19.02.2013 Aufrufe

8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 10 -<br />

V. Formelle Anwendungsvoraussetzungen<br />

1. Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(26) Das Zusammenschlussvorhaben fällt in den Geltungsbereich des Gesetzes gegen<br />

Wettbewerbsbeschränkungen. Das Vorhaben betrifft eine Vielzahl inländischer Energiemärkte,<br />

so dass eine Inlandsauswirkung nach § 130 Abs. 2 GWB vorliegt.<br />

(27) Die EU-Kommission ist für das Zusammenschlussvorhaben nicht zuständig, da durch<br />

die Umsätze der beteiligten Unternehmen weder die Umsatzschwellen des Art. 1 Abs. 2<br />

FKVO, noch die des Art. 1 Abs. 3 FKVO erreicht werden.<br />

(28) Die Umsatzschwelle nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 GWB wird schon allein durch die Umsätze<br />

der ESW AG und ihren verbundenen Unternehmen Enovos Deutschland und SH Landau<br />

erreicht. Auch die zweite Umsatzschwelle nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist aufgrund<br />

der Inlandsumsätze der ESW AG und der Inlandsumsätze der ESW Gasvertrieb erfüllt.<br />

2. Zusammenschlusstatbestand<br />

(29) Das Zusammenschlussvorhaben erfüllt die Zusammenschlusstatbestände des<br />

Anteilserwerbs nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. a GWB, sowie des Kontrollerwerbs nach § 37<br />

Abs. 1 Nr. 2 GWB.<br />

VI. Wettbewerbliche Würdigung<br />

(30) Enovos Deutschland ist eine regionale Ferngasgesellschaft und beliefert regionale und<br />

lokale Weiterverteiler, sowie Groß- und Industriekunden mit Erdgas. Die ESW Gasvertrieb<br />

ist ein lokaler Weiterverteiler und beliefert Letztverbraucher (Haushalts- und Gewerbe-<br />

bzw. Industriekunden) mit Erdgas. Das Zusammenschlussvorhaben wirkt sich<br />

daher in vertikaler Hinsicht auf den Markt für die Belieferung von regionalen und lokalen<br />

Weiterverteilern mit Erdgas aus. In horizontaler Hinsicht ergeben sich keine Überschneidungen,<br />

da weder Enovos Deutschland und ESW Gasvertrieb, noch Pfalzgas und ESW<br />

Gasvertrieb auf den selben relevanten, netzbezogen abgegrenzten Märkten für die Belieferung<br />

von RLM- bzw. SLP-Kunden mit Erdgas tätig sind. Auf keinem der betroffenen<br />

Märkte sind durch den geplanten Zusammenschluss horizontale oder vertikale Auswir-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!