Alles frisch. Alles norddeutsch. Typisch coop. Bericht über ... - coop eG
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Anhang.<br />
40<br />
AllGemeine AnGABen.<br />
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handels-<br />
gesetzbuches aufgestellt und erläutert. Die <strong>coop</strong> <strong>eG</strong> ist aufgrund<br />
des im Rahmen des BilMoG geänderten § 11 PublG grundsätzlich<br />
zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />
Allerdings besteht diese Pflicht gemäß den Vorschriften des<br />
§ 11 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 PublG für die<br />
<strong>coop</strong> <strong>eG</strong> das erste Mal für den Jahresabschluss des Jahres 2012.<br />
BilAnzierunGs- und BewerTunGsGrundsäTze.<br />
Für den Jahresabschluss wurden die Rechnungslegungsvorschriften<br />
nach § 336 ff. HGB beachtet.<br />
Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Abnutzbare<br />
und immaterielle Vermögensgegenstände sind um planmäßige<br />
lineare Abschreibungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen<br />
vermindert worden.<br />
Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
werden in einem Sammelposten zusammengefasst und<br />
planmäßig abgeschrieben. unter den Finanzanlagen wurden<br />
die Anteile an verbundenen unternehmen und die Beteiligungen<br />
zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag<br />
beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. In Vorjahren vorgenommene<br />
außerplanmäßige Abschreibungen wurden beibehalten.<br />
Sonstige Ausleihungen wurden zu Nennwerten oder<br />
zum niedrigeren Barwert (Zinssatz 5,5 %) bilanziert. Die Vorräte<br />
wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu<br />
Anschaff ungskosten bilanziert; Anschaffungskostenminderun-<br />
gen wurden berücksichtigt. Bei den zu Verkaufspreisen erfass-<br />
ten Beständen wurden die Anschaffungskosten retrograd durch<br />
Abzug der Bruttospanne von den Verkaufspreisen ermittelt.<br />
Für risikobehaftete Vorräte erfolgten angemessene Abschrei-<br />
bungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
wurden mit Ausnahme der unverzinslichen Körperschaftsteu-<br />
ererstattungsansprüche mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanz-<br />
stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Aus-<br />
zahlung des unverzinslichen Körperschaftsteuerguthabens<br />
erfolgt ratierlich <strong>über</strong> einen Zeitraum von sechs Jahren und<br />
wurde mit 4 % abgezinst. Forderungsrisiken wurde durch akti-<br />
visch abgegrenzte Wertberichtigungen Rechnung getragen;<br />
uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.<br />
Von dem mit Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB eingeräumten<br />
Wahlrecht zur Fortführung von niedrigeren Wertansätzen von<br />
Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253<br />
Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4 oder nach den §§ 254, 279 HGB in der<br />
bis zum 28. 05. 2009 geltenden Fassung basieren, wurde wei-<br />
terhin Gebrauch gemacht.