Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...
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Zu den Mindestanforderungen an<br />
eine Wildkammer gehört des Weiteren<br />
das Vorhandensein<br />
– einer Einrichtung zur Reinigung der<br />
Arbeitsgeräte mit heißem <strong>und</strong> kaltem<br />
Wasser; in Wildkammern, in denen<br />
große Mengen Wild zerwirkt <strong>und</strong><br />
bearbeitet werden, ist dazu ggf. ein<br />
Sterilisationsbecken (erhitzbar auf<br />
82° C) erforderlich, ansonsten reicht<br />
eine Reinigung von Messern etc.<br />
zuhause in der Spülmaschine aus;<br />
– hygienischer Arbeits- <strong>und</strong> Lagerbereiche<br />
sowie<br />
– einer Möglichkeit zur hygienischen<br />
Abfalllagerung <strong>und</strong><br />
– geeigneter Arbeitsgeräte <strong>und</strong><br />
-kleidung (s. Kasten ggü.).<br />
standardanforderungen 67<br />
Hygienische Arbeits- <strong>und</strong> Lagerbereiche<br />
fordern die gesetzlichen Bestimmungen: Das<br />
Ausweiden, das Aus-der-Decke-Schlagen bzw.<br />
Abschwarten <strong>und</strong> das Zerwirken erlegten<br />
Wildes müssen in der Wildkammer – räumlich<br />
oder zeitlich – voneinander getrennt<br />
möglich sein.<br />
Reinigungsgeräte: Wasseranschluss zur Reinigung von Böden, Wänden, Kühlzellen etc. (l.),<br />
Sterilisationsbecken bei intensiver Nutzung (r.)