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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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den Wechsel des Vorlieferanten kommt es in Hinblick auf einen funktionierenden Wett-<br />

bewerb jedoch auch nur bedingt an, denn mittels einer modernen Vollversorgung oder<br />

einer Beschaffung von Standardprodukten im Rahmen von Dienstleistungsverträgen<br />

können die Weiterverteiler auf Grundlage der Entwicklungen an den Spot- und Termin-<br />

märkten die Beschaffungszeitpunkte der einzelnen Produkte selbst bestimmen. Insofern<br />

werden sie zumindest indirekt am Handel mit Erdgas partizipieren können, so dass die<br />

marktbeherrschende Stellung der Enovos Deutschland weiter abschmelzen wird.<br />

(85) Schließlich ist auch davon auszugehen, dass der Handel mit Erdgas selbst (börslich und<br />

OTC) innerhalb des Prognosezeitraums weiter zunehmen wird. Bereits in den vergan-<br />

genen zwei Jahren stieg die Liquidität an den mit den Marktgebieten verknüpften Han-<br />

delspunkten stetig an. Wies der virtuelle Handelspunkt NetConnect Germany im Jahr<br />

2009 im Schnitt eine Churn Rate 60 von 2,5 auf, 61 liegt diese seit April 20<strong>11</strong> kontinuierlich<br />

über 3. 62<br />

Das gehandelte Gasvolumen stieg auf dem Spotmarkt von 1.200 GWh im Jahr<br />

2008 und 3.500 GWh im Jahr 2009 auf 15.000 GWh im Jahr 2010, und auf dem Sekundärmarkt<br />

von 16.300 GWh im Jahr 2008 und <strong>11</strong>.400 GWh im Jahr 2009 auf 31.900 im<br />

Jahr 2010. Angesichts dieser Entwicklungen und aufgrund der Zusammenlegung der<br />

Marktgebiete auf nunmehr zwei, NetConnect Germany und Gaspool, ist ein weiterer<br />

Anstieg des Handelsvolumens und der Liquidität an den virtuellen Handelspunkten zu<br />

erwarten, der den Verhaltensspielraum der Anmelderin weiter einschränken wird.<br />

(86) Zusammenfassend kommt die <strong>Beschlussabteilung</strong> zu dem Ergebnis, dass die bereits<br />

geschwächte marktbeherrschende Stellung der Anmelderin innerhalb des Creos-<br />

Netzgebietes infolge einer fortschreitenden gegenseitigen Durchdringung der Netzgebiete<br />

und einer Intensivierung des Wettbewerbs weiter abnehmen wird. Damit sinkt auch<br />

ihre Möglichkeit, den relevanten Markt gegenüber Wettbewerbern durch eine Absatzsicherung<br />

abzuschotten, so dass keine untersagungsfähige Verstärkung einer marktbeherrschenden<br />

Stellung auf dem Markt für die Belieferung von regionalen und lokalen<br />

Weiterverteilern mit Erdgas durch das vorliegende Zusammenschlussvorhaben abzusehen<br />

ist.<br />

60<br />

Verhältnis von gehandeltem zu physisch geliefertem Volumen<br />

61<br />

Monopolkommission 20<strong>11</strong>, Sondergutachten 59 „Energie 20<strong>11</strong>: Wettbewerbsentwicklung mit Licht und<br />

Schatten“, Rn. 557.<br />

62<br />

http://www.net-connect-germany.de.

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