8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 34 -<br />
dere die Festlegung in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren im Gassek-<br />
tor (KARLA Gas) der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 20<strong>11</strong>, die Inbetriebnahme der<br />
Primärkapazitätsplattform TRAC-X primary zum August 20<strong>11</strong> sowie die Reduzierung der<br />
Anzahl der Marktgebiete auf nur noch zwei zum 1. Oktober 20<strong>11</strong>. Durch diese Maßnahmen<br />
sind erhebliche physische und vertragliche Kapazitätsengpässe und ökonomische<br />
Schranken („Pancaking“) erst beseitigt worden, die zuvor eine unbeschränkte Belieferung<br />
von regionalen und lokalen Weiterverteilern in fremden Netzgebieten verhindert<br />
hatten. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die Erdgasvorlieferanten in neue Marktgebiete<br />
vorstoßen und den etablierten Erdgaslieferanten Konkurrenz machen werden.<br />
Da eine solche Durchdringung der Marktgebiete in den letzten Jahren bereits stattgefunden<br />
hat, ist auch nicht von einer stillschweigenden Koordinierung der etablierten Erdgaslieferanten<br />
auszugehen, die diese an einem Vorstoß in neue Marktgebiete hindern.<br />
(81) Nachfrageseitig könnte eine Intensivierung des Wettbewerbs auf den Letztverbrauchermärkten<br />
dazu führen, dass die Marktmacht der regionalen und lokalen Weiterverteiler<br />
sinkt und ihre Loyalität gegenüber ihrem traditionellen Vorlieferanten zurückgeht. Der<br />
Versorgerwechsel seitens der Letztverbraucher wurde erstmals durch die von der<br />
BNetzA verabschiedete Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate<br />
beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (GeLi Gas) vom 20. August<br />
2007 ermöglicht. Zwar ist vor allem die Wechselbereitschaft der Haushaltskunden zumindest<br />
gegenwärtig noch recht gering. So wurden im Jahr 2010 nur 6% der Haushaltskunden<br />
von einem anderen Energieversorger als dem Grundversorger mit Erdgas beliefert<br />
56<br />
(s. auch Rn. (92) f.). Allerdings kann eine Tendenz der Grundversorger verzeichnet<br />
werden, ihre Bestandskunden mit preisgünstigeren Sonderverträgen an sich zu binden,<br />
denn bundesweit entfielen im Jahr 2010 69% der abgesetzten Gasmenge an Haushalte<br />
auf die Belieferung durch den Grundversorger innerhalb eines Sondervertrags. 57<br />
Da<br />
Sonderverträge im Vergleich zu Grundversorgungsverträgen aus Letztverbrauchersicht<br />
preisgünstiger sind, dürften die Anreize der Weiterverteiler steigen, ihre Beschaffungskosten<br />
zu senken.<br />
(82) Ebenso wie die Anzahl der Vertragswechsel stieg auch die Anzahl der Lieferantenwechsel<br />
durch die Letztverbraucher in den vergangenen Jahren stetig an. Insgesamt lag die<br />
Anzahl aller Lieferantenwechsel durch Haushalts-, sowie Industrie- und Gewerbekunden<br />
56 ebd., S. 76.<br />
57 ebd., S. 76.