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Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...

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Chemie, Informatik, Mathematik oder Physik abgeschlossen haben.<br />

Als Einsatzbereiche kommen vor allem die betriebliche <strong>Forschung</strong><br />

<strong>und</strong> Entwicklung in Betracht. Die projektbezogenen Tätigkeiten<br />

müssen die Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen<br />

oder die Neu- <strong>und</strong> Weiterentwicklung <strong>von</strong> Erzeugnissen<br />

oder Herstellungsverfahren zur Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit des Unternehmens zum Ziel haben.<br />

Als weitere Tätigkeitsfelder einer Innovationsassistentin oder eines<br />

-assistenten kommen die Bereiche „Innovations- <strong>und</strong> Wissensmanagement“<br />

sowie „Abschätzung des Innovationspotenzials“ in Betracht.<br />

Für diese beiden Bereiche sollen auch Hochschulabsolventinnen<br />

<strong>und</strong> -absolventen der Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaften als<br />

Innovationsassistentinnen oder -assistenten zugelassen werden,<br />

sofern sie über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Zuwendungsberechtigt sind technologieorientierte, kleine <strong>und</strong> mitt<br />

lere Unternehmen (KMU) des verarbeitenden <strong>und</strong> produzierenden<br />

Gewerbes sowie des produktionsnahen gewerblichen Dienstleistungssektors,<br />

die<br />

– das Vorhaben in einem in Rheinland-Pfalz ansässigen Betrieb<br />

des geförderten Unternehmens durchführen,<br />

– weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen,<br />

– einen Jahresumsatz <strong>von</strong> höchstens 40 Mio. EUR oder eine<br />

Jahresbilanzsumme <strong>von</strong> höchstens 27 Mio. EUR aufweisen <strong>und</strong><br />

– zu weniger als 25 v.H. des Kapitals oder der Stimmanteile im<br />

Besitz <strong>von</strong> einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam<br />

stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.<br />

Konditionen<br />

Das Unternehmen erhält zur Beschäftigung einer Innovationsassistentin<br />

oder eines Innovationsassistenten <strong>für</strong> die Dauer <strong>von</strong> 24<br />

Monaten einen monatlichen Zuschuss in Höhe <strong>von</strong><br />

– 960 EUR bei einem Bruttoeinkommen <strong>von</strong> 2.200 EUR bis<br />

2.600 EUR,<br />

– 1.130 EUR bei einem Bruttoeinkommen <strong>von</strong> mehr als 2.600<br />

EUR bis 3.000 EUR,<br />

– 1.310 EUR bei einem Bruttoeinkommen <strong>von</strong> mehr als 3.000<br />

EUR.<br />

Unternehmen in Fördergebieten gem. Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe<br />

c) EG-Vertrag erhalten einen monatlichen Zuschuss in Höhe <strong>von</strong><br />

– 1.100 EUR bei einem Bruttoeinkommen <strong>von</strong> 2.200 EUR bis<br />

2.600 EUR,<br />

– 1.300 EUR bei einem Bruttoeinkommen <strong>von</strong> mehr als 2.600<br />

EUR bis 3.000 EUR,<br />

– 1.500 EUR bei einem Bruttoeinkommen <strong>von</strong> mehr als 3.000<br />

EUR.<br />

Antragannehmende Stelle<br />

<strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau<br />

Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Referat 8403, Telefon<br />

(0 61 31) 16-21 49, -22 53, Telefax (0 61 31) 16 21 42.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Verwaltungsvorschrift des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau vom 29. Oktober 2002.<br />

42<br />

1.8 <strong>Förderung</strong> innovativer technologieorientierter<br />

Unternehmensgründungen aus Hochschulen,<br />

<strong>Forschung</strong>sinstituten <strong>und</strong> Unternehmen<br />

in Rheinland-Pfalz - FiTOUR -<br />

Förderfähige Maßnahmen<br />

Zur Unterstützung der Gründer/-innen stehen unterschiedliche<br />

aufeinander abgestimmte Förderinstrumente zur Verfügung, die<br />

je nach Erfordernissen des Unternehmens kombiniert werden<br />

können:<br />

– die <strong>Förderung</strong> der Ausbildung <strong>und</strong> Beratung der Existenzgründer/-innen<br />

zur Ergänzung notwendiger wirtschaftswissenschaftlicher<br />

Kenntnisse durch mitwirkende Beratungseinrichtungen,<br />

– die teilweise Übernahme <strong>von</strong> Gehalts- <strong>und</strong> Infrastrukturkosten<br />

zur gezielten Vorbereitung auf die Unternehmensgründung<br />

aus einem Angestelltenverhältnis heraus,<br />

– die <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong> Kosten <strong>für</strong> spezielle Dienstleistungen <strong>und</strong><br />

Sachgüter im Vorfeld der Unternehmensgründung,<br />

– die <strong>Förderung</strong> des Markteintritts durch eine anteilige Übernahme<br />

<strong>von</strong> Kosten <strong>für</strong> Restentwicklungsarbeiten, kleine<br />

Nullserien <strong>und</strong> <strong>für</strong> den Aufbau des Vertriebs,<br />

– die Gewährung <strong>von</strong> Eigenkapitalersetzenden Darlehen in<br />

Form <strong>von</strong> rückzahlbaren Zuschüssen zur Verbesserung der<br />

Eigenkapitalsituation der Existenzgründer/-innen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Die Zielgruppe der <strong>Förderung</strong> sind Personen, die entschlossen sind,<br />

ein eigenes innovatives technologieorientiertes Unternehmen zu<br />

gründen. Sie können z.B. Studierende <strong>und</strong> wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter/-innen an rheinland-pfälzischen Hochschulen <strong>und</strong><br />

<strong>Forschung</strong>seinrichtungen sowie Arbeitnehmer/-innen in Unternehmen<br />

sein. Das zu gründende Unternehmen soll Produkte bzw.<br />

Dienstleistungen anbieten, die auf wissenschaftlich-technischen<br />

Ideen bzw. <strong>Forschung</strong>sergebnissen basieren. Unternehmensgründungen,<br />

die den freien Berufen (Ärzte, Anwälte, Berater,<br />

Architekten u.a.) zuzurechnen sind, können nicht gefördert werden.<br />

Konditionen<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Beratungsförderung<br />

Förderfähig sind in der Regel bis zu 20 Tagewerke Ausbildungs<strong>und</strong><br />

Beratungsleistung á 500 EUR innerhalb eines Zeitraumes <strong>von</strong><br />

in der Regel bis zu 24 Monaten. Ab dem Zeitpunkt der Gründung<br />

des Unternehmens wird ein Eigenbeitrag in Höhe <strong>von</strong> 175 EUR<br />

pro Tagewerk <strong>und</strong> ab dem 12. Monat nach Gründung in Höhe<br />

<strong>von</strong> 200 EUR pro Tagewerk vorausgesetzt.<br />

Ausgründungsförderung<br />

Es wird zwischen Beschäftigungsverhältnissen an einer Hochschule<br />

oder <strong>Forschung</strong>seinrichtung einerseits <strong>und</strong> in einem Unternehmen<br />

andererseits unterschieden.<br />

Hochschulen <strong>und</strong> <strong>Forschung</strong>seinrichtungen des Landes stellen<br />

dabei Gründer/-innen mit 50 % der Arbeitszeit unter Fortfall des<br />

entsprechenden Vergütungsanteils frei, um die Unternehmensgründung<br />

vorzubereiten. Die Gründer/-innen sollen auch auf die<br />

personelle <strong>und</strong> sachliche Infrastruktur sowie das fachliche Knowhow<br />

<strong>und</strong> die bestehenden Kontakte (beispielsweise zu den K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> Lieferanten) der Einrichtung zurückgreifen können.

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