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Neues Dienstrecht auf der Zielgeraden - beim VBS

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__________________________vbs-aktuell 1/2010________________________________<br />

Die Tarifgemeinschaft deutscher Län<strong>der</strong> (TdL)<br />

verhandelt über eine neue Entgeltordnung<br />

Nach <strong>der</strong> Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen<br />

für die Beschäftigten <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> vom 01. März 2009 wurde vereinbart,<br />

den Weg zu einer neuen Entgeltordnung<br />

in zwei Schritten zu vollziehen.<br />

Im ersten Schritt sollen die bisherigen<br />

Eingruppierungsmerkmale bereinigt<br />

und eine Integration dieser Merkmale in<br />

die Entgeltgruppen des TV-L erfolgen.<br />

Die bereinigte Entgeltordnung soll dann<br />

in Kraft gesetzt werden.<br />

Im zweiten Schritt sollen Verhandlungen<br />

über ein neues Eingruppierungsmodell<br />

erfolgen und dieses vereinbarte<br />

Modell geson<strong>der</strong>t erprobt werden.<br />

Die Verhandlungen <strong>der</strong> letzten Monate<br />

verliefen innerhalb des ersten Schrittes.<br />

Dabei hatten die Gewerkschaften <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

im Dezember <strong>auf</strong>gefor<strong>der</strong>t, verbindliche<br />

und konkrete Aussagen zu den<br />

offenen Themenfel<strong>der</strong>n zu treffen. Die<br />

Arbeitgeber <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zeigten aber bei<br />

dieser For<strong>der</strong>ung wenig Verständnis und<br />

verwiesen stattdessen <strong>auf</strong> die Zeitschiene<br />

einer Einigung noch im Jahre 2009. Die<br />

Bundestarifkommission des Deutschen<br />

Beamtenbundes – Tarifunion – hatte den<br />

Verhandlungsstand am 15. Dezember<br />

2009 beraten und grünes Licht für die<br />

Fortführung <strong>der</strong> Verhandlungen gegeben.<br />

Am 04. Februar 2010 wurden die Verhandlungen<br />

fortgesetzt. Die Arbeitgeber<br />

sind hierbei <strong>der</strong> bereits oben dargestellten<br />

Auffor<strong>der</strong>ung nachgekommen und haben<br />

sich zu einigen Punkten konkreter geäußert:<br />

Einheitliches Eingruppierungsrecht<br />

Aus den bisherigen unterschiedlichen Eingruppierungsregelungen<br />

für Arbeiter und<br />

Angestellte soll nach <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

dbb tarifunion eine einheitliche Entgeltord-<br />

nung entstehen. Hier kommt es jedoch zu<br />

sog. Überlappungen. Einige Tätigkeiten<br />

sind sowohl im Lohngruppenverzeichnis<br />

des MTArb als auch in <strong>der</strong> Anlage 1a zum<br />

BAT geregelt. Bei diesen Regelungen ergeben<br />

sich jedoch unterschiedliche Eingruppierungen.<br />

Die Arbeitgeber <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

wollen diese unterschiedlichen Eingruppierungsregelungen<br />

für die ehemaligen<br />

Statusgruppen Angestellte und Arbeiter<br />

beibehalten. Eine einheitliche Eingruppierung<br />

lehnen die Arbeitgeber insofern<br />

ab.<br />

Aufstiege<br />

Nach intensiven und schwierigen Verhandlungen<br />

zeigten sich die Arbeitgeber<br />

Mitte Dezember bereit, einen Teil <strong>der</strong> Aufstiege,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in den Entgeltgruppen<br />

E2 bis E8, materiell zu erhalten. Dabei<br />

sollte bei Tätigkeiten mit vorgesehenem<br />

Aufstieg die Eingruppierung direkt in die<br />

Aufstiegsentgeltguppe erfolgen. Dies würde<br />

am konkreten Beispiel bedeuten: Beschäftigte,<br />

die eine Tätigkeit ausüben, die<br />

bewertet ist mit BAT VII mit dreijährigem<br />

Aufstieg nach VIb, würden mit Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> bereinigten Entgeltordnung dann statt<br />

bisher <strong>der</strong> Entgeltgruppe 5 direkt <strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

6 zugeordnet werden.<br />

Die TdL hat nun ihre grundsätzliche Zusage<br />

modifiziert. Sie for<strong>der</strong>t eine Öffnung <strong>der</strong><br />

Entgeltgruppen 4 und 7 auch für ehemalige<br />

Angestelltentätigkeiten. Kurze Aufstiege,<br />

wie beispielsweise Tätigkeiten, die<br />

einen zweijährigen Aufstieg vorsehen,<br />

sollen <strong>der</strong> niedrigeren „Arbeiterentgeltgruppe“<br />

zugeordnet werden. Beispielsweise<br />

sollen Tätigkeiten, die einen zweijährigen<br />

Aufstieg BAT VIII nach BAT VII vorsehen,<br />

nun statt <strong>der</strong> Aufstiegsentgeltgruppe<br />

5 <strong>der</strong> Entgeltgruppe 4 zugeordnet werden.<br />

Dies bedeutet eine Verschlechterung<br />

gegenüber dem Verhandlungsstatus von<br />

Dezember 2009.<br />

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