Neues Dienstrecht auf der Zielgeraden - beim VBS
Neues Dienstrecht auf der Zielgeraden - beim VBS
Neues Dienstrecht auf der Zielgeraden - beim VBS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
__________________________vbs-aktuell 1/2010________________________________<br />
Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Bedenken<br />
Um die Reform zu einem Erfolg zu führen,<br />
ist eine Auseinan<strong>der</strong>setzung mit zwei Bedenken<br />
erfor<strong>der</strong>lich:<br />
• Standespolitische Bedenken:<br />
Um ehrlich zu sein, auch als juristischer<br />
Staatsbeamter, <strong>der</strong> gut acht<br />
Jahre in seine juristische Ausbildung<br />
investiert hat, habe ich wenig<br />
Verständnis für standespolitisch<br />
motivierte Bedenken, auch wenn<br />
sie verfassungsrechtlich getarnt<br />
sind. Wenn Gutachter Prof. Dr.<br />
Pechstein das neue L<strong>auf</strong>bahnrecht<br />
als „Modell eine(r) bedenkliche(n)<br />
politische(n) Tendenzentscheidung“<br />
bezeichnet und erklärt, ihm<br />
„erscheine das Modell wie <strong>der</strong><br />
Ressentiment geladene Wunschtraum<br />
eines in politischen Ämtern<br />
<strong>auf</strong>gestiegenen Beamten“ , dann<br />
ist dies kein Ausfluss sachlicher<br />
Argumentation, son<strong>der</strong>n überholtes<br />
Standes- und Kasten-Denken.<br />
Denn die durch Staatsexamina<br />
nachgewiesene juristische Qualifikation<br />
ist sicher für zahlreiche<br />
Dienstposten notwendig, für viele<br />
an<strong>der</strong>e Dienstposten aber nicht<br />
maßgeblich. Warum soll einem<br />
tüchtigen Aufstiegsbeamten mit<br />
ausgeprägten Führungseigenschaften<br />
nicht ein fachlich gut qualifizierter<br />
Jurist zuarbeiten, wenn<br />
damit <strong>der</strong> Gesamterfolg <strong>der</strong> Behörde<br />
besser erreicht werden kann?<br />
• Verfahrensbezogene Bedenken:<br />
Ernster zu nehmen sind die Bedenken,<br />
ein tatsächlich gerechtes<br />
und transparentes Verfahren für<br />
den Aufstieg zu etablieren, das<br />
willkürliche Entscheidungen weitestgehend<br />
ausschließt. Freilich<br />
sind bei <strong>der</strong> bisherigen Aufstiegspraxis<br />
in den Kommunen Fälle einer<br />
überzogenen Protegierung<br />
durch Landrat und Oberbürgermeister<br />
nicht ganz unbekannt. Das<br />
ist aber kein Spezifikum des Aufstiegs,<br />
son<strong>der</strong>n gilt in gleicher Weise<br />
für Beurteilungen und Beför<strong>der</strong>ungen.<br />
Das neue <strong>Dienstrecht</strong> bietet<br />
doch gerade die Chance, manches<br />
besser zu machen als bisher.<br />
Wor<strong>auf</strong> es ankommt:<br />
Sozialer und wirtschaftlicher Aufstieg ist<br />
einer <strong>der</strong> Grundantriebsfe<strong>der</strong>n für Menschen.<br />
Er hängt mit dem Leitbild eines<br />
aktiv gestalteten Lebens zusammen.<br />
Der Staat als Dienstherr steht in beson<strong>der</strong>er<br />
Verantwortung für die Einlösung des<br />
Versprechens, dass Aufstieg möglich ist<br />
und an die persönlichen Fähigkeiten und<br />
Leistungen, nicht aber an das Herkommen<br />
und formale Kriterien gekoppelt wird.<br />
Noch stärker als in Artikel 94 <strong>der</strong> Bayerischen<br />
Verfassung wird dieses Versprechen<br />
in Artikel 33 Absatz 2 unseres<br />
Grundgesetzes zum Ausdruck gebracht:<br />
„Je<strong>der</strong> Deutsche hat nach seiner Eignung,<br />
Befähigung und Leistung gleichen Zugang<br />
zu jedem öffentlichen Amt.“<br />
Das neue <strong>Dienstrecht</strong> in Bayern kann und<br />
muss dieses Versprechen jetzt einlösen!<br />
________________________________Seite 10 __________________________________