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YEARBOOK 2009 / I - AIPPI

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Arbeitsrichtlinien*<br />

von Jochen E. BüHLING, Generalberichterstatter<br />

Dariusz SZLEPER und Thierry CALAME, Stellvertreter des Generalberichterstatters<br />

Nicolai LINDGREEN, Nicola DAGG und Shoichi OKUYAMA<br />

Assistenten des Generalberichterstatters<br />

Frage Q194<br />

Der Einfluss der Mitinhaberschaft an Rechten des<br />

Geistigen Eigentums auf deren Verwertung<br />

Einführung<br />

Während der Tagung des Geschäftsführenden Ausschusses in Singapur bot die Frage Q194: „Der<br />

Einfluss der Mitinhaberschaft an Rechten des Geistigen Eigentums auf deren Verwertung“ Raum für<br />

die Annahme der Entschliessung, welche mehrere der in den Arbeitsrichtlinien und in Berichten der<br />

Landesgruppen bezüglich dieser Frage diskutierte Themen behandelte.<br />

Einige harmonisierte Positionen sind dabei erreicht worden zu Themen wie:<br />

– der Freiheit, die Mitinhaberschaft an Rechten des Geistigen Eigentums zu regeln,<br />

– der Rolle der auf Mitinhaberschaft anwendbaren Rechtsvorschriften,<br />

– den Regelungen betreffend das Recht, die gemeinschaftlich gehaltenen Rechte des Geistigen<br />

Eigentums durch die Mitinhaber zu verwerten,<br />

– und dem Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, um diese Rechte durchzusetzen.<br />

Die Entschliessung gab ebenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Erneuerung oder Aufrechterhaltung<br />

von gemeinschaftlich gehaltenen Rechten des Geistigen Eigentums.<br />

Jedoch schienen mehrere Fragen, welche sowohl in den anfänglichen Arbeitsrichtlinien, als auch in<br />

den Gruppenberichten diskutiert wurden, zu kompliziert zu sein, um einen Konsens innerhalb der<br />

<strong>AIPPI</strong> zu erreichen.<br />

Daher schlug der Arbeitsausschuss dem Geschäftsführenden Ausschuss vor, die Studien von<br />

weiteren Aspekten der Mitinhaberschaft an Rechten des Geistigen Eigentums fortzusetzen.<br />

Das Ziel der vorliegenden Arbeitsrichtlinien ist es, die Diskussion über die Fragen zu eröffnen, welche<br />

anfänglich nicht in Angriff genommen wurden oder welche in den vorherigen Arbeitsrichtlinien oder<br />

den Gruppenberichten nicht ausreichend detailliert diskutiert wurden, ohne notwendigerweise die<br />

Themen zu wiederholen, welche bereits in den Gruppenberichten als Antwort auf die vorherigen<br />

ersten Arbeitsrichtlinien von November 2006 gelöst wurden.<br />

Wie üblich sind die vorliegenden Arbeitsrichtlinien in zwei Teile geteilt:<br />

– der erste Teil beabsichtigt, den Umfang der gegenwärtigen Regelungen in verschiedenen<br />

Ländern darzustellen,<br />

– der zweite Teil enthält die Fragen bezogen auf die mögliche zukünftige Harmonisierung.<br />

* Übersetzt von Peter PAWLOY – Sonn & Partner PAe., Österreich<br />

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