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Gutachten Pessenlehner, Pilgersdorf

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Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke<br />

Die Bewertung erfolgt :<br />

Bewertung:<br />

Nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, 1992/150 Bundesgesetz vom<br />

19.03.1992.<br />

Grund und Boden:<br />

Bewertung der Grundstücke erfolgt nach dem Verkehrswert. Der Verkehrswert wird<br />

nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Vergleichswerte werden unter<br />

Einsichtnahme in Kaufverträge beim zuständigen Grundbuch anhand von<br />

glaubhaften Grundstückspreisen und aus den dem Sachverständigen bekannten,<br />

ortsüblichen Grundstückspreisen ermittelt.<br />

In die Bewertung werden auch die Boden Klimazahl einbezogen und berücksichtigt<br />

diese Zahl nicht nur das Bodenprofil, sondern auch noch weitere Faktoren wie<br />

Klima, Geländeverhältnisse, Wald und Bergschatten usw. in Form von Zu- und<br />

Abschlägen. Böden mit einer Wertzahl 100 sind Böden bester Ertragsfähigkeit. Ein<br />

Boden mit der Wertzahl 50 hat z B. nur mehr die halbe Ertragsfähigkeit eines Bodens<br />

mit der Wertzahl 100.<br />

Die Ertragsmesszahl wird von den Vermessungsbehörden ermittelt und wird im<br />

Grundstücksverzeichnis unter Bezeichnung EMZ ausgewiesen.<br />

Dividiert man die Ertragsmesszahlen der einzelnen Parzellen durch die Fläche (in Ar),<br />

so errechnet sich die jeweilige Acker bzw. Grünlandzahl. Durch die Division der<br />

Summe der Ertragsmesszahlen durch die Gesamtfläche erhält man die<br />

Bodenklimazahl.<br />

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SV BM Hoffmann<br />

Seite 30

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