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Western - Erste Westernreiter Union Deutschland e.V.

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turniere<br />

Allgemeine Turnierbedingungen 2010<br />

Diese allgemeinen Bedingungen haben Gültigkeit<br />

für alle nach dem EWU-Regelbuch<br />

ausgeschriebenen Turniere und werden in den<br />

einzelnen Ausschreibungen nicht mehr wiederholt.<br />

Es gilt das EWU-Regelbuch 2010. Die folgenden<br />

Auszüge aus dem RB 2010 geben die<br />

wichtigsten Textstellen teilweise gekürzt wieder.<br />

In Zweifelsfällen ist der ausführliche Text<br />

des RB 2010 anzuwenden.<br />

■ Haftung (§ 510)<br />

Die Haftung für Diebstahl zwischen dem Veranstalter<br />

einerseits und den Besuchern, Pferdebesitzern<br />

und Teilnehmern andererseits ist ausgeschlossen.<br />

Im Übrigen haftet der Veranstalter<br />

nur bei Verschulden. Die Besucher, Teilnehmer<br />

und Pferdebesitzer sind nicht Gehilfen im Sinne<br />

der § 278 und 831 BGB.<br />

■ Weisungsbefugnis (§ 511)<br />

Jeder Pferdebesitzer und Teilnehmer unterwirft<br />

sich mit Abgabe der Nennung, jede Begleitperson<br />

und die Besucher beim Betreten des<br />

Veranstaltungsgeländes den Weisungen und<br />

Anordnungen des Veranstalters und der Turnierleitung<br />

und erkennt die Regeln der EWU<br />

an.<br />

■ Defi nition Teilnehmer und<br />

Pfl ichten (§ 600)<br />

Eine Person ist als Teilnehmer defi niert, wenn<br />

sie sich selbst auf dem Nennungsformular als<br />

Teilnehmer erklärt. Ist der Teilnehmer nicht der<br />

Pferdebesitzer, so gilt er als Bevollmächtigter<br />

des Pferdebesitzers.<br />

■ Startbereitschaft (§ 601)<br />

Jeder Teilnehmer ist für sein pünktliches Erscheinen<br />

zur genannten Klasse selbst verantwortlich.<br />

■ Startnummern (§ 602)<br />

Jeder Teilnehmer hat die von der Meldestelle<br />

ausgegebenen Startnummern in Prüfungen zu<br />

tragen. In allen Fällen von nicht erkennbarer<br />

Startnummer erhält der Teilnehmer keine Wertung.<br />

Die Startnummern sind auch auf dem Abreiteplatz<br />

zu tragen.<br />

■ Starterliste (§ 603)<br />

Die Startreihenfolge wird mit einer Starterliste<br />

vom Turnierleiter oder der Meldestelle min-<br />

destens 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen<br />

Klasse festgelegt und ausgehängt. Sie muss<br />

von Klasse zu Klasse unterschiedlich sein. Bei<br />

einem Reiter mit mehreren Pferden sollen soweit<br />

möglich mindestens 4 Reiter zwischen<br />

seinen Starts liegen. Die Startreihenfolge ist<br />

laut der ausgehängten Starterliste bindend<br />

vorgeschrieben.<br />

Das Nichteinhalten der Reihenfolge hat ein Erlöschen<br />

der Startberechtigung des Teilnehmers<br />

zur Folge.<br />

Ausnahme: Die Startreihenfolge kann bei Parallelstarts<br />

von Reitern und/oder Pferden mit<br />

Zustimmung des Richters verändert werden.<br />

In Gruppenprüfungen, bei denen alle Teilnehmer<br />

in die Bahn gebeten werden, ist die Reihenfolge<br />

des Einreitens nicht bindend vorgeschrieben.<br />

■ Unterstützung eines Teilnehmers<br />

durch andere Personen (§ 604)<br />

Der Richter kann einen Teilnehmer, der sich<br />

innerhalb der Arena in einer Prüfung befi ndet<br />

und von einer Person außerhalb der Arena offensichtlich<br />

beeinfl usst wird, von der Bewertung<br />

ausschließen.<br />

Wird das Pferd eines Teilnehmers von einer<br />

anderen Person in die Arena geführt und die<br />

führende Person überschreitet die Tor-Linie, erhält<br />

der Teilnehmer keine Wertung. (Gilt nicht<br />

für Führzügel-Klassen.)<br />

■ Befangenheit (§ 605)<br />

Es dürfen keine Pferde starten, die in den letzten<br />

drei Monaten vom Richter verkauft oder<br />

trainiert wurden. Teilnehmer, die in den letzten<br />

drei Monaten Reitunterricht vom Richter erhalten<br />

haben, sind nicht startberechtigt. Niemand<br />

darf an einer Prüfung teilnehmen, dessen Angehöriger<br />

dort Richter ist. Angehörige sind hier<br />

Ehe-, Lebenspartner, Eltern und Kinder.<br />

Die Ursache für das Zutreffen von Befangenheitsgründen<br />

liegt beim Teilnehmer. Er ist bei<br />

seiner Nennung verpfl ichtet, den Richter in der<br />

Ausschreibung zu beachten. Im Falle des Zutreffens<br />

von Befangenheitsgründen und damit<br />

dem Verlust der Startberechtigung werden dem<br />

Teilnehmer keine Kosten ersetzt.<br />

Dieser Paragraph trifft nicht zu, wenn der Richter<br />

nachträglich geändert wurde.<br />

WESTERNREITER – Februar 2010<br />

■ Pferderegistration (§ 640)<br />

Alle teilnehmenden Pferde, die in Prüfungen<br />

der LK 1 bis 4 geshowt werden, müssen bei der<br />

EWU registriert werden. Für die Registration<br />

muss der Teilnehmer einen Equiden-Pass des<br />

Pferdes vorlegen.<br />

■ Pferdehaftpfl ichtversicherung (§ 643)<br />

Für jedes Pferd, das auf einem EWU Turnier<br />

vorgestellt wird, muss eine gültige Haftpfl ichtversicherung<br />

bestehen.<br />

■ Änderung der Ausschreibung (§ 704)<br />

Der Veranstalter behält sich das Recht vor,<br />

die Ausschreibung bis zum Nennungsschluss<br />

abzuändern. Er darf gegen Rückzahlung der<br />

gezahlten Gelder die Veranstaltung ausfallen<br />

lassen und gegen Rückzahlung der Nenngelder<br />

einzelne Prüfungen. Sollte es sich dabei um<br />

die einzige Prüfung des Teilnehmers gehandelt<br />

haben, hat er Anspruch auf Erstattung aller gezahlten<br />

Gelder.<br />

■ Einspruch, Proteste<br />

Bezüglich Einsprüchen und Proteste gelten<br />

A.10. und die Rechtsordnung der EWU im Anhang<br />

D.4.<br />

■ Zustandekommen von Klassen<br />

(siehe § 743, § 754, § 766)<br />

Eine Klasse in einer Turnierdisziplin ist nur dann<br />

offi ziell zugelassen, wenn mindestens vier Teilnehmer<br />

dafür genannt haben.<br />

■ Zusammenlegungen von Klassen<br />

Bei weniger als vier Nennungen wird<br />

folgendermaßen zusammengelegt:<br />

■ Zusammenlegungen in Kat. A/Q (§ 744)<br />

Bei All-Ages oder nur Senior-Disziplinen werden<br />

Jugend und Erwachsene einer LK zusammen<br />

gelegt. Der platzierte Teilnehmer qualifi ziert<br />

sich damit in der Altersgruppe, der er zugehört.<br />

Bei Disziplinen, in denen Jugend All-Ages und<br />

Erwachsene Junior-/Senior-Klassen reiten, werden<br />

bei der Jugend beide LK zusammengelegt.<br />

Bei Disziplinen mit Junior-/Senior-Klassen werden<br />

diese mit den Junior-/Senior-Klassen der<br />

anderen LK zusammengelegt. Der platzierte<br />

Teilnehmer qualifi ziert sich damit in der Junior-<br />

oder Senior Klasse gemäß dem Alter seines<br />

Pferdes.<br />

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