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Geschäftsbericht 2011 - Spar- und Leihkasse Frutigen

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Anhang<br />

Bonitätsbedingte Wertverminderungen<br />

bzw. nachfolgende Wertaufholungen<br />

werden in der Erfolgsrechnung wie unter<br />

«Halten bis Endverfall» behandelt.<br />

Positionen in Beteiligungstiteln <strong>und</strong> Edelmetallen<br />

werden nach dem Niederstwertprinzip<br />

bewertet.<br />

Liegenschaften <strong>und</strong> aus dem Kreditgeschäft<br />

übernommene Beteiligungen, welche<br />

zur Veräusserung vorgesehen sind,<br />

werden in den Finanzanlagen bilanziert<br />

<strong>und</strong> nach dem Niederstwertprinzip bewertet,<br />

d.h. nach dem tieferen Wert von<br />

Anschaffungswert oder Liquidationswert.<br />

Die physischen Edelmetallbestände für<br />

das Schaltergeschäft werden zu Marktwerten<br />

bewertet.<br />

Beteiligungen<br />

Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip,<br />

abzüglich<br />

betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.<br />

Auf die Erstellung einer<br />

Konzernrechnung gemäss BankV Art. 23a<br />

wird verzichtet, da die Bürgschaftskasse<br />

der <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leihkasse</strong> <strong>Frutigen</strong> AG mit<br />

Blick auf die Zielsetzung der Konzernrechnungslegung<br />

unwesentlich ist.<br />

Sachanlagen<br />

Investitionen in neue Sachanlagen werden<br />

aktiviert <strong>und</strong> gemäss Anschaffungskostenprinzip<br />

bewertet, wenn sie während<br />

mehr als einer Rechnungsperiode<br />

genutzt werden.<br />

Investitionen in bestehende Sachanlagen<br />

werden aktiviert, wenn dadurch der<br />

Markt- oder der Nutzwert nachhaltig erhöht<br />

oder die Lebensdauer wesentlich<br />

verlängert wird.<br />

Bei der Folgebewertung werden die<br />

Sachanlagen zum Anschaffungswert,<br />

abzüglich der kumulierten Abschreibungen,<br />

bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen<br />

planmässig über die geschätzte<br />

Nutzungsdauer der Anlage. Die Werthaltigkeit<br />

wird jährlich überprüft. Ergibt<br />

sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit<br />

eine veränderte Nutzungsdauer oder<br />

eine Wertminderung, wird der Restbuchwert<br />

planmässig über die restliche<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine<br />

ausserplanmässige Abschreibung getätigt.<br />

Planmässige <strong>und</strong> allfällige zusätzliche<br />

ausserplanmässige Abschreibungen<br />

werden über die Erfolgsrechnung<br />

in der Position «Abschreibungen auf<br />

dem Anlagevermögen» verbucht. Fällt<br />

der Gr<strong>und</strong> für die ausserplanmässige<br />

Abschreibung weg, erfolgt eine entsprechende<br />

Zuschreibung.<br />

Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne<br />

Sachanlagekategorien ist wie folgt:<br />

– Liegenschaften ohne Land<br />

max. 50 Jahre<br />

– Einbauten in fremde Liegenschaften<br />

max. 10 Jahre<br />

– übrige Sachanlagen<br />

max. 10 Jahre<br />

– Übriges, Software, Informatik- <strong>und</strong><br />

Kommunikationsanlagen<br />

max. 3 Jahre<br />

Erworbene immaterielle Werte in wesentlichem<br />

Umfang werden bilanziert,<br />

wenn sie über mehrere Jahre einen für<br />

das Unternehmen messbaren Nutzen<br />

bringen. Selbst erarbeitete immaterielle<br />

Werte werden nicht bilanziert. Immaterielle<br />

Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip<br />

bilanziert <strong>und</strong><br />

bewertet. Sie werden über die geschätzte<br />

Nutzungsdauer über die Erfolgsrechnung<br />

abgeschrieben. In der<br />

Regel erfolgt die Abschreibung nach der<br />

linearen Methode. Die Abschreibungsdauer<br />

beträgt maximal fünf Jahre.<br />

Die Werthaltigkeit der immateriellen<br />

Werte wird mindestens halbjährlich überprüft.<br />

Ergibt sich bei der Überprüfung der<br />

Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer<br />

oder eine Wertminderung, wird<br />

der Restbuchwert planmässig über die<br />

restliche Nutzungsdauer abgeschrieben<br />

oder eine ausserplanmässige Abschreibung<br />

getätigt.<br />

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung<br />

von Sachanlagen werden über<br />

«Ausserordentlicher Ertrag» verbucht,<br />

realisierte Verluste über die Position<br />

«Ausserordentlicher Aufwand».<br />

Vorsorgeverpflichtungen<br />

Es werden alle Mitarbeitenden obligatorisch<br />

der Vorsorge unterstellt, falls deren<br />

Jahreslohn den jeweils geltenden Koordinationsabzug<br />

übersteigt <strong>und</strong> sie das<br />

17. Altersjahr vollendet haben. Sie werden<br />

bei der Stiftung «Vorsorge Regionalbanken,<br />

Bern» versichert.<br />

Für das Rentenalter gelten die Bestimmungen<br />

der Eidg. Alters-, Hinterlassenen-<br />

<strong>und</strong> Invalidenversicherung (AHV/<br />

IV). Den Versicherten wird jedoch die<br />

Möglichkeit eingeräumt, gemäss Vorsorgereglement<br />

vorzeitig in den Ruhestand<br />

zu treten. Die Leistungen werden nach<br />

dem Beitragsprimat berechnet. Sie übersteigen<br />

das obligatorische Minimum<br />

nach BVG. Die Pensionskasse gewährt<br />

die volle Freizügigkeit.<br />

Neben den im Personalaufwand erfassten<br />

Arbeitgeberbeiträgen hat die Bank<br />

keine Verpflichtungen zu weiter gehenden<br />

Leistungen. Die variablen Kosten<br />

sind in Bezug auf die gesamten Lohnkosten<br />

nicht wesentlich <strong>und</strong> betreffen die<br />

im schweizerischen Recht enthaltenen<br />

unterschiedlichen Beitragssätze nach Alterskategorie,<br />

die von der Pensionskasse<br />

abgewälzten Rückversicherungskosten<br />

sowie Beiträge bei Lohnerhöhungen.<br />

Der Verwaltungsrat der Bank hat die<br />

Möglichkeit, zur Sicherung der Beitragszahlung<br />

oder von Deckungslücken eine<br />

Arbeitgeberbeitragsreserve zu bilden.<br />

Zahlungen in diese Reserve erfolgen zulasten<br />

der Erfolgsrechnung.<br />

Steuern<br />

Aus dem laufenden Gewinn geschuldete<br />

direkte Steuern werden als passive<br />

Rechnungsabgrenzungen verbucht.

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