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Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...

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16 wildbrethygiene im jagdbetrieb<br />

Kleinwild<br />

So genanntes Kleinwild nach Anhang 1<br />

der VO (EG) Nr. 853/2004 sollte<br />

ebenfalls sobald wie möglich<br />

ausgeweidet <strong>und</strong> auf bedenkliche<br />

Merkmale untersucht werden. Die<br />

Keimbelastung des Wildbrets steigt<br />

andernfalls rasch an, insbesondere<br />

wenn der Magen-Darm-Kanal verletzt<br />

ist. Bei Federwild ist zusätzlich der<br />

Kropf zu entfernen.<br />

Während des Transports muss<br />

Kleinwild einzeln <strong>und</strong> luftig aufgehängt<br />

werden, um der Gefahr des<br />

Verhitzens vorzubeugen.<br />

Untersuchung auf bedenkliche Merkmale<br />

Der Gesetzgeber überträgt bei erlegtem<br />

Wild dem Jäger die <strong>für</strong><br />

Achtung!<br />

Hängend <strong>und</strong> luftig – so muss Kleinwild transportiert werden.<br />

Auch bei Federwild sind sämtliche<br />

Innereien zu entfernen. Eine Beschränkung<br />

auf das so genannte<br />

Aushakeln entspricht nicht mehr den<br />

heutigen Hygieneanforderungen!<br />

Schlachttiere vorgeschriebene<br />

amtliche „Fleischuntersuchung“. Die

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