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Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...

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Beratungsstellen <strong>für</strong> Innovation <strong>und</strong> <strong>Technologie</strong>-Transfer bei allen<br />

rheinland-pfälzischen Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern sowie<br />

Handwerkskammern (siehe Anlage 12).<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Verwaltungsvorschrift des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau vom 03.Juni 2004 (MinBl. 2004,<br />

S.261).<br />

1.3 ISB-Darlehen zur <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Technologie</strong>- <strong>und</strong> Energieinvestitionen<br />

Förderfähige Maßnahmen<br />

Gewährung <strong>von</strong> Darlehen <strong>für</strong> <strong>Technologie</strong>vorhaben<br />

Gefördert werden Investitionen in die unternehmenseigene Infrastruktur<br />

(z.B. in <strong>Forschung</strong>s- <strong>und</strong> Entwicklungsabteilungen, im<br />

Prüffeld oder zur Qualitätssicherung), <strong>für</strong> neuartige Produktionsverfahren<br />

oder im Zusammenhang mit der Umsetzung innovativer<br />

Produkte oder Dienstleistungen, die am Markt noch nicht verbreitet<br />

sind.<br />

Die Investitionen werden berücksichtigt, wenn sie nach steuerrechtlichen<br />

Gesichtspunkten im Anlagevermögen des antragstellenden<br />

Unternehmens aktiviert <strong>und</strong> eigenbetrieblich in der rheinlandpfälzischen<br />

Betriebsstätte genutzt werden.<br />

Antragsberechtigte<br />

Gewerbliche Unternehmen <strong>und</strong> Freiberufler, die überwiegend in<br />

der gewerblichen Wirtschaft tätig sind.<br />

Gewährung <strong>von</strong> Darlehen <strong>für</strong> Energievorhaben<br />

Das Darlehen wird gewährt <strong>für</strong> Erk<strong>und</strong>ungsbohrungen zur<br />

Nutzung der Tiefengeothermie, <strong>für</strong> Investitionen in Produktions<strong>und</strong><br />

Aufbereitungsanlagen <strong>von</strong> Biomassen (Holzhackschnitzel,<br />

Holzpellets, Ölmühlen) als Energieträger, <strong>für</strong> Investitionen in den<br />

Auf- <strong>und</strong> Ausbau <strong>von</strong> Nah- <strong>und</strong> Fernwärmenetzen, <strong>für</strong> Investitionen<br />

zum Einsatz innovativer Energie-Speichertechnologien oder<br />

Pilot- <strong>und</strong> Demonstrationsprojekte im Energiebereich. Die zu<br />

fördernde Maßnahme muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt<br />

werden.<br />

Antragsberechtigte<br />

Darlehensempfänger sind natürliche <strong>und</strong> juristische Personen des<br />

privaten <strong>und</strong> öffentlichen Rechts mit Wohnung bzw. Niederlassungssitz<br />

in Rheinland-Pfalz.<br />

Konditionen<br />

Kreditbetrag: Das Darlehensvolumen kann höchstens 90 v.H. der<br />

förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe muss<br />

mindestens 10.000 EUR <strong>und</strong> kann <strong>für</strong> <strong>Technologie</strong>vorhaben<br />

höchstens 2.000.000 EUR <strong>und</strong> <strong>für</strong> Energievorhaben höchstens<br />

4.000.000 EUR betragen.<br />

Laufzeit /Tilgung: Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre. Das<br />

Darlehen wird zum Nennbetrag (100%) ausgezahlt <strong>und</strong> ist mit<br />

zwei tilgungsfreien Jahren ausgestattet. Der Zinssatz wird <strong>für</strong> die<br />

40<br />

gesamte Laufzeit festgeschrieben. Für Vorhaben der <strong>Technologie</strong>förderung<br />

kann das Darlehen teilweise <strong>von</strong> der Haftung freigestellt<br />

werden.<br />

Antragannehmende Stelle:<br />

Die Anträge auf Gewährung <strong>von</strong> zinsgünstigen Darlehen sind über<br />

die Hausbank an die ISB zu richten.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Richtlinien der ISB<br />

1.4 Zuwendungen <strong>für</strong> den Schutz <strong>und</strong> die<br />

Realisierung <strong>von</strong> Innovationen (SRI-Programm)<br />

Förderfähige Maßnahmen<br />

Die Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gewährt<br />

Zuwendungen <strong>für</strong> den Schutz <strong>und</strong> die Realisierung <strong>von</strong> Erfindungen,<br />

die <strong>von</strong> wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sind.<br />

Damit soll die Innovationsfähigkeit rheinland-pfälzischer Unternehmen<br />

bei der Entwicklung neuer Produkte <strong>und</strong> Verfahren<br />

gestärkt werden. Ferner soll stärker als bisher das nicht genutzte<br />

Ideenpotenzial <strong>von</strong> Erfindern wirtschaftlich nutzbar gemacht<br />

werden.<br />

Gegenstand der SRI-Projektförderung sind notwendige <strong>und</strong> nachweisbare<br />

Maßnahmen <strong>für</strong> die Anmeldung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung<br />

<strong>von</strong> Patenten <strong>und</strong> patentähnlichen Schutzrechten im In- <strong>und</strong><br />

Ausland sowie Aufwendungen, die zur Verwertung bzw. Vermarktung<br />

<strong>von</strong> Innovationen dienen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigte sind<br />

– Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberufler<br />

mit einer Fertigungsstätte in Rheinland-Pfalz, die im Durchschnitt<br />

der letzten drei Jahre vor Antragstellung weniger als<br />

50 Arbeitskräfte beschäftigen oder weniger als 6,25 Mio. EUR<br />

Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme <strong>von</strong> weniger als 3,125<br />

Mio. EUR erreichten.<br />

– Hochschulen, außeruniversitäre wirtschaftsnahe <strong>Forschung</strong>seinrichtungen,<br />

gemeinnützige Einrichtungen <strong>und</strong> Unternehmen<br />

mit Sitz in Rheinland-Pfalz sowie Beschäftigte dieser<br />

Einrichtungen mit freien oder freigegebenen Erfindungen.<br />

– Einzelerfinder mit ständigem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz,<br />

die eine Verwertung der Erfindung zum Zweck der gewerblichen<br />

Nutzung in Rheinland-Pfalz beabsichtigen.<br />

Konditionen<br />

Gewährung <strong>von</strong> bedingt rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe <strong>von</strong><br />

bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch<br />

– 6.000 EUR <strong>für</strong> die Phase der Erstanmeldung <strong>und</strong> der nationalen<br />

Anmelde- bzw. Verwertungsstrategie,<br />

– weitere 24.000 EUR <strong>für</strong> die internationale Phase nach Vorliegen<br />

eines positiven Prüfungsbescheides <strong>für</strong> die Erstanmeldung<br />

<strong>und</strong> erfolgversprechender internationaler Anmelde- <strong>und</strong> Verwertungsstrategie.

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