Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...
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Die Wildkammer<br />
Die Anforderungen an eine Wildkammer<br />
zur hygienischen Gewinnung<br />
von Wildbret ergeben sich aus<br />
– der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel<br />
I – Allgemeine Vorschriften <strong>für</strong><br />
Betriebsstätten, in denen mit<br />
Lebensmitteln umgegangen wird,<br />
– der Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />
(LMHV), § 5, Abs. 1 <strong>und</strong> Anlage 2,<br />
Aus der LMHV <strong>und</strong> der Tier-LMHV<br />
standardanforderungen 63<br />
– der Tierischen Lebensmittel-<br />
Hygieneverordnung (Tier-LMHV),<br />
§ 3 <strong>und</strong> § 4 in Verbindung mit<br />
Anlage 4 sowie ggf. § 7 in Verbindung<br />
mit Anlage 5.<br />
Standardanforderungen<br />
Obwohl in den Rechtsnormen nicht<br />
ausnahmslos wörtlich vorgeschrieben,<br />
sind folgende Anforderungen zur Vermeidung<br />
nachteiliger Einflüsse auf<br />
Lebensmittel <strong>für</strong> einen Lebensmittelbetrieb<br />
allgemein gültige Standards:<br />
LMHV – § 5<br />
Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse<br />
(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse direkt an<br />
Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an<br />
Verbraucher abgibt, hat bei deren Herstellung <strong>und</strong> Behandlung unbeschadet der<br />
Anforderungen der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung die Anforderungen der<br />
Anlage 2 einzuhalten. Örtliche Betriebe des Einzelhandels sind im Falle von Absatz 2 Nr.<br />
2 Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometern vom<br />
Wohnort des Jägers oder dem Erlegeort des Wildes gelegen sind.<br />
[ … ]<br />
Tier-LMHV – § 3<br />
Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse<br />
<strong>und</strong> Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse oder Lebensmittel<br />
tierischen Ursprungs direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels<br />
zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat unbeschadet der Anforderungen<br />
der Lebensmittelhygiene-Verordnung bei der Herstellung oder Behandlung im Falle von<br />
[ ... ]<br />
5. erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild die<br />
Anforderungen der Anlage 4 einzuhalten. [ … ]