Gutachten Pessenlehner, Pilgersdorf
Gutachten Pessenlehner, Pilgersdorf
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Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke<br />
Die Bewertung erfolgt :<br />
Bewertung:<br />
Nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, 1992/150 Bundesgesetz vom<br />
19.03.1992.<br />
Grund und Boden:<br />
Bewertung der Grundstücke erfolgt nach dem Verkehrswert. Der Verkehrswert wird<br />
nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Vergleichswerte werden unter<br />
Einsichtnahme in Kaufverträge beim zuständigen Grundbuch anhand von<br />
glaubhaften Grundstückspreisen und aus den dem Sachverständigen bekannten,<br />
ortsüblichen Grundstückspreisen ermittelt.<br />
In die Bewertung werden auch die Boden Klimazahl einbezogen und berücksichtigt<br />
diese Zahl nicht nur das Bodenprofil, sondern auch noch weitere Faktoren wie<br />
Klima, Geländeverhältnisse, Wald und Bergschatten usw. in Form von Zu- und<br />
Abschlägen. Böden mit einer Wertzahl 100 sind Böden bester Ertragsfähigkeit. Ein<br />
Boden mit der Wertzahl 50 hat z B. nur mehr die halbe Ertragsfähigkeit eines Bodens<br />
mit der Wertzahl 100.<br />
Die Ertragsmesszahl wird von den Vermessungsbehörden ermittelt und wird im<br />
Grundstücksverzeichnis unter Bezeichnung EMZ ausgewiesen.<br />
Dividiert man die Ertragsmesszahlen der einzelnen Parzellen durch die Fläche (in Ar),<br />
so errechnet sich die jeweilige Acker bzw. Grünlandzahl. Durch die Division der<br />
Summe der Ertragsmesszahlen durch die Gesamtfläche erhält man die<br />
Bodenklimazahl.<br />
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SV BM Hoffmann<br />
Seite 30