8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
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(5) Mit Schreiben vom 24. November 2008 meldeten der luxemburgische Stromversorger<br />
Cegedel S.A., der luxemburgische Gas- und Stromversorger Soteg S.A. und Saar Ferngas<br />
bei der <strong>8.</strong> <strong>Beschlussabteilung</strong> ihr Vorhaben an, fusionieren zu wollen (Az. <strong>B8</strong>-<br />
95/08). 2<br />
Mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 wurde das Vorhaben von der <strong>8.</strong> <strong>Beschlussabteilung</strong><br />
freigegeben. Im Jahr 2009 fusionierten Cegedel S.A., Soteg S.A. und<br />
Saar Ferngas zur Enovos International S.A., die nun Muttergesellschaft der Enovos<br />
Deutschland (vormals Saar Ferngas) ist.<br />
III. Verfahrensgang<br />
(6) Mit Schreiben vom 22. September 20<strong>11</strong>, eingegangen beim <strong>Bundeskartellamt</strong> am<br />
selben Tag, meldete Enovos Deutschland folgendes Zusammenschlussvorhaben an:<br />
Sie beabsichtigt, sämtliche Anteile der ESW Gasvertrieb auf die ESW AG zu verschmelzen.<br />
Anteilseigner der ESW AG sind Enovos Deutschland mit 51% und die SH Landau<br />
mit 49%. Beide Unternehmen sind gleichzeitig alleinige Anteilseigner der ESW Gasvertrieb,<br />
an der Enovos Deutschland mit 10% und die SH Landau mit 90% beteiligt sind.<br />
(7) Mit Schreiben vom 13. Oktober 20<strong>11</strong> leitete die <strong>Beschlussabteilung</strong> das Hauptprüfverfahren<br />
ein. Die Einleitung des Hauptprüfverfahrens wurde gemäß § 43 Abs. 1 GWB mit<br />
Bekanntmachung vom 13. Oktober 20<strong>11</strong>, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 163/<strong>11</strong><br />
vom 27. Oktober 20<strong>11</strong> (S. 3794), bekannt gemacht.<br />
(8) Mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 haben die Verfahrensbevollmächtigten einer<br />
Verlängerung der Prüffrist bis zum 13. Februar 2012 zugestimmt.<br />
(9) Mit Schreiben vom 13. Januar 2012 hat die RWE AG gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB die<br />
Beiladung zu dem Verfahren beantragt. Zu dem Beiladungsantrag hatten die ESW AG,<br />
die ESW Gasvertrieb, Enovos Deutschland und die SH Landau Gelegenheit Stellung zu<br />
nehmen. Die Beiladung der RWE AG zu dem Verfahren erfolgte durch Beschluss vom<br />
15. Februar 2012. Zu den Einzelheiten wird auf den Beiladungsbeschluss Bezug genommen.<br />
2<br />
Das Zusammenschlussvorhaben unterlag keiner Kontrollpflicht in Luxemburg, da das luxemburgische<br />
Recht keine Fusionskontrolle vorsieht.