Neues Dienstrecht auf der Zielgeraden - beim VBS
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__________________________vbs-aktuell 1/2010________________________________<br />
dann zur Fachl<strong>auf</strong>bahn "Verwaltung und<br />
Finanzen".<br />
Der Einstieg in die jeweilige Qualifikationsebene<br />
ist künftig – wie bisher – von<br />
Vorbildung und Qualifikation abhängig. Die<br />
von <strong>der</strong> Leistung abhängigen Aufstiegsmöglichkeiten<br />
sollen jedoch verbessert<br />
werden, was sich auch schon in <strong>der</strong> Bezeichnung<br />
"Leistungsl<strong>auf</strong>bahngesetz" nie<strong>der</strong>schlägt.<br />
In diesem Zusammenhang ist<br />
bemerkenswert, dass aus <strong>der</strong> bisherigen<br />
L<strong>auf</strong>bahnverordnung ein Gesetz wird. Dies<br />
ist folgerichtig, da das neue L<strong>auf</strong>bahnsystem<br />
das "Filetstück <strong>der</strong> Reform" (s.<br />
Staatszeitung Nr. 6 vom 12. Februar 2010)<br />
wird und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens<br />
eine umfassende parlamentarische<br />
Behandlung und Entscheidung im<br />
Bayerischen Landtag erfolgt.<br />
Künftig sollen auch Fort- und Weiterbildung<br />
als Leistungsindiz gelten und zum<br />
beruflichen Aufsteigen beitragen. Das<br />
Schlagwort dafür ist "modulare Qualifikation".<br />
Sie vermittelt unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Vor- und Ausbildung sowie <strong>der</strong> vorhandenen<br />
för<strong>der</strong>lichen Berufserfahrung<br />
eine entsprechende Qualifikation für die<br />
Ämter <strong>der</strong> nächsthöheren Qualifikationsebene<br />
(Art. 20 Abs. 1 LlbG). Die modulare<br />
Qualifikation kann zwar frühzeitig beginnen<br />
aber erst nach einer Dienstzeit von<br />
mindestens 10 Jahren zu einer Beför<strong>der</strong>ung<br />
in <strong>der</strong> nächsten Qualifikationsebene<br />
führen. Dabei ist keine Sprungbeför<strong>der</strong>ung<br />
zulässig; alle Ämter müssen – aber mit<br />
verkürzten Wartezeiten gegenüber <strong>der</strong><br />
bisherigen Regelung – durchl<strong>auf</strong>en werden.<br />
Und natürlich ist dies alles von <strong>der</strong><br />
Beurteilung und <strong>der</strong> Stellenausstattung<br />
abhängig!<br />
Die Diskussionen <strong>der</strong> letzten Jahre und<br />
Monate waren zuweilen sehr emotional.<br />
Es wurde argumentiert, dass die beabsichtigte<br />
Än<strong>der</strong>ung verfassungswidrig sei und<br />
<strong>der</strong> Untergang des Berufsbeamtentums<br />
befürchtet. Eine Expertenanhörung im<br />
Landtag im Februar zeigte die Spannbreite<br />
<strong>der</strong> Meinungen. Würde man die Reform<br />
als "alten Wein in neuen Schläuchen" einstufen,<br />
hätte es bestimmt nicht so viel Aufregung<br />
gegeben. Der Stellenwert <strong>der</strong> neu-<br />
en Durchlässigkeit zeigt sich schon in <strong>der</strong><br />
rechtssystematischen Darstellung im Vergleich<br />
<strong>der</strong> geltenden L<strong>auf</strong>bahnverordnung<br />
mit dem neuen Leistungsl<strong>auf</strong>bahngesetz<br />
mit nur noch einer L<strong>auf</strong>bahn. Äußerungen<br />
von Vertretern aus allen politischen Lagern<br />
wirken glaubhaft: Die alten L<strong>auf</strong>bahngrenzen<br />
sollen offener sein und durch<br />
Leistung überwunden werden können.<br />
Nach Aussage von Ingrid Heckner, <strong>der</strong><br />
Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen<br />
des öffentlichen Dienstes, soll das berufliche<br />
Fortkommen unter gleichzeitiger Wahrung<br />
<strong>der</strong> Qualität erleichtert werden. "Zur<br />
Führungsmannschaft gehören auch Aufstiegsbeamte",<br />
so die Aussage von Wilhelm<br />
Hüllmantel, dem Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />
"Recht des öffentlichen Dienstes" im Bayer.<br />
Staatsministerium <strong>der</strong> Finanzen (<strong>der</strong><br />
auch in <strong>der</strong> Presse als einer <strong>der</strong> Väter des<br />
neuen <strong>Dienstrecht</strong>s bezeichnet wurde) bei<br />
<strong>der</strong> Anhörung im Landtag.<br />
Ziel <strong>der</strong> modularen Qualifizierung ist eine<br />
höherwertige Verwendung, die aber nicht<br />
zugleich zum Einsatz als Führungskraft<br />
führen muss, auch eine bessere rein fachliche<br />
Qualifizierung kann das Ziel sein.<br />
Führungskräfte sollen neben dem Fachwissen<br />
(das Voraussetzung für die Einstellung<br />
ist und durch Fortbildungen erweitert<br />
wird) auch durch persönliche, soziale und<br />
methodische Kompetenz auszeichnen;<br />
gerade letztere sind Teil <strong>der</strong> Persönlichkeitsstruktur<br />
und werden während <strong>der</strong> Tätigkeit<br />
in Theorie und Praxis erworben<br />
bzw. vertieft und sind damit Teil <strong>der</strong> Personalentwicklung.<br />
Diesen Ansatz greift das Leistungsl<strong>auf</strong>bahngesetz<br />
<strong>auf</strong> – mit <strong>der</strong> Verpflichtung zu<br />
entsprechenden Qualifizierungsnachweisen.<br />
Die einzelnen Aufstiegssysteme werden<br />
von den obersten Dienstbehörden<br />
entwickelt - für den Bereich <strong>der</strong> inneren<br />
Verwaltung also vom Innenministerium -<br />
und vom Landespersonalausschuss zertifiziert.<br />
Hierbei sind fachliche und fachübergreifende<br />
Inhalte vorgesehen, wobei<br />
auch in <strong>der</strong> Vergangenheit besuchte geeignete<br />
Fortbildungen einbezogen werden<br />
sollen. Maßnahmen, die fachlichtheoretische<br />
Inhalte vermitteln, schließen<br />
mit einer Prüfung ab.<br />
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