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Eva-Maria Michel,<br />

Foto: WDR/Hajo Hohl<br />

ie Vorfälle rund um die Bavaria AG und ih-<br />

Dre Töchter haben das Thema Product Placement<br />

und Schleichwerbung in die öffentliche<br />

Diskussion gebracht. Product Placement ist einerseits<br />

zulässig, wenn das Vorzeigen eines Produkts<br />

aus dramaturgischen oder redaktionellen<br />

Gründen „unvermeidlich“ ist. Andererseits ist es<br />

verboten, wenn es <strong>als</strong> „unangemessener“ Hinweis<br />

auf ein Produkt eingesetzt wird. Die Grauzonen<br />

sind zahlreich, der rechtliche Rahmen ist<br />

kompliziert. Zur Aufklärung und zur Versachlichung<br />

der Debatte sprachen Peter Hanemann<br />

und Wolfgang Hippe mit Eva-Maria Michel. Sie<br />

ist seit 1997 die Justiziarin des Westdeutschen<br />

Rundfunks.<br />

Die Öffentlichkeit ist durch den Skandal<br />

rund um die Bavaria und ihre Töchter<br />

aufgeschreckt worden. Wenn man einem<br />

Teil der veröffentlichten Meinung<br />

glauben darf, gehört Schleichwerbung<br />

fest zur Medienbranche.<br />

Das ist uns auch immer wieder entgegen<br />

gehalten worden. Wir können das nicht bestätigen.<br />

Die Produzenten, die wir angeschrieben<br />

haben, haben uns ohne Einschränkung versichert,<br />

dass sie keine Schleichwerbung betreiben<br />

oder betrieben haben. Mit dieser Rückversicherung<br />

können wir mit diesen Produzenten<br />

auch in Zukunft zusammenarbeiten.<br />

Dennoch sehen sich Produzenten unter<br />

Generalverdacht gestellt. Der MDR<br />

z.B. hat bei über 300 Produktionsfirmen<br />

nachgefragt. Sind Sie auch so verfahren?<br />

Der WDR hat nicht alle Produzenten in<br />

NRW abgefragt, sondern nur die, mit denen er<br />

NRW in Finnland<br />

Noch bis zum Jahresende präsentiert NRW im<br />

Rahmen des Kulturdialogs NRW@Fi 2005 in<br />

Finnland die Vielfalt von Kunst und Kultur an<br />

Rhein und Ruhr. Die <strong>Filmstiftung</strong> NRW übernimmt<br />

es, das Bundesland im Rahmen des<br />

Helsinki Film Festiv<strong>als</strong> <strong>als</strong> internationalen<br />

Filmproduktionsstandort vorzustellen. So gibt<br />

es eine Case Study zu der europäischen Koproduktion<br />

„Dear Wendy” (s.a. S. 31), deren<br />

Entstehung ihre Produzenten erläutern. Außerdem<br />

werden u.a. Thomas Durchschlags<br />

Drama „Allein“ und die <strong>Dokument</strong>ation „Massaker”<br />

gezeigt. In Helsinki sollen bestehende<br />

Beziehungen intensiviert, neue Kontakte hergestellt<br />

und das Netz zwischen beiden Filmländern<br />

noch enger geknüpft werden. Das umfangreiche<br />

Programm von nrw@fi gibt es unter<br />

www.nrw.fi, das des Helsinki Film Festiv<strong>als</strong><br />

unter www.hiff.fi<br />

NRW@FI Koordination,<br />

ruohonen@helsinkifestival.fi<br />

<strong>Filmstiftung</strong> NRW, Tel. (0211) 930500;<br />

info@filmstiftung.de<br />

10<br />

Interview mit WDR-Justiziarin<br />

Eva-Maria Michel zum Thema Schleichwerbung<br />

„Es gibt klare Regeln“<br />

regelmäßig zusammenarbeitet. Der Schwerpunkt<br />

lag dabei bei den Produzenten von Ratgeber-<br />

und Service-Sendungen, die aus unserer<br />

Sicht besonders anfällig für Product Placement<br />

sind. Im Bereich Fiction waren es fünf Firmen,<br />

bei Ratgebern und Service 18. Ich verstehe<br />

im Übrigen die Aufregung nicht. Wir haben niemanden<br />

unter Generalverdacht gestellt, sondern<br />

uns wie ein vernünftiger Kaufmann verhalten,<br />

der nachprüft, ob man ihm faule Ware untergeschoben<br />

hat. Schließlich gibt es klare Regeln.<br />

Schleichwerbung ist eindeutig verboten,<br />

beim Placement von Waren und<br />

Themen ist es etwas komplizierter.<br />

Im Rundfunkstaatsvertrag ist eine Legaldefinition<br />

von Schleichwerbung enthalten, deren<br />

Handhabung bei den einzelnen Sendern<br />

durch konkrete Richtlinien ausgestaltet ist. Bei<br />

der ARD sind es die „Richtlinien zur Trennung<br />

von Werbung und Programm“, entsprechendes<br />

gibt es beim ZDF und bei den Landesmedienanstalten<br />

für die Privaten. Hinzu kommen Programmgrundsätze<br />

und Selbstverpflichtungen,<br />

die in Zweifelsfällen und Grauzonen helfen sollen.<br />

Aber man kann nicht alles regeln. Am Ende<br />

muss der Redakteur bei der Abnahme die<br />

Entscheidung treffen, ob diese Regeln verletzt<br />

sind oder nicht. Das können zum Teil schwierige<br />

Einzelfallentscheidungen sein.<br />

Haben die Vorfälle rund um die Bavaria<br />

den Blick geschärft?<br />

Natürlich. Im Einzelnen wird es immer wieder<br />

Fälle geben, die so oder so betrachtet werden<br />

können, je nachdem, ob man die Regeln<br />

extensiv oder eher restriktiv auslegt. Diese Spielräume<br />

werden wir sehr, sehr kritisch beobachten<br />

und im Zweifel nachfragen.<br />

Im Fernsehen ist in den ausgestrahlten<br />

Kinofilmen weiterhin Product Placement<br />

zu sehen. Wie verträgt sich das?<br />

Das Verbot der Schleichwerbung leitet sich<br />

aus dem Rundfunkstaatsvertrag ab und adressiert<br />

sich deshalb an die Fernsehveranstalter. Hintergrund<br />

dieser Regelung ist, dass der Gesetzgeber<br />

Rundfunk und Fernsehen <strong>als</strong> wesentlich für die<br />

öffentliche Meinungsbildung versteht. Für Kinofilme<br />

gibt es in Deutschland keine entsprechende<br />

medienrechtliche Auflage. Nach dem<br />

Wettbewerbsrecht darf aber auch ein Kinofilm<br />

keine getarnte Werbung enthalten. Etwaige Produktplatzierungen<br />

müssen im Abspann oder bei<br />

der Einführung aufgeführt werden. Sie kennen<br />

diese Listen mit Herstellerhinweisen.<br />

Die werden im Fernsehen nur bedingt<br />

zur Kenntnis genommen. Internationale<br />

Filme wie die häufig genannten<br />

„James Bond“-Titel finanzieren sich u.a.<br />

aus Schleichwerbung. Welche juristischen<br />

Argumente rechtfertigen ihre Versendung<br />

trotzdem?<br />

Der Gesetzgeber verlangt von uns nicht von<br />

vorn herein, auf diese Kinoproduktionen zu verzichten.<br />

Weil der WDR Rundfunkveranstalter ist,<br />

muss er aber natürlich alle Kaufproduktionen prüfen.<br />

Dabei steht das redaktionelle Interesse, einen<br />

solchen Spielfilm einzusetzen, der in dem Film<br />

eventuell enthaltenen Schleichwerbung gegenüber.<br />

Schon beim Einkauf müssen wir uns deshalb<br />

überlegen: Können wir den Film so ausstrahlen<br />

oder müssen wir darauf verzichten?<br />

In den USA gibt es keine gesetzlichen<br />

Regeln – Schleichwerbung, Placements<br />

usw. sind dort gang und gäbe...<br />

In der Tat. Wenn Sie amerikanische Filme<br />

newsletter@filmstiftung.de – Meldungen<br />

in Ihr Programm aufnehmen wollen, wäre es aus<br />

meiner Sicht völlig lebensfremd, das von der Frage<br />

der Schleichwerbung abhängig zu machen.<br />

Es wäre auch völlig unrealistisch, das von uns<br />

zu fordern. Unsere Entscheidung, einen solchen<br />

Film zu zeigen, ist nicht von den in die Produktion<br />

geflossenen finanziellen Zuwendungen beeinflusst.<br />

Es geht um ganz normale Lizenzverträge.<br />

Was ist, wenn das Product Placement<br />

überhand nimmt?<br />

Wenn zu viel Schleichwerbung drin ist,<br />

müssen wir versuchen, das Recht zur Nachbearbeitung<br />

zu vereinbaren. Bei amerikanischen<br />

Filmen und Paketverkäufen ist so etwas allerdings<br />

völlig illusorisch. Die US-Majors würden<br />

sich mit solchen Bedingungen nicht einverstanden<br />

erklären – nicht nur uns gegenüber.<br />

Einnahmen aus Placements sind<br />

auch für deutsche Produzenten möglich...<br />

Für Fernsehproduzenten gilt das nicht –<br />

das sind unterschiedliche Märkte. Aber deutsche<br />

Kinofilmproduzenten haben weit reichende<br />

Möglichkeiten. Allerdings müssen sie die Placements<br />

offen legen – so die Rechtssprechung<br />

des BGH.<br />

Und bei Koproduktionen mit dem<br />

Fernsehen?<br />

Hier gelten unsere ganz normalen Regeln.<br />

Es darf keine unzulässige Schleichwerbung geben.<br />

Entsprechendes steht auch immer in den<br />

Verträgen, egal ob der Film vor der Ausstrahlung<br />

in den Kinos läuft, wie es bei einigen Titeln der<br />

Fall ist, die wir – u.a. auch mit der <strong>Filmstiftung</strong><br />

NRW – koproduzieren.<br />

Ist Schleichwerbung eigentlich ein<br />

Straftatbestand?<br />

Nein, eine Ordnungswidrigkeit, die aber<br />

nur für die Privaten sanktionsbewehrt ist. Maßgeblicher<br />

Gesichtspunkt war, dass ein Bußgeld<br />

am Ende doch nur vom Gebührenzahler zu zahlen<br />

wäre. Der Gesetzgeber mag sich aber auch<br />

gesagt haben, dass den öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten zunächst einmal zu unterstellen ist,<br />

dass sie sich an Recht und Gesetz halten.<br />

„Allein“ in Finnland:<br />

Thomas Durchschlags<br />

Film läuft im Rahmen<br />

von nrw@fi 2005<br />

in Helsinki.<br />

Foto: Lichtblick

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