8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
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grierte Energieversorgungsunternehmen, die sowohl das Verteilnetz betreiben, als auch<br />
Letztverbraucher mit Erdgas beliefern, nicht zu einer rechtlichen Entflechtung verpflich-<br />
tet, soweit an das Verteilnetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar<br />
angeschlossen sind. Die Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der geringen<br />
Größe des Netzes rechtlich vertikal integriert sind, könnten dann mittels hoher Netzentgelte<br />
den Bereich des Erdgasvertriebs quersubventionieren und ein geringes Preisniveau<br />
bei SLP- und RLM-Kunden festsetzen. Potentielle Konkurrenten werden dadurch<br />
am Eintritt in das Netzgebiet gehindert, die Möglichkeiten eines Lieferantenwechsels für<br />
Letztverbraucher beschränkt. Eine zunehmende Zersplitterung der Verteilnetze kann für<br />
neue Anbieter zudem eine Marktzutrittsschranke bedeuten, da diese mit einer immer<br />
größeren Zahl von Netzbetreibern Lieferantenrahmenverträge abschließen müssen und<br />
kleinere Netze weniger stark reguliert sind. <strong>Bundeskartellamt</strong> und Bundesnetzagentur<br />
haben deshalb in ihrem gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen<br />
und zum Wechsel des Konzessionsnehmers darauf hingewiesen, dass Verteilernetze<br />
unterhalb einer gewissen Größenordnung unter bestimmten Bedingungen<br />
Effizienznachteile beim Netzbetrieb und einen erhöhten Regulierungsaufwand nach sich<br />
ziehen können, was zu höheren Kosten für die Netznutzer führen und den Wettbewerb<br />
auf den Vertriebsmärkten hemmen kann. 72<br />
(100) Schließlich könnten auch die im bundesweiten Vergleich sehr hohen Netzentgelte im<br />
Saarland eine zusätzliche Marktzutrittsschranke für neue Anbieter und damit einen möglichen<br />
Grund für die geringe Wechselquote in dem von dem Fusionsvorhaben betroffe-<br />
73<br />
nen Gebiet darstellen. Eine Studie des Verbraucherportals Verivox vom September<br />
2010 belegt, dass vor allem das Saarland von hohen Netzentgelten geprägt ist. Während<br />
die durchschnittlichen Netzentgelte bei der Versorgung von Haushaltskunden im<br />
Bundesdurchschnitt 1,49 Cent/kWh betrugen, entsprachen diese im Saarland 1,96<br />
Cent/kWh. Damit lagen die Netzentgelte um 0,7 Cent/kWh höher als in Niedersachsen,<br />
welches mit 1,26 Cent/kWh die geringsten durchschnittlichen Netzentgelte aufwies. Ähnliche<br />
Unterschiede weisen auch die Netzentgelte bei der Versorgung von RLM-Kunden<br />
mit Erdgas auf. Nach einer Studie des Bundesverbands der Energie-Abnehmer e.V. 74<br />
vom April 20<strong>11</strong> bestehen bundesweit zwischen einzelnen Netzbetreibern Preisdifferen-<br />
72 Gemeinsamer Leitfaden von Bundesnetzagentur und <strong>Bundeskartellamt</strong> zur Vergabe von Strom- und<br />
Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom 15.10.2010, abrufbar unter<br />
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/101215_Leitfaden_Konze<br />
ssionsrecht_BNetzA-BKartA.PDF.<br />
73 http://www.verivox.de/presse/starkes-ost-west-gefaelle-bei-kaufkraft-und-netzgebuehren-56696.aspx<br />
74 VEA, Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V., Netznutzungsentgeltvergleich Gas I/20<strong>11</strong> für<br />
leistungsgemessene Kunden, Stichtag 1. April 20<strong>11</strong>.