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Outdoor - An Aus Licht

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<strong>Licht</strong>technik<br />

Arbeitsstätten<br />

Beleuchtung von Arbeitsstätten<br />

Unsere Generation lebt in einer 24-Stunden-<br />

Gesellschaft: Globaler Wettbewerb erhöht<br />

den Leistungsdruck, hohe Investitionen in<br />

Maschinen, Geräte und <strong>An</strong>lagen erfordern<br />

eine zeitlich nahezu unbegrenzte Nutzung.<br />

Hohe Rationalisierungsanstrengungen sind<br />

nötig, um im internationalen Wettbewerb<br />

zu bestehen. Mehrschichtarbeit, auch in Arbeitsstätten<br />

im Freien, ist vielfach schon zu<br />

einer Selbstverständlichkeit geworden. Das<br />

gilt etwa für Containerterminals in Bahn-<br />

und Hafenanlagen, die im internationalen<br />

Warenaustausch strengen Zeitvorgaben unterliegen<br />

und sich keine Pausen leisten können.<br />

Nachtarbeit gibt es auch auf Großbaustellen,<br />

im Transportwesen und in vielen<br />

außen liegenden industriellen Fertigungsstätten.<br />

In allen Fällen sind die Arbeitsstätten ausreichend<br />

zu beleuchten – vor allem auch aus<br />

Gründen der Arbeitssicherheit und des Arbeits-<br />

und Gesundheitsschutzes. Dabei sind<br />

die Beleuchtungsbedingungen im Freien häufig<br />

wesentlich schwieriger als im Innenraum,<br />

wo Reflexionen an hellen Wänden das Gesichtsfeld<br />

zusätzlich aufhellen. Um eine<br />

weitestgehend gleichmäßige Beleuchtung zu<br />

realisieren, werden in Arbeitsstätten im Freien<br />

meist Beleuchtungskörper hoher Leistung<br />

an hohen Masten montiert. Nur durch<br />

sorgfältige Planung und <strong>Aus</strong>führung der Beleuchtung<br />

können hier die gefährlichen<br />

Tarnzonen (Schattenzonen) als Quellen von<br />

Personengefährdungen vermieden werden.<br />

Gütemerkmale<br />

Die wichtigsten Gütemerkmale der Beleuchtung<br />

von Arbeitsstätten 1) im Freien sind<br />

• Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit<br />

• Blendungsbegrenzung<br />

• Farbwiedergabe.<br />

In den Tabellen der EN 12464-2 sind diese<br />

Gütemerkmale für folgende Bereiche, Sehaufgaben<br />

und Tätigkeiten enthalten:<br />

• Allgemeine Verkehrsbereiche in Arbeitsstätten<br />

im Freien<br />

• Flughäfen<br />

• Baustellen<br />

• Kanäle, Schleusen und Hafenanlagen<br />

• Landwirtschaftliche Betriebe<br />

• Tankstellen<br />

• Industrieanlagen und Lagerbereiche<br />

• im Meer gelegene Gas- und Ölförderanlagen<br />

338<br />

1.19 Arbeitstätten im Freien – Beispiel Flughafen.<br />

Die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien<br />

hat grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie<br />

die Beleuchtung von Innenräumen:<br />

• ausreichende Sehleistung, die es den<br />

arbeitenden Menschen ermöglicht,<br />

Sehaufgaben auch unter schwierigen<br />

Umständen und über längere Zeit<br />

auszuführen,<br />

• hohe Sicherheit vor Unfallgefahren und<br />

gesundheitlichen Schäden, indem Gefahren<br />

rechtzeitig und sicher erkannt werden.<br />

• Parkplätze<br />

• Erdölchemische und andere risikoreiche<br />

Industrieanlagen<br />

• Energie-, Elektrizitäts-, Gas- und Heizkraftwerke<br />

• Bahnen und Straßenbahnen<br />

• Sägewerke<br />

• Schiffswerften und Docks<br />

• Wasser- und Abwasseranlagen<br />

Die Tabellen enthalten noch weitere Positionen,<br />

die sich aus anderen Planungsempfehlungen<br />

sowie aus Praxiserfahrungen<br />

ergeben.<br />

Sie sind nach der Art des Bereiches, der Aufgabe<br />

oder Tätigkeit gegliedert. Ist der Bereich<br />

der Sehaufgabe zum Zeitpunkt der Planung<br />

nicht bekannt, sind die Flächen der Arbeitsstätte<br />

bzw. des Arbeitsplatzes als Bereich<br />

der Sehaufgabe anzusehen und zu beleuch-<br />

Insofern ist es folgerichtig, dass die für die Beleuchtung<br />

von ortsfesten Arbeitsplätzen im<br />

Freien geltende europäische Norm EN 12464-2<br />

„<strong>Licht</strong> und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten<br />

– Teil 2: Arbeitsstätten im Freien“<br />

ähnliche lichttechnische <strong>An</strong>forderungen stellt<br />

wie EN 12464-1 für entsprechende Arbeitsstätten<br />

im Innenraum.<br />

ten, in denen grundsätzlich solche Sehaufgaben<br />

(Tätigkeiten) auftreten können. In aller<br />

Regel ist das der überwiegende Teil einer<br />

Arbeitsstätte. <strong>Aus</strong> dem Begriff „Bereich der<br />

Sehaufgabe“ leitet sich aufgrund ergonomischer<br />

und visuell-optischer <strong>An</strong>alysen des<br />

Arbeitsablaufs auch die Lage und Größe der<br />

Bewertungsfläche für die Beleuchtungsstärke<br />

und deren Gleichmäßigkeit ab. Der Bereich<br />

der Sehaufgabe kann in einer horizontalen,<br />

vertikalen oder geneigten Ebene<br />

liegen. Diese Ebene und die räumlichen<br />

Grenzen des Bereichs der Sehaufgabe bestimmen<br />

damit auch die Bewertungsfläche.<br />

Ist die den praktischen Fall betreffende Sehaufgabe<br />

bzw. Tätigkeit in den Tabellen nicht<br />

enthalten, sind die Gütemerkmale ähnlicher<br />

bzw. vergleichbarer Sehaufgaben sinngemäß<br />

anzuwenden.

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