Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...
Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...
Wildbrethygiene - Ministerium für Ländlichen Raum und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
24 die k<strong>und</strong>ige person<br />
VO (EG) Nr. 853/2004 – Anhang III, Abschnitt IV,<br />
Kapitel 1, Nr. 4<br />
„Die zuständige Behörde muss sich davon überzeugen, dass Jäger ausreichend geschult<br />
sind, um als k<strong>und</strong>ige Personen gelten zu können. Die Ausbildungsgänge sollten<br />
mindestens folgende Gebiete umfassen:<br />
a) normale Anatomie, Physiologie <strong>und</strong> Verhaltensweisen von frei lebendem Wild,<br />
b) abnorme Verhaltensweisen <strong>und</strong> pathologische Veränderungen beim Wild infolge von<br />
Krankheiten, Umweltverschmutzung oder sonstigen Faktoren, die die menschliche<br />
Ges<strong>und</strong>heit bei Verzehr von Wildbret schädigen können,<br />
c) Hygiene- <strong>und</strong> Verfahrensvorschriften <strong>für</strong> den Umgang mit Wildkörpern nach dem<br />
Erlegen, ihr Befördern, Ausweiden usw. <strong>und</strong><br />
d) Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Ges<strong>und</strong>heit von Mensch<br />
<strong>und</strong> Tier <strong>und</strong> auf hygienerechtlichem Gebiet, die <strong>für</strong> das Inverkehrbringen von<br />
Wildbret von Belang sind.“<br />
Die Bescheinigung der k<strong>und</strong>igen Person, wie sie in Bayern <strong>und</strong> im Saarland verwendet wird.<br />
Ein offizieller Vordruck existiert nicht.