d'Hanwierk 5 2015
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RAPPORT D’ACTIVITÉS 2014<br />
D'HANDWIERK 05|<strong>2015</strong><br />
VERBÄNDE DER SONSTIGEN BERUFE<br />
Der Gebäudereinigerverband<br />
(Präsidentin: Mireille SCHROEDER-MEYERS)<br />
Anlässlich seiner jährlichen Generalversammlung<br />
lud der Verband seine Mitglieder<br />
ein um über die zentralen Themen des<br />
vergangenen Jahres zu diskutieren.<br />
Was das Thema „Kollektivvertrag“<br />
betrifft, so ist der Verband bereit den alten Kollektivvertrag<br />
zu verlängern und somit den Mitarbeitern ihre<br />
erworbenen Rechte weiterhin zu garantieren.<br />
Was das Thema „qualifizierter Mindestlohn nach 10<br />
Jahren Berufserfahrung“ angeht, so hat das Kassationsgericht<br />
in Luxemburg entschieden, dass eine Reinigungskraft<br />
nach zehn Jahren Tätigkeit im Reinigungssektor<br />
Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn<br />
hat sofern sie nachweisen kann, dass sie im Laufe dieser<br />
Berufstätigkeit so viel praktische und technische<br />
Erfahrung gesammelt hat, dass diese einer Ausbildung<br />
gleichgestellt werden kann. Derzeit laufen mehrere<br />
Gerichtsverfahren in dem Zusammenhang und<br />
es bleibt abzuwarten wie die Gerichte entscheiden<br />
werden.<br />
Im Anschluss an die Generalversammlung, hielt<br />
Frau Anne Morel, Partner und Rechtsanwältin in der<br />
Kanzlei „Bonn Steichen & Partners“, einen Vortrag<br />
zum Thema „Transfer des Wartungsvertrages in der<br />
Reinigungsbranche“.<br />
Der Verband der Gebäudereiniger ist auch Mitglied des<br />
Europäischen Dachverbandes der Reinigungsbranche<br />
„EFCI“ welcher 1988 gegründet wurde und die nationalen<br />
Berufsverbände der Branche vereinigt. Von der<br />
Europäischen Kommission als Sozialpartner anerkannt,<br />
vertritt die „EFCI“ durch ihren Ausschuss für<br />
soziale Angelegenheiten die Arbeitgeber Interessen<br />
gegenüber ihrem Partner auf Gewerkschaftsseite, der<br />
UNI-Europa.<br />
Taxiverband<br />
(Präsident: Olivier GALLÉ)<br />
Der Verband der Taxiunternehmer hat sich auch dieses<br />
Jahr weiterhin mit der Reform des Taxiwesens beschäftigt.<br />
In dem Zusammenhang traf sich der Verband mit<br />
zahlreichen Politikern, um sich über den Entwurf des<br />
neuen Gesetzes auszutauschen.<br />
Der Verband sieht es als sehr problematisch an, dass das<br />
Transportministerium vorhat, die Anzahl der Lizenzen<br />
für Null-Emissions-Fahrzeuge nicht zu begrenzen.<br />
Resultat einer solchen Politik wäre, ein komplett übersättigter<br />
Markt mit steigenden Preisen, da die Taxifahrer<br />
weniger Fahrten durchführen könnten.<br />
Auch eine administrative Vereinfachung scheint es<br />
beim neuen Gesetz nicht zu geben. Die Taxiunternehmen<br />
müssen sich mit einer Flut von administrativen<br />
Regelungen und Anforderungen auseinandersetzen,<br />
was sich wiederum auf die entsprechenden Kosten und<br />
Preise auswirken wird.<br />
Der Verband stellt sich auch die Frage, ob das neue<br />
Gesetz tatsächlich den Kampf gegen illegale Taxis vereinfachen<br />
wird. Derzeit liegen der Staatsanwaltschaft<br />
etliche Akten vor die nicht aktiv weiterverfolgt werden.<br />
Der Verband bleibt auch der Meinung, dass Luxemburg<br />
auf ein ähnliches Problem wie in Frankreich zusteuern<br />
könnte, nämlich, dass Mietwagen einen „taxi-ähnlichen“<br />
Service anbieten könnten ohne gesetzliche<br />
Vorlagen.<br />
Der Verband hofft, dass die Politik die Rahmenbedingungen<br />
so umformuliert, dass diese im Interesse der<br />
Unternehmen und der Kunden von Vorteil sein werden.<br />
Verband der Berufsfotografen<br />
(Präsident: Victor FISCHBACH)<br />
Seit dem 1. Juli 2014 werden die neuen<br />
luxemburgischen Personalausweise in<br />
Luxemburg vom Zentrum für Informationstechnologien<br />
des Staates (CTIE)<br />
hergestellt. Wie bisher müssen sich die<br />
gebietsansässige Luxemburger persönlich zum Einwohnermeldeamt<br />
ihrer Wohnsitzgemeinde begeben,<br />
um dort ihren Personalausweis zu beantragen. In der<br />
Regel wird das Foto für den Personalausweis direkt vor<br />
Ort aufgenommen. Wer ein von einem professionellen<br />
Fotografen angefertigtes Passbild verwenden möchte,<br />
muss seinen Antrag beim CTIE stellen. Personen die<br />
auf einen Berufsfotografen zurückgreifen möchten,<br />
haben es also mit einem deutlich höheren administrativen<br />
Aufwand zu tun. Die Berufsfotografen sehen ihre<br />
Arbeit dadurch gefährdet und rechnen damit, dass sie<br />
Arbeitsstellen abbauen müssen.<br />
Durch die sozialen Netzwerke, sehen sich die Berufsfotografen<br />
weiterhin einer illoyalen Konkurrenz der Hobbyfotografen<br />
ausgesetzt. Diese bieten die Dienste der<br />
Berufsfotografen oftmals unter dem Marktpreis und<br />
ohne Niederlassungsbewilligung, an.<br />
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