Ausgabe 08 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>08</strong>/2010<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommu- nalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />
(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />
1 Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />
Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />
Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />
von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />
Aufwendungen festgesetzt.<br />
2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach<br />
§ 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird<br />
auf 13 00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.<br />
3. Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber<br />
nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
wird<br />
auf 200,00 Euro je Grab (Erdbestattung)<br />
auf 270,00 Euro je Grab (Erdbestattung Tiefengrab) und<br />
auf 100,00 Euro je Grab (Urnenbestattung) festgesetzt.<br />
Irrhausen, 12.02.2010<br />
Norbert Groben, Ortsbürgermeister<br />
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />
in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom<br />
01.03.2010 bis 11.03.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Arzfeld</strong>, Zimmer 25, öffentlich aus.<br />
54687 <strong>Arzfeld</strong>, 18.02.2010<br />
i. V.<br />
Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Kickeshausen<br />
für das Jahr 2010 vom 12.02.2010<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />
153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S.<br />
57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich<br />
bekannt gegeben wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 31 167 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 64 505 Euro<br />
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf - 3 338 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 27 320 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 30 090 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Einund<br />
Auszahlungen auf - 2 770 Euro<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen Einund<br />
Auszahlungen auf 0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3 930 Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1 160 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf + 2 770 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 31 250 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 31 250 Euro<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf) - 39 300 Euro<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 350 v. H.<br />
- Grundsteuer B auf 350 v. H.<br />
- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund 31 Euro<br />
- für den zweiten Hund 62 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund 77 Euro<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006<br />
(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />
1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />
Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />
Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />
von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />
Aufwendungen festgesetzt.<br />
Kickeshausen, den 12.02.2010<br />
Theo Meyer, Ortsbürgermeister<br />
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />
in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 01.03.2010 bis<br />
11.03.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Zimmer<br />
25, öffentlich aus.<br />
54687 <strong>Arzfeld</strong>, 18.02.2010<br />
i.V.<br />
Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />
Lünebach<br />
Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel. 06556/900267<br />
www.lünebach.de<br />
Einwohnersprechstunde<br />
Am Montag, 01.03.2010, findet von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr eine<br />
Einwohnersprechstunde in der ehemaligen Grundschule Lünebach<br />
statt.<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Lützkampen<br />
für das Jahr 2010 vom 12.02.2010<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />
153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S.<br />
57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung<br />
durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - als<br />
Aufsichtsbehörde - vom 04.02.2010 hiermit öffentlich bekannt gegeben<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 523 740 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6<strong>08</strong> 269 Euro<br />
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf - 84 529 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 511 150 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 587 450 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf -76 300 Euro