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Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...

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Fördersatz einer Neuerrichtung gefördert werden, wenn entweder<br />

15 % mehr Dauerarbeitsplätze geschaffen werden oder der<br />

Investitionsbetrag – bezogen auf ein Jahr – die durchschnittlich<br />

verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50%<br />

übersteigt.<br />

7. Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />

Soweit es <strong>für</strong> die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft<br />

erforderlich ist, kann der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />

– insbesondere die Erschließung <strong>von</strong> Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegelände<br />

<strong>und</strong> die Verbesserung der Fremdenverkehrsinfrastruktur<br />

– mit Investitionszuschüssen gefördert werden. Als Träger der<br />

Erschließungsmaßnahmen werden vorzugsweise Gemeinden<br />

<strong>und</strong> Gemeindeverbände gefördert.<br />

Die Förderhöchstsätze belaufen sich auf 40 % bis 80 % der förderfähigen<br />

Investitionskosten je nach Standort, Art der Investition<br />

<strong>und</strong> Finanzkraft der Gemeinde.<br />

Kumulation <strong>von</strong> Beihilfen <strong>für</strong> betriebliche Investitionen<br />

Neben einem GA-Investitionszuschuss bzw. zinsverbilligten Regionaldarlehen<br />

können <strong>für</strong> dasselbe Investitionsvorhaben zusätzliche<br />

Beihilfen aus anderen Förderprogrammen (z.B. ERP-Programme,<br />

Mittelstandsförderungsprogramm <strong>und</strong> <strong>Technologie</strong>förderungsprogramm<br />

des Landes) gewährt werden. Dabei darf die Gesamtförderung<br />

28 % der förderfähigen Kosten nach den Richtlinien<br />

des GA-Rahmenplans nicht übersteigen.<br />

Antragannehmende Stelle<br />

<strong>für</strong> betriebliche Investitionen:<br />

Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH,<br />

Mainz;<br />

bei Darlehen über ein Kreditinstitut (Hausbank)<br />

<strong>für</strong> Infrastrukturinvestitionen:<br />

<strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau,<br />

Mainz.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Regelungen über Voraussetzungen, Art <strong>und</strong> Intensität der<br />

<strong>Förderung</strong><br />

– Teil II des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“,<br />

– Verwaltungsvorschriften des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />

Verkehr Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau vom 28. Dezember<br />

2001.<br />

2. Regionales<br />

Landesförderungsprogramm<br />

Veränderungen ab 2007<br />

Fördergebietskarte <strong>und</strong> Förderregeln des Regionalen Landesförderprogramms<br />

bedürfen der beihilferechtlichen Genehmigung<br />

durch die EU-Kommission. Die derzeitige Genehmigung läuft<br />

10<br />

Ende 2006 aus. Eine mögliche Nachfolgegenehmigung wird<br />

insbesondere die veränderten beihilferechtlichen Rahmenbedingungen<br />

zu beachten haben.<br />

Nachfolgende Ausführungen geben insofern den Rechtsstand <strong>für</strong><br />

Fördermaßnahmen wieder, die vor Ende 2006 bewilligt werden.<br />

Förderziel<br />

An mittelständische Betriebe der gewerblichen Wirtschaft werden<br />

Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen <strong>für</strong> Investitionen in<br />

strukturschwachen Gebieten (Landesfördergebiete) gewährt, die<br />

zwar nicht mehr zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) gehören,<br />

aber ebenfalls noch Strukturprobleme aufweisen. Darüber hinaus<br />

werden <strong>für</strong> diese Gebiete Zuschüsse zum Ausbau der wirtschaftsnahen<br />

Infrastruktur gewährt. Die Zuwendungen sollen zur<br />

Schaffung neuer <strong>und</strong> Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in<br />

strukturschwachen Räumen beitragen.<br />

Dieses Förderprogramm ist weitgehend an die Förderregelungen<br />

der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />

angepasst. Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben der Europäischen<br />

Kommission beschränkt sich dieses Förderprogramm<br />

allerdings auf mittelständische Betriebe. Weiterhin liegen die<br />

Förderhöchstsätze in der Regel niedriger als bei der Gemeinschaftsaufgabe.<br />

Fördermittel<br />

Die Zuwendungen werden aus Mitteln der EU <strong>und</strong> des Landes<br />

aufgebracht.<br />

Fördergebiet<br />

Das Förderprogramm gilt <strong>für</strong> die in Anlage 3 genannten Gebiete.<br />

Antragsberechtigte<br />

Die Zuwendungen werden mittelständischen Unternehmen der<br />

gewerblichen Wirtschaft gewährt, die nicht mehr als 250 Personen<br />

beschäftigen <strong>und</strong> bei denen im Durchschnitt der letzten 3<br />

Wirtschaftsjahre der Jahresumsatz höchstens 40 Mio. EUR oder<br />

die Bilanzsumme höchstens 27 Mio. EUR erreicht. Sind größere<br />

Unternehmen zu mehr als einem Viertel beteiligt, gilt das<br />

Unternehmen nicht als mittelständisch.<br />

Im übrigen gelten <strong>für</strong> die Abgrenzung der förderfähigen Betriebe<br />

die gleichen Regelungen wie <strong>für</strong> die Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.<br />

Förderfähige Investitionen<br />

Analog zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur“ können folgende Investitionen gefördert werden:<br />

1. Errichtung <strong>von</strong> gewerblichen Betriebsstätten;<br />

2. Erweiterung <strong>von</strong> gewerblichen Betriebsstätten, wenn die Zahl<br />

der vorhandenen Arbeitsplätze um mindestens 15 v.H. erhöht<br />

wird;<br />

3. Errichtung <strong>von</strong> Fremdenverkehrsbetrieben, wenn nach<br />

Abschluss der Investitionen mindestens 25 Gästebetten in<br />

Zimmern mit zeitgemäßer Sanitärausstattung zur Verfügung<br />

stehen;

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