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RA 04/2020 - Entscheidung des Monats

Von der Möglichkeit, gemeinschaftliche Testamente gem. §§ 2267, 2247 BGB eigenhändig zu errichten, machen Laien regen Gebrauch, teilweise mit kuriosen Ergebnissen. Hier wurde die überlebende Ehefrau nicht Alleinerbin, sondern Vorerbin.

Von der Möglichkeit, gemeinschaftliche Testamente gem. §§ 2267, 2247 BGB eigenhändig zu errichten, machen Laien regen Gebrauch, teilweise mit kuriosen Ergebnissen. Hier wurde die überlebende Ehefrau nicht Alleinerbin, sondern Vorerbin.

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