folgender-Geschäftstag-Konvention (wie in §<br />

5 Absatz 4 definiert) angepasst, ausgenommen die Endgültigen Bedingungen (Punkt 7) sehen die Anwendung<br />

einer anderen Anpassungsregelung vor.<br />

(6) Zinsberechnungsbasis. In diesen Emissionsbedingungen bedeutet Zinsberechnungsbasis:<br />

(a) Im Falle der Anwendung von Bildschirmfeststellung (Punkt 20a(viii)(A)):<br />

Der Angebotssatz oder das arithmetische Mittel der Angebotssätze (ausgedrückt als Prozentsatz<br />

per annum) für Einlagen in der Festgelegten Währung (Punkt 8, oder einer anderen in den Endgültigen<br />

Bedingungen festgelegten Währung) wie auf der Bildschirmseite (wie unten definiert) gegen<br />

11:00 Uhr (Londoner Ortszeit im Falle von LIBOR, Brüsseler Ortszeit im Falle <strong>EUR</strong>IBOR, oder<br />

die Zeit, zu der im Interbankenmarkt im Geschäftszentrum üblicherweise die Abgabe von Geldund<br />

Briefsätzen für Einlagen in der Festgelegten Währung erfolgt) oder der in den Endgültigen<br />

Bedingungen (Punkt 20a(viii)(A)) bestimmten Zeit (die „festgelegte Zeit“) am Zinsfestlegungstag<br />

(Punkt 20a(viii)(A)) angezeigt, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. Wenn fünf oder mehr<br />

solcher Angebotssätze auf der Bildschirmseite verfügbar sind, werden der höchste Angebotssatz<br />

(oder wenn mehrere höchste Angebotssätze vorhanden sind, nur einer dieser Angebotssätze) und<br />

der niedrigste Angebotssatz (oder, wenn mehrere niedrigste Angebotssätze vorhanden sind, nur einer<br />

dieser Angebotssätze) von der Berechnungsstelle zum Zwecke der Bestimmung des arithmetischen<br />

Mittels der Angebotssätze außer Betracht gelassen.<br />

Die Bildschirmseite wird in den Endgültigen Bedingungen bestimmt (Punkt 20a(viii)(A)) (die<br />

„Bildschirmseite“). Sollte zur festgelegten Zeit kein Angebotssatz auf der Bildschirmseite erscheinen,<br />

wird die Berechnungsstelle von je einer Geschäftsstelle von vier Banken, deren Ange-<br />

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