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Ausgabe 08 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>08</strong>/2010<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommu- nalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />

(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />

1 Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />

Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />

Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />

von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />

Aufwendungen festgesetzt.<br />

2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach<br />

§ 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird<br />

auf 13 00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.<br />

3. Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber<br />

nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

wird<br />

auf 200,00 Euro je Grab (Erdbestattung)<br />

auf 270,00 Euro je Grab (Erdbestattung Tiefengrab) und<br />

auf 100,00 Euro je Grab (Urnenbestattung) festgesetzt.<br />

Irrhausen, 12.02.2010<br />

Norbert Groben, Ortsbürgermeister<br />

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />

in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom<br />

01.03.2010 bis 11.03.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Arzfeld</strong>, Zimmer 25, öffentlich aus.<br />

54687 <strong>Arzfeld</strong>, 18.02.2010<br />

i. V.<br />

Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Kickeshausen<br />

für das Jahr 2010 vom 12.02.2010<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />

153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S.<br />

57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich<br />

bekannt gegeben wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 31 167 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 64 505 Euro<br />

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf - 3 338 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 27 320 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 30 090 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Einund<br />

Auszahlungen auf - 2 770 Euro<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen Einund<br />

Auszahlungen auf 0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3 930 Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1 160 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf + 2 770 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 31 250 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 31 250 Euro<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf) - 39 300 Euro<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 350 v. H.<br />

- Grundsteuer B auf 350 v. H.<br />

- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund 31 Euro<br />

- für den zweiten Hund 62 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund 77 Euro<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006<br />

(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />

1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />

Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />

Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />

von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />

Aufwendungen festgesetzt.<br />

Kickeshausen, den 12.02.2010<br />

Theo Meyer, Ortsbürgermeister<br />

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />

in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 01.03.2010 bis<br />

11.03.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Zimmer<br />

25, öffentlich aus.<br />

54687 <strong>Arzfeld</strong>, 18.02.2010<br />

i.V.<br />

Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />

Lünebach<br />

Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel. 06556/900267<br />

www.lünebach.de<br />

Einwohnersprechstunde<br />

Am Montag, 01.03.2010, findet von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr eine<br />

Einwohnersprechstunde in der ehemaligen Grundschule Lünebach<br />

statt.<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Lützkampen<br />

für das Jahr 2010 vom 12.02.2010<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />

153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S.<br />

57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung<br />

durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - als<br />

Aufsichtsbehörde - vom 04.02.2010 hiermit öffentlich bekannt gegeben<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 523 740 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6<strong>08</strong> 269 Euro<br />

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf - 84 529 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 511 150 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 587 450 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf -76 300 Euro

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