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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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- 34 -<br />

dere die Festlegung in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren im Gassek-<br />

tor (KARLA Gas) der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 20<strong>11</strong>, die Inbetriebnahme der<br />

Primärkapazitätsplattform TRAC-X primary zum August 20<strong>11</strong> sowie die Reduzierung der<br />

Anzahl der Marktgebiete auf nur noch zwei zum 1. Oktober 20<strong>11</strong>. Durch diese Maßnahmen<br />

sind erhebliche physische und vertragliche Kapazitätsengpässe und ökonomische<br />

Schranken („Pancaking“) erst beseitigt worden, die zuvor eine unbeschränkte Belieferung<br />

von regionalen und lokalen Weiterverteilern in fremden Netzgebieten verhindert<br />

hatten. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die Erdgasvorlieferanten in neue Marktgebiete<br />

vorstoßen und den etablierten Erdgaslieferanten Konkurrenz machen werden.<br />

Da eine solche Durchdringung der Marktgebiete in den letzten Jahren bereits stattgefunden<br />

hat, ist auch nicht von einer stillschweigenden Koordinierung der etablierten Erdgaslieferanten<br />

auszugehen, die diese an einem Vorstoß in neue Marktgebiete hindern.<br />

(81) Nachfrageseitig könnte eine Intensivierung des Wettbewerbs auf den Letztverbrauchermärkten<br />

dazu führen, dass die Marktmacht der regionalen und lokalen Weiterverteiler<br />

sinkt und ihre Loyalität gegenüber ihrem traditionellen Vorlieferanten zurückgeht. Der<br />

Versorgerwechsel seitens der Letztverbraucher wurde erstmals durch die von der<br />

BNetzA verabschiedete Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate<br />

beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (GeLi Gas) vom 20. August<br />

2007 ermöglicht. Zwar ist vor allem die Wechselbereitschaft der Haushaltskunden zumindest<br />

gegenwärtig noch recht gering. So wurden im Jahr 2010 nur 6% der Haushaltskunden<br />

von einem anderen Energieversorger als dem Grundversorger mit Erdgas beliefert<br />

56<br />

(s. auch Rn. (92) f.). Allerdings kann eine Tendenz der Grundversorger verzeichnet<br />

werden, ihre Bestandskunden mit preisgünstigeren Sonderverträgen an sich zu binden,<br />

denn bundesweit entfielen im Jahr 2010 69% der abgesetzten Gasmenge an Haushalte<br />

auf die Belieferung durch den Grundversorger innerhalb eines Sondervertrags. 57<br />

Da<br />

Sonderverträge im Vergleich zu Grundversorgungsverträgen aus Letztverbrauchersicht<br />

preisgünstiger sind, dürften die Anreize der Weiterverteiler steigen, ihre Beschaffungskosten<br />

zu senken.<br />

(82) Ebenso wie die Anzahl der Vertragswechsel stieg auch die Anzahl der Lieferantenwechsel<br />

durch die Letztverbraucher in den vergangenen Jahren stetig an. Insgesamt lag die<br />

Anzahl aller Lieferantenwechsel durch Haushalts-, sowie Industrie- und Gewerbekunden<br />

56 ebd., S. 76.<br />

57 ebd., S. 76.

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