Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...
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Fördersatz einer Neuerrichtung gefördert werden, wenn entweder<br />
15 % mehr Dauerarbeitsplätze geschaffen werden oder der<br />
Investitionsbetrag – bezogen auf ein Jahr – die durchschnittlich<br />
verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50%<br />
übersteigt.<br />
7. Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />
Soweit es <strong>für</strong> die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft<br />
erforderlich ist, kann der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />
– insbesondere die Erschließung <strong>von</strong> Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegelände<br />
<strong>und</strong> die Verbesserung der Fremdenverkehrsinfrastruktur<br />
– mit Investitionszuschüssen gefördert werden. Als Träger der<br />
Erschließungsmaßnahmen werden vorzugsweise Gemeinden<br />
<strong>und</strong> Gemeindeverbände gefördert.<br />
Die Förderhöchstsätze belaufen sich auf 40 % bis 80 % der förderfähigen<br />
Investitionskosten je nach Standort, Art der Investition<br />
<strong>und</strong> Finanzkraft der Gemeinde.<br />
Kumulation <strong>von</strong> Beihilfen <strong>für</strong> betriebliche Investitionen<br />
Neben einem GA-Investitionszuschuss bzw. zinsverbilligten Regionaldarlehen<br />
können <strong>für</strong> dasselbe Investitionsvorhaben zusätzliche<br />
Beihilfen aus anderen Förderprogrammen (z.B. ERP-Programme,<br />
Mittelstandsförderungsprogramm <strong>und</strong> <strong>Technologie</strong>förderungsprogramm<br />
des Landes) gewährt werden. Dabei darf die Gesamtförderung<br />
28 % der förderfähigen Kosten nach den Richtlinien<br />
des GA-Rahmenplans nicht übersteigen.<br />
Antragannehmende Stelle<br />
<strong>für</strong> betriebliche Investitionen:<br />
Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH,<br />
Mainz;<br />
bei Darlehen über ein Kreditinstitut (Hausbank)<br />
<strong>für</strong> Infrastrukturinvestitionen:<br />
<strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau,<br />
Mainz.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Regelungen über Voraussetzungen, Art <strong>und</strong> Intensität der<br />
<strong>Förderung</strong><br />
– Teil II des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“,<br />
– Verwaltungsvorschriften des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />
Verkehr Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau vom 28. Dezember<br />
2001.<br />
2. Regionales<br />
Landesförderungsprogramm<br />
Veränderungen ab 2007<br />
Fördergebietskarte <strong>und</strong> Förderregeln des Regionalen Landesförderprogramms<br />
bedürfen der beihilferechtlichen Genehmigung<br />
durch die EU-Kommission. Die derzeitige Genehmigung läuft<br />
10<br />
Ende 2006 aus. Eine mögliche Nachfolgegenehmigung wird<br />
insbesondere die veränderten beihilferechtlichen Rahmenbedingungen<br />
zu beachten haben.<br />
Nachfolgende Ausführungen geben insofern den Rechtsstand <strong>für</strong><br />
Fördermaßnahmen wieder, die vor Ende 2006 bewilligt werden.<br />
Förderziel<br />
An mittelständische Betriebe der gewerblichen Wirtschaft werden<br />
Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen <strong>für</strong> Investitionen in<br />
strukturschwachen Gebieten (Landesfördergebiete) gewährt, die<br />
zwar nicht mehr zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) gehören,<br />
aber ebenfalls noch Strukturprobleme aufweisen. Darüber hinaus<br />
werden <strong>für</strong> diese Gebiete Zuschüsse zum Ausbau der wirtschaftsnahen<br />
Infrastruktur gewährt. Die Zuwendungen sollen zur<br />
Schaffung neuer <strong>und</strong> Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in<br />
strukturschwachen Räumen beitragen.<br />
Dieses Förderprogramm ist weitgehend an die Förderregelungen<br />
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />
angepasst. Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben der Europäischen<br />
Kommission beschränkt sich dieses Förderprogramm<br />
allerdings auf mittelständische Betriebe. Weiterhin liegen die<br />
Förderhöchstsätze in der Regel niedriger als bei der Gemeinschaftsaufgabe.<br />
Fördermittel<br />
Die Zuwendungen werden aus Mitteln der EU <strong>und</strong> des Landes<br />
aufgebracht.<br />
Fördergebiet<br />
Das Förderprogramm gilt <strong>für</strong> die in Anlage 3 genannten Gebiete.<br />
Antragsberechtigte<br />
Die Zuwendungen werden mittelständischen Unternehmen der<br />
gewerblichen Wirtschaft gewährt, die nicht mehr als 250 Personen<br />
beschäftigen <strong>und</strong> bei denen im Durchschnitt der letzten 3<br />
Wirtschaftsjahre der Jahresumsatz höchstens 40 Mio. EUR oder<br />
die Bilanzsumme höchstens 27 Mio. EUR erreicht. Sind größere<br />
Unternehmen zu mehr als einem Viertel beteiligt, gilt das<br />
Unternehmen nicht als mittelständisch.<br />
Im übrigen gelten <strong>für</strong> die Abgrenzung der förderfähigen Betriebe<br />
die gleichen Regelungen wie <strong>für</strong> die Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.<br />
Förderfähige Investitionen<br />
Analog zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />
Wirtschaftsstruktur“ können folgende Investitionen gefördert werden:<br />
1. Errichtung <strong>von</strong> gewerblichen Betriebsstätten;<br />
2. Erweiterung <strong>von</strong> gewerblichen Betriebsstätten, wenn die Zahl<br />
der vorhandenen Arbeitsplätze um mindestens 15 v.H. erhöht<br />
wird;<br />
3. Errichtung <strong>von</strong> Fremdenverkehrsbetrieben, wenn nach<br />
Abschluss der Investitionen mindestens 25 Gästebetten in<br />
Zimmern mit zeitgemäßer Sanitärausstattung zur Verfügung<br />
stehen;