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Neues Dienstrecht auf der Zielgeraden - beim VBS

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__________________________vbs-aktuell 1/2010________________________________<br />

dann zur Fachl<strong>auf</strong>bahn "Verwaltung und<br />

Finanzen".<br />

Der Einstieg in die jeweilige Qualifikationsebene<br />

ist künftig – wie bisher – von<br />

Vorbildung und Qualifikation abhängig. Die<br />

von <strong>der</strong> Leistung abhängigen Aufstiegsmöglichkeiten<br />

sollen jedoch verbessert<br />

werden, was sich auch schon in <strong>der</strong> Bezeichnung<br />

"Leistungsl<strong>auf</strong>bahngesetz" nie<strong>der</strong>schlägt.<br />

In diesem Zusammenhang ist<br />

bemerkenswert, dass aus <strong>der</strong> bisherigen<br />

L<strong>auf</strong>bahnverordnung ein Gesetz wird. Dies<br />

ist folgerichtig, da das neue L<strong>auf</strong>bahnsystem<br />

das "Filetstück <strong>der</strong> Reform" (s.<br />

Staatszeitung Nr. 6 vom 12. Februar 2010)<br />

wird und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens<br />

eine umfassende parlamentarische<br />

Behandlung und Entscheidung im<br />

Bayerischen Landtag erfolgt.<br />

Künftig sollen auch Fort- und Weiterbildung<br />

als Leistungsindiz gelten und zum<br />

beruflichen Aufsteigen beitragen. Das<br />

Schlagwort dafür ist "modulare Qualifikation".<br />

Sie vermittelt unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Vor- und Ausbildung sowie <strong>der</strong> vorhandenen<br />

för<strong>der</strong>lichen Berufserfahrung<br />

eine entsprechende Qualifikation für die<br />

Ämter <strong>der</strong> nächsthöheren Qualifikationsebene<br />

(Art. 20 Abs. 1 LlbG). Die modulare<br />

Qualifikation kann zwar frühzeitig beginnen<br />

aber erst nach einer Dienstzeit von<br />

mindestens 10 Jahren zu einer Beför<strong>der</strong>ung<br />

in <strong>der</strong> nächsten Qualifikationsebene<br />

führen. Dabei ist keine Sprungbeför<strong>der</strong>ung<br />

zulässig; alle Ämter müssen – aber mit<br />

verkürzten Wartezeiten gegenüber <strong>der</strong><br />

bisherigen Regelung – durchl<strong>auf</strong>en werden.<br />

Und natürlich ist dies alles von <strong>der</strong><br />

Beurteilung und <strong>der</strong> Stellenausstattung<br />

abhängig!<br />

Die Diskussionen <strong>der</strong> letzten Jahre und<br />

Monate waren zuweilen sehr emotional.<br />

Es wurde argumentiert, dass die beabsichtigte<br />

Än<strong>der</strong>ung verfassungswidrig sei und<br />

<strong>der</strong> Untergang des Berufsbeamtentums<br />

befürchtet. Eine Expertenanhörung im<br />

Landtag im Februar zeigte die Spannbreite<br />

<strong>der</strong> Meinungen. Würde man die Reform<br />

als "alten Wein in neuen Schläuchen" einstufen,<br />

hätte es bestimmt nicht so viel Aufregung<br />

gegeben. Der Stellenwert <strong>der</strong> neu-<br />

en Durchlässigkeit zeigt sich schon in <strong>der</strong><br />

rechtssystematischen Darstellung im Vergleich<br />

<strong>der</strong> geltenden L<strong>auf</strong>bahnverordnung<br />

mit dem neuen Leistungsl<strong>auf</strong>bahngesetz<br />

mit nur noch einer L<strong>auf</strong>bahn. Äußerungen<br />

von Vertretern aus allen politischen Lagern<br />

wirken glaubhaft: Die alten L<strong>auf</strong>bahngrenzen<br />

sollen offener sein und durch<br />

Leistung überwunden werden können.<br />

Nach Aussage von Ingrid Heckner, <strong>der</strong><br />

Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen<br />

des öffentlichen Dienstes, soll das berufliche<br />

Fortkommen unter gleichzeitiger Wahrung<br />

<strong>der</strong> Qualität erleichtert werden. "Zur<br />

Führungsmannschaft gehören auch Aufstiegsbeamte",<br />

so die Aussage von Wilhelm<br />

Hüllmantel, dem Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />

"Recht des öffentlichen Dienstes" im Bayer.<br />

Staatsministerium <strong>der</strong> Finanzen (<strong>der</strong><br />

auch in <strong>der</strong> Presse als einer <strong>der</strong> Väter des<br />

neuen <strong>Dienstrecht</strong>s bezeichnet wurde) bei<br />

<strong>der</strong> Anhörung im Landtag.<br />

Ziel <strong>der</strong> modularen Qualifizierung ist eine<br />

höherwertige Verwendung, die aber nicht<br />

zugleich zum Einsatz als Führungskraft<br />

führen muss, auch eine bessere rein fachliche<br />

Qualifizierung kann das Ziel sein.<br />

Führungskräfte sollen neben dem Fachwissen<br />

(das Voraussetzung für die Einstellung<br />

ist und durch Fortbildungen erweitert<br />

wird) auch durch persönliche, soziale und<br />

methodische Kompetenz auszeichnen;<br />

gerade letztere sind Teil <strong>der</strong> Persönlichkeitsstruktur<br />

und werden während <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

in Theorie und Praxis erworben<br />

bzw. vertieft und sind damit Teil <strong>der</strong> Personalentwicklung.<br />

Diesen Ansatz greift das Leistungsl<strong>auf</strong>bahngesetz<br />

<strong>auf</strong> – mit <strong>der</strong> Verpflichtung zu<br />

entsprechenden Qualifizierungsnachweisen.<br />

Die einzelnen Aufstiegssysteme werden<br />

von den obersten Dienstbehörden<br />

entwickelt - für den Bereich <strong>der</strong> inneren<br />

Verwaltung also vom Innenministerium -<br />

und vom Landespersonalausschuss zertifiziert.<br />

Hierbei sind fachliche und fachübergreifende<br />

Inhalte vorgesehen, wobei<br />

auch in <strong>der</strong> Vergangenheit besuchte geeignete<br />

Fortbildungen einbezogen werden<br />

sollen. Maßnahmen, die fachlichtheoretische<br />

Inhalte vermitteln, schließen<br />

mit einer Prüfung ab.<br />

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