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Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...

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Zu den Mindestanforderungen an<br />

eine Wildkammer gehört des Weiteren<br />

das Vorhandensein<br />

– einer Einrichtung zur Reinigung der<br />

Arbeitsgeräte mit heißem <strong>und</strong> kaltem<br />

Wasser; in Wildkammern, in denen<br />

große Mengen Wild zerwirkt <strong>und</strong><br />

bearbeitet werden, ist dazu ggf. ein<br />

Sterilisationsbecken (erhitzbar auf<br />

82° C) erforderlich, ansonsten reicht<br />

eine Reinigung von Messern etc.<br />

zuhause in der Spülmaschine aus;<br />

– hygienischer Arbeits- <strong>und</strong> Lagerbereiche<br />

sowie<br />

– einer Möglichkeit zur hygienischen<br />

Abfalllagerung <strong>und</strong><br />

– geeigneter Arbeitsgeräte <strong>und</strong><br />

-kleidung (s. Kasten ggü.).<br />

standardanforderungen 67<br />

Hygienische Arbeits- <strong>und</strong> Lagerbereiche<br />

fordern die gesetzlichen Bestimmungen: Das<br />

Ausweiden, das Aus-der-Decke-Schlagen bzw.<br />

Abschwarten <strong>und</strong> das Zerwirken erlegten<br />

Wildes müssen in der Wildkammer – räumlich<br />

oder zeitlich – voneinander getrennt<br />

möglich sein.<br />

Reinigungsgeräte: Wasseranschluss zur Reinigung von Böden, Wänden, Kühlzellen etc. (l.),<br />

Sterilisationsbecken bei intensiver Nutzung (r.)

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