Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...
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Mit dem Programm wird erstmals Existenzgründer die Möglichkeit<br />
eröffnet, eine Bürgschaftszusage zu erhalten, ohne dass sich vorher<br />
eine Hausbank bereit erklärt hat, einen Kredit zu gewähren. Damit<br />
soll eine nachhaltige Hilfestellung gewährt werden, mit der Bürgschaftszusage<br />
den Kredit bei einer Bank zu erhalten. Die Bürgschaft<br />
hat den Zweck, fehlende oder unzureichend bankmäßige Sicherheiten<br />
abzudecken. Sie kann jedoch kein Ersatz <strong>für</strong> nicht tragfähige<br />
oder unwirtschaftliche Vorhaben sein.<br />
Antragsvoraussetzungen<br />
Bürgschaftsantrag unter Angabe Bürgschaft Direkt an die Bürgschaftsbank<br />
unter Darlegung des Geschäftskonzepts, des Kreditbedarfs,<br />
des Finanzierungsplans, bestehender Bankverpflichtungen,<br />
Selbstauskunft, Schufa-Auskunft, Einzugsermächtigung oder<br />
Nachweis über das bei Antragstellung zu zahlende Bearbeitungsentgelt.<br />
Erstberatung durch die zuständige Handwerkskammer oder Industrie-<br />
<strong>und</strong> Handelskammer.<br />
Antragsberechtigte<br />
Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, u.a. des Handwerks,<br />
Freiberufler<br />
Konditionen<br />
Einmaliges Bearbeitungsentgelt:<br />
bei Antragstellung: 1% des Bürgschaftsobligos mindestens 150 EUR<br />
bei Ausreichung der Bürgschaftsurk<strong>und</strong>e: 0,5% des Bürgschaftsobligos<br />
mindestens 100 EUR<br />
Laufendes Bürgschaftsentgelt: 1,5 % des Bürgschaftsobligos<br />
Bis zu 80 % des Kreditbetrages,<br />
Bürgschaftsobligo max. 150.000 EUR.<br />
Bürgschaftslaufzeit<br />
Im Regelfall bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis 23 Jahre (Förderdarlehen,<br />
Baumaßnahmen). Für Betriebsmittel/Avale i.d.R. bis<br />
8 Jahre.<br />
Bestmögliche Besicherung im Rahmen vorhandener Sicherheiten<br />
Bürgschaft/Mithaftung der Unternehmer/Gesellschafter in angemessener<br />
Höhe<br />
Antragannehmende Stelle<br />
Direkt bei der Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz<br />
(ISB) GmbH, Holzhofstr. 4, 55116 Mainz,<br />
bei Handwerksunternehmen auch bei der zuständigen Handwerkskammer,<br />
bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch bei<br />
den Starterzentren der IHKen.<br />
Gültigkeit<br />
Die Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank gilt <strong>für</strong> max. 3 Monate,<br />
innerhalb dieser Zeit ist die Vorlage der Finanzierungszusage der<br />
Hausbank notwendig.<br />
Laufende Beratungsempfehlung<br />
Für Handwerksunternehmen: Beratung durch die zuständige<br />
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Handwerkskammer, die im Bedarfsfall Unternehmensberater<br />
hinzuzieht.<br />
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann mit dem<br />
Bürgschaftsangebot verlangt werden, dass sich Existenzgründer zu<br />
einer Existenzsicherungsberatung <strong>von</strong> bis zu zehn Tagen verpflichten.<br />
Die Beratung wird in der Regel durch das Land Rheinland-<br />
Pfalz gefördert. Das Bürgschaftsentgelt <strong>von</strong> 1,5 % reduziert sich<br />
in diesen Fällen auf 1 % <strong>für</strong> einen in der Bürgschaftszusage angegebenen<br />
Zeitraum.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Bürgschaftsprogramm -Bürgschaft Direkt- der Investitions- <strong>und</strong><br />
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH <strong>und</strong> der Kredit-Garantiegemeinschaft<br />
des rheinland-pfälzischen Handwerks GmbH<br />
(KGG)<br />
c) ISB-Bürgschaften – Förderbank<br />
Förderfähige Maßnahmen<br />
Die Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH<br />
übernimmt gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen <strong>und</strong> Versicherungsunternehmen<br />
Bürgschaften zugunsten eines Kreditnehmers.<br />
Die Bürgschaft darf 80% des Kreditbetrages nicht übersteigen.<br />
Der Differenzbetrag bis 100% des Kreditbetrages ist <strong>von</strong> den<br />
Kreditgebern unter quotaler Anrechnung der zur Bürgschaftsunterlegung<br />
vorgesehenen Sicherheiten im eigenen Obligo darzustellen.<br />
Eine Sonderabrechnung des Obligoanteils der Hausbank<br />
ist nicht zulässig.<br />
Antragsberechtigte<br />
Kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen der Industrie, des Hotel- <strong>und</strong><br />
Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes <strong>und</strong> des sonstigen<br />
Gewerbes sowie Angehörige der freien Berufe. Vorrangig vor diesen<br />
ISB-Bürgschaften werden Öffentlich geförderte Bürgschaften<br />
gewährt (s. 2a Öffentlich geförderte Bürgschaften).<br />
Konditionen<br />
Es werden Bürgschaften <strong>für</strong> Investitions- <strong>und</strong> Betriebsmittelkredite<br />
volkswirtschaftlich förderungswürdiger Betriebe übernommen,<br />
wenn bankmäßige Sicherheiten in ausreichendem Umfange nicht<br />
zur Verfügung stehen. Die Höchstsumme einer ISB-Bürgschaft<br />
beträgt 1,5 Mio. EUR., sofern <strong>und</strong> soweit öffentlich geförderte<br />
Bürgschaften der ISB <strong>und</strong> der KGG nicht gewährt werden können.<br />
Es werden derzeit folgende Entgelte berechnet:<br />
– bei Antragstellung sind 500 TEUR fällig.<br />
– ein einmaliges Bearbeitungsentgelt <strong>von</strong> 1% des bewilligten<br />
Bürgschaftsobligos, das mit dem Antragsentgelt verrechnet<br />
wird.<br />
– ein laufendes Bürgschaftsentgelt, das sich je nach Finanzierungsanlass<br />
zwischen 1,8% <strong>und</strong> 1,25% bewegt (Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
des laufenden Bürgschaftsentgeltes ist der laufende<br />
Kreditbetrag.<br />
Antragannehmende Stelle<br />
Über ein Kreditinstitut (Hausbank) an Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank<br />
Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz