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Alles frisch. Alles norddeutsch. Typisch coop. Bericht über ... - coop eG

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Anhang.<br />

40<br />

AllGemeine AnGABen.<br />

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handels-<br />

gesetzbuches aufgestellt und erläutert. Die <strong>coop</strong> <strong>eG</strong> ist aufgrund<br />

des im Rahmen des BilMoG geänderten § 11 PublG grundsätzlich<br />

zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />

Allerdings besteht diese Pflicht gemäß den Vorschriften des<br />

§ 11 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 PublG für die<br />

<strong>coop</strong> <strong>eG</strong> das erste Mal für den Jahresabschluss des Jahres 2012.<br />

BilAnzierunGs- und BewerTunGsGrundsäTze.<br />

Für den Jahresabschluss wurden die Rechnungslegungsvorschriften<br />

nach § 336 ff. HGB beachtet.<br />

Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Abnutzbare<br />

und immaterielle Vermögensgegenstände sind um planmäßige<br />

lineare Abschreibungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen<br />

vermindert worden.<br />

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

werden in einem Sammelposten zusammengefasst und<br />

planmäßig abgeschrieben. unter den Finanzanlagen wurden<br />

die Anteile an verbundenen unternehmen und die Beteiligungen<br />

zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag<br />

beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. In Vorjahren vorgenommene<br />

außerplanmäßige Abschreibungen wurden beibehalten.<br />

Sonstige Ausleihungen wurden zu Nennwerten oder<br />

zum niedrigeren Barwert (Zinssatz 5,5 %) bilanziert. Die Vorräte<br />

wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu<br />

Anschaff ungskosten bilanziert; Anschaffungskostenminderun-<br />

gen wurden berücksichtigt. Bei den zu Verkaufspreisen erfass-<br />

ten Beständen wurden die Anschaffungskosten retrograd durch<br />

Abzug der Bruttospanne von den Verkaufspreisen ermittelt.<br />

Für risikobehaftete Vorräte erfolgten angemessene Abschrei-<br />

bungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

wurden mit Ausnahme der unverzinslichen Körperschaftsteu-<br />

ererstattungsansprüche mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanz-<br />

stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Aus-<br />

zahlung des unverzinslichen Körperschaftsteuerguthabens<br />

erfolgt ratierlich <strong>über</strong> einen Zeitraum von sechs Jahren und<br />

wurde mit 4 % abgezinst. Forderungsrisiken wurde durch akti-<br />

visch abgegrenzte Wertberichtigungen Rechnung getragen;<br />

uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.<br />

Von dem mit Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB eingeräumten<br />

Wahlrecht zur Fortführung von niedrigeren Wertansätzen von<br />

Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253<br />

Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4 oder nach den §§ 254, 279 HGB in der<br />

bis zum 28. 05. 2009 geltenden Fassung basieren, wurde wei-<br />

terhin Gebrauch gemacht.

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