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Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...

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Mit dem Programm wird erstmals Existenzgründer die Möglichkeit<br />

eröffnet, eine Bürgschaftszusage zu erhalten, ohne dass sich vorher<br />

eine Hausbank bereit erklärt hat, einen Kredit zu gewähren. Damit<br />

soll eine nachhaltige Hilfestellung gewährt werden, mit der Bürgschaftszusage<br />

den Kredit bei einer Bank zu erhalten. Die Bürgschaft<br />

hat den Zweck, fehlende oder unzureichend bankmäßige Sicherheiten<br />

abzudecken. Sie kann jedoch kein Ersatz <strong>für</strong> nicht tragfähige<br />

oder unwirtschaftliche Vorhaben sein.<br />

Antragsvoraussetzungen<br />

Bürgschaftsantrag unter Angabe Bürgschaft Direkt an die Bürgschaftsbank<br />

unter Darlegung des Geschäftskonzepts, des Kreditbedarfs,<br />

des Finanzierungsplans, bestehender Bankverpflichtungen,<br />

Selbstauskunft, Schufa-Auskunft, Einzugsermächtigung oder<br />

Nachweis über das bei Antragstellung zu zahlende Bearbeitungsentgelt.<br />

Erstberatung durch die zuständige Handwerkskammer oder Industrie-<br />

<strong>und</strong> Handelskammer.<br />

Antragsberechtigte<br />

Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, u.a. des Handwerks,<br />

Freiberufler<br />

Konditionen<br />

Einmaliges Bearbeitungsentgelt:<br />

bei Antragstellung: 1% des Bürgschaftsobligos mindestens 150 EUR<br />

bei Ausreichung der Bürgschaftsurk<strong>und</strong>e: 0,5% des Bürgschaftsobligos<br />

mindestens 100 EUR<br />

Laufendes Bürgschaftsentgelt: 1,5 % des Bürgschaftsobligos<br />

Bis zu 80 % des Kreditbetrages,<br />

Bürgschaftsobligo max. 150.000 EUR.<br />

Bürgschaftslaufzeit<br />

Im Regelfall bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis 23 Jahre (Förderdarlehen,<br />

Baumaßnahmen). Für Betriebsmittel/Avale i.d.R. bis<br />

8 Jahre.<br />

Bestmögliche Besicherung im Rahmen vorhandener Sicherheiten<br />

Bürgschaft/Mithaftung der Unternehmer/Gesellschafter in angemessener<br />

Höhe<br />

Antragannehmende Stelle<br />

Direkt bei der Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz<br />

(ISB) GmbH, Holzhofstr. 4, 55116 Mainz,<br />

bei Handwerksunternehmen auch bei der zuständigen Handwerkskammer,<br />

bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch bei<br />

den Starterzentren der IHKen.<br />

Gültigkeit<br />

Die Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank gilt <strong>für</strong> max. 3 Monate,<br />

innerhalb dieser Zeit ist die Vorlage der Finanzierungszusage der<br />

Hausbank notwendig.<br />

Laufende Beratungsempfehlung<br />

Für Handwerksunternehmen: Beratung durch die zuständige<br />

20<br />

Handwerkskammer, die im Bedarfsfall Unternehmensberater<br />

hinzuzieht.<br />

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann mit dem<br />

Bürgschaftsangebot verlangt werden, dass sich Existenzgründer zu<br />

einer Existenzsicherungsberatung <strong>von</strong> bis zu zehn Tagen verpflichten.<br />

Die Beratung wird in der Regel durch das Land Rheinland-<br />

Pfalz gefördert. Das Bürgschaftsentgelt <strong>von</strong> 1,5 % reduziert sich<br />

in diesen Fällen auf 1 % <strong>für</strong> einen in der Bürgschaftszusage angegebenen<br />

Zeitraum.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Bürgschaftsprogramm -Bürgschaft Direkt- der Investitions- <strong>und</strong><br />

Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH <strong>und</strong> der Kredit-Garantiegemeinschaft<br />

des rheinland-pfälzischen Handwerks GmbH<br />

(KGG)<br />

c) ISB-Bürgschaften – Förderbank<br />

Förderfähige Maßnahmen<br />

Die Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH<br />

übernimmt gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen <strong>und</strong> Versicherungsunternehmen<br />

Bürgschaften zugunsten eines Kreditnehmers.<br />

Die Bürgschaft darf 80% des Kreditbetrages nicht übersteigen.<br />

Der Differenzbetrag bis 100% des Kreditbetrages ist <strong>von</strong> den<br />

Kreditgebern unter quotaler Anrechnung der zur Bürgschaftsunterlegung<br />

vorgesehenen Sicherheiten im eigenen Obligo darzustellen.<br />

Eine Sonderabrechnung des Obligoanteils der Hausbank<br />

ist nicht zulässig.<br />

Antragsberechtigte<br />

Kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen der Industrie, des Hotel- <strong>und</strong><br />

Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes <strong>und</strong> des sonstigen<br />

Gewerbes sowie Angehörige der freien Berufe. Vorrangig vor diesen<br />

ISB-Bürgschaften werden Öffentlich geförderte Bürgschaften<br />

gewährt (s. 2a Öffentlich geförderte Bürgschaften).<br />

Konditionen<br />

Es werden Bürgschaften <strong>für</strong> Investitions- <strong>und</strong> Betriebsmittelkredite<br />

volkswirtschaftlich förderungswürdiger Betriebe übernommen,<br />

wenn bankmäßige Sicherheiten in ausreichendem Umfange nicht<br />

zur Verfügung stehen. Die Höchstsumme einer ISB-Bürgschaft<br />

beträgt 1,5 Mio. EUR., sofern <strong>und</strong> soweit öffentlich geförderte<br />

Bürgschaften der ISB <strong>und</strong> der KGG nicht gewährt werden können.<br />

Es werden derzeit folgende Entgelte berechnet:<br />

– bei Antragstellung sind 500 TEUR fällig.<br />

– ein einmaliges Bearbeitungsentgelt <strong>von</strong> 1% des bewilligten<br />

Bürgschaftsobligos, das mit dem Antragsentgelt verrechnet<br />

wird.<br />

– ein laufendes Bürgschaftsentgelt, das sich je nach Finanzierungsanlass<br />

zwischen 1,8% <strong>und</strong> 1,25% bewegt (Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

des laufenden Bürgschaftsentgeltes ist der laufende<br />

Kreditbetrag.<br />

Antragannehmende Stelle<br />

Über ein Kreditinstitut (Hausbank) an Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank<br />

Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz

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