Geschäftsbericht 2011 - Spar- und Leihkasse Frutigen
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Anhang<br />
Bonitätsbedingte Wertverminderungen<br />
bzw. nachfolgende Wertaufholungen<br />
werden in der Erfolgsrechnung wie unter<br />
«Halten bis Endverfall» behandelt.<br />
Positionen in Beteiligungstiteln <strong>und</strong> Edelmetallen<br />
werden nach dem Niederstwertprinzip<br />
bewertet.<br />
Liegenschaften <strong>und</strong> aus dem Kreditgeschäft<br />
übernommene Beteiligungen, welche<br />
zur Veräusserung vorgesehen sind,<br />
werden in den Finanzanlagen bilanziert<br />
<strong>und</strong> nach dem Niederstwertprinzip bewertet,<br />
d.h. nach dem tieferen Wert von<br />
Anschaffungswert oder Liquidationswert.<br />
Die physischen Edelmetallbestände für<br />
das Schaltergeschäft werden zu Marktwerten<br />
bewertet.<br />
Beteiligungen<br />
Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip,<br />
abzüglich<br />
betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.<br />
Auf die Erstellung einer<br />
Konzernrechnung gemäss BankV Art. 23a<br />
wird verzichtet, da die Bürgschaftskasse<br />
der <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leihkasse</strong> <strong>Frutigen</strong> AG mit<br />
Blick auf die Zielsetzung der Konzernrechnungslegung<br />
unwesentlich ist.<br />
Sachanlagen<br />
Investitionen in neue Sachanlagen werden<br />
aktiviert <strong>und</strong> gemäss Anschaffungskostenprinzip<br />
bewertet, wenn sie während<br />
mehr als einer Rechnungsperiode<br />
genutzt werden.<br />
Investitionen in bestehende Sachanlagen<br />
werden aktiviert, wenn dadurch der<br />
Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht<br />
oder die Lebensdauer wesentlich<br />
verlängert wird.<br />
Bei der Folgebewertung werden die<br />
Sachanlagen zum Anschaffungswert,<br />
abzüglich der kumulierten Abschreibungen,<br />
bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen<br />
planmässig über die geschätzte<br />
Nutzungsdauer der Anlage. Die Werthaltigkeit<br />
wird jährlich überprüft. Ergibt<br />
sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit<br />
eine veränderte Nutzungsdauer oder<br />
eine Wertminderung, wird der Restbuchwert<br />
planmässig über die restliche<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine<br />
ausserplanmässige Abschreibung getätigt.<br />
Planmässige <strong>und</strong> allfällige zusätzliche<br />
ausserplanmässige Abschreibungen<br />
werden über die Erfolgsrechnung<br />
in der Position «Abschreibungen auf<br />
dem Anlagevermögen» verbucht. Fällt<br />
der Gr<strong>und</strong> für die ausserplanmässige<br />
Abschreibung weg, erfolgt eine entsprechende<br />
Zuschreibung.<br />
Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne<br />
Sachanlagekategorien ist wie folgt:<br />
– Liegenschaften ohne Land<br />
max. 50 Jahre<br />
– Einbauten in fremde Liegenschaften<br />
max. 10 Jahre<br />
– übrige Sachanlagen<br />
max. 10 Jahre<br />
– Übriges, Software, Informatik- <strong>und</strong><br />
Kommunikationsanlagen<br />
max. 3 Jahre<br />
Erworbene immaterielle Werte in wesentlichem<br />
Umfang werden bilanziert,<br />
wenn sie über mehrere Jahre einen für<br />
das Unternehmen messbaren Nutzen<br />
bringen. Selbst erarbeitete immaterielle<br />
Werte werden nicht bilanziert. Immaterielle<br />
Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip<br />
bilanziert <strong>und</strong><br />
bewertet. Sie werden über die geschätzte<br />
Nutzungsdauer über die Erfolgsrechnung<br />
abgeschrieben. In der<br />
Regel erfolgt die Abschreibung nach der<br />
linearen Methode. Die Abschreibungsdauer<br />
beträgt maximal fünf Jahre.<br />
Die Werthaltigkeit der immateriellen<br />
Werte wird mindestens halbjährlich überprüft.<br />
Ergibt sich bei der Überprüfung der<br />
Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer<br />
oder eine Wertminderung, wird<br />
der Restbuchwert planmässig über die<br />
restliche Nutzungsdauer abgeschrieben<br />
oder eine ausserplanmässige Abschreibung<br />
getätigt.<br />
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung<br />
von Sachanlagen werden über<br />
«Ausserordentlicher Ertrag» verbucht,<br />
realisierte Verluste über die Position<br />
«Ausserordentlicher Aufwand».<br />
Vorsorgeverpflichtungen<br />
Es werden alle Mitarbeitenden obligatorisch<br />
der Vorsorge unterstellt, falls deren<br />
Jahreslohn den jeweils geltenden Koordinationsabzug<br />
übersteigt <strong>und</strong> sie das<br />
17. Altersjahr vollendet haben. Sie werden<br />
bei der Stiftung «Vorsorge Regionalbanken,<br />
Bern» versichert.<br />
Für das Rentenalter gelten die Bestimmungen<br />
der Eidg. Alters-, Hinterlassenen-<br />
<strong>und</strong> Invalidenversicherung (AHV/<br />
IV). Den Versicherten wird jedoch die<br />
Möglichkeit eingeräumt, gemäss Vorsorgereglement<br />
vorzeitig in den Ruhestand<br />
zu treten. Die Leistungen werden nach<br />
dem Beitragsprimat berechnet. Sie übersteigen<br />
das obligatorische Minimum<br />
nach BVG. Die Pensionskasse gewährt<br />
die volle Freizügigkeit.<br />
Neben den im Personalaufwand erfassten<br />
Arbeitgeberbeiträgen hat die Bank<br />
keine Verpflichtungen zu weiter gehenden<br />
Leistungen. Die variablen Kosten<br />
sind in Bezug auf die gesamten Lohnkosten<br />
nicht wesentlich <strong>und</strong> betreffen die<br />
im schweizerischen Recht enthaltenen<br />
unterschiedlichen Beitragssätze nach Alterskategorie,<br />
die von der Pensionskasse<br />
abgewälzten Rückversicherungskosten<br />
sowie Beiträge bei Lohnerhöhungen.<br />
Der Verwaltungsrat der Bank hat die<br />
Möglichkeit, zur Sicherung der Beitragszahlung<br />
oder von Deckungslücken eine<br />
Arbeitgeberbeitragsreserve zu bilden.<br />
Zahlungen in diese Reserve erfolgen zulasten<br />
der Erfolgsrechnung.<br />
Steuern<br />
Aus dem laufenden Gewinn geschuldete<br />
direkte Steuern werden als passive<br />
Rechnungsabgrenzungen verbucht.