8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
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terverteiler gegenüber dem traditionellen Vorlieferanten bestehen (dazu unter den Rn.<br />
(43) ff.). Die Frage der räumlichen Marktabgrenzung kann im vorliegenden Verfahren<br />
auch offen gelassen werden, da die wettbewerbliche Würdigung sowohl unter netzbezo-<br />
gener, als auch bundesweiter Marktabgrenzung zum selben Ergebnis führt (dazu unter<br />
Rn. (60) ff.).<br />
aa) Beschaffungsverhalten der regionalen und lokalen Weiterverteiler<br />
(44) Seit Beginn der Liberalisierung des Erdgasmarktes hat sich die Palette an Erdgasbe-<br />
schaffungsprodukten für Weiterverteiler und Stadtwerke stetig erweitert. Neben einem<br />
offenen Liefervertrag zur Vollversorgung können Energieversorgungsunternehmen mitt-<br />
lerweile im Rahmen einer strukturierten Beschaffung zwischen verschiedenen Stan-<br />
dardprodukten (Bänder), flexiblen Bändern, Tranchen und Residualliefermengen wäh-<br />
len. Darüber hinaus besteht für jedes Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit,<br />
sich kurzfristig an verschiedenen Handelsplätzen am Spotmarkt einzudecken.<br />
(45) Die einfachste Beschaffungsalternative für ein Stadtwerk oder einen Weiterverteiler ist<br />
die klassische Vollbedarfsdeckung in Form eines offenen Liefervertrages. Für eine klassische<br />
Vollversorgung sind nur geringe organisatorische und personelle Änderungen<br />
vonnöten, Prognose- und Mengenrisiken können auf den Vorlieferanten übertragen<br />
werden. Die Bilanzierung der Ein- und Ausspeisungen erfolgt üblicherweise über ein<br />
Subbilanzkonto im Bilanzkreis des Vorlieferanten. Mit der Vollversorgung bindet sich ein<br />
Stadtwerk oder Weiterverteiler jedoch über einen längeren Zeitraum an einen Preisindex<br />
27 und einen einzigen Vorlieferanten und kann daher kaum flexibel und schnell auf<br />
geänderte Marktsituationen reagieren. Die Vertragslaufzeit eines Vollversorgungsvertrags<br />
war in Folge des vom <strong>Bundeskartellamt</strong> in den Jahren von 2006 bis 2008 durchgeführten<br />
Verfahrens wegen einer Marktabschottung infolge missbräuchlich langfristiger<br />
Gaslieferverträge bis zum 30. September 2010 auf zwei Jahre beschränkt. 28<br />
(46) Während das Erdgas im Rahmen einer klassischen Vollversorgung von einem einzigen<br />
Lieferanten bezogen wird, können die lokalen und regionalen Weiterverteiler innerhalb<br />
einer strukturierten Beschaffung Produkte von verschiedenen Lieferanten beschaffen.<br />
Ihre Bezugsdauer liegt in der Regel je nach Produktart zwischen einem Monat und einem<br />
Jahr, so dass das beschaffende Unternehmen relativ zeitnah und flexibel auf Ände-<br />
27<br />
Gängige Preisindizes sind etwa der HEL (Heizöl extra leicht) oder der HSL (schweres Heizöl).<br />
28<br />
s. Ausführungen in Fußnote 24.