Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...
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16 wildbrethygiene im jagdbetrieb<br />
Kleinwild<br />
So genanntes Kleinwild nach Anhang 1<br />
der VO (EG) Nr. 853/2004 sollte<br />
ebenfalls sobald wie möglich<br />
ausgeweidet <strong>und</strong> auf bedenkliche<br />
Merkmale untersucht werden. Die<br />
Keimbelastung des Wildbrets steigt<br />
andernfalls rasch an, insbesondere<br />
wenn der Magen-Darm-Kanal verletzt<br />
ist. Bei Federwild ist zusätzlich der<br />
Kropf zu entfernen.<br />
Während des Transports muss<br />
Kleinwild einzeln <strong>und</strong> luftig aufgehängt<br />
werden, um der Gefahr des<br />
Verhitzens vorzubeugen.<br />
Untersuchung auf bedenkliche Merkmale<br />
Der Gesetzgeber überträgt bei erlegtem<br />
Wild dem Jäger die <strong>für</strong><br />
Achtung!<br />
Hängend <strong>und</strong> luftig – so muss Kleinwild transportiert werden.<br />
Auch bei Federwild sind sämtliche<br />
Innereien zu entfernen. Eine Beschränkung<br />
auf das so genannte<br />
Aushakeln entspricht nicht mehr den<br />
heutigen Hygieneanforderungen!<br />
Schlachttiere vorgeschriebene<br />
amtliche „Fleischuntersuchung“. Die