Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...
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Beratungsstellen <strong>für</strong> Innovation <strong>und</strong> <strong>Technologie</strong>-Transfer bei allen<br />
rheinland-pfälzischen Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern sowie<br />
Handwerkskammern (siehe Anlage 12).<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Verwaltungsvorschrift des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr,<br />
Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau vom 03.Juni 2004 (MinBl. 2004,<br />
S.261).<br />
1.3 ISB-Darlehen zur <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Technologie</strong>- <strong>und</strong> Energieinvestitionen<br />
Förderfähige Maßnahmen<br />
Gewährung <strong>von</strong> Darlehen <strong>für</strong> <strong>Technologie</strong>vorhaben<br />
Gefördert werden Investitionen in die unternehmenseigene Infrastruktur<br />
(z.B. in <strong>Forschung</strong>s- <strong>und</strong> Entwicklungsabteilungen, im<br />
Prüffeld oder zur Qualitätssicherung), <strong>für</strong> neuartige Produktionsverfahren<br />
oder im Zusammenhang mit der Umsetzung innovativer<br />
Produkte oder Dienstleistungen, die am Markt noch nicht verbreitet<br />
sind.<br />
Die Investitionen werden berücksichtigt, wenn sie nach steuerrechtlichen<br />
Gesichtspunkten im Anlagevermögen des antragstellenden<br />
Unternehmens aktiviert <strong>und</strong> eigenbetrieblich in der rheinlandpfälzischen<br />
Betriebsstätte genutzt werden.<br />
Antragsberechtigte<br />
Gewerbliche Unternehmen <strong>und</strong> Freiberufler, die überwiegend in<br />
der gewerblichen Wirtschaft tätig sind.<br />
Gewährung <strong>von</strong> Darlehen <strong>für</strong> Energievorhaben<br />
Das Darlehen wird gewährt <strong>für</strong> Erk<strong>und</strong>ungsbohrungen zur<br />
Nutzung der Tiefengeothermie, <strong>für</strong> Investitionen in Produktions<strong>und</strong><br />
Aufbereitungsanlagen <strong>von</strong> Biomassen (Holzhackschnitzel,<br />
Holzpellets, Ölmühlen) als Energieträger, <strong>für</strong> Investitionen in den<br />
Auf- <strong>und</strong> Ausbau <strong>von</strong> Nah- <strong>und</strong> Fernwärmenetzen, <strong>für</strong> Investitionen<br />
zum Einsatz innovativer Energie-Speichertechnologien oder<br />
Pilot- <strong>und</strong> Demonstrationsprojekte im Energiebereich. Die zu<br />
fördernde Maßnahme muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt<br />
werden.<br />
Antragsberechtigte<br />
Darlehensempfänger sind natürliche <strong>und</strong> juristische Personen des<br />
privaten <strong>und</strong> öffentlichen Rechts mit Wohnung bzw. Niederlassungssitz<br />
in Rheinland-Pfalz.<br />
Konditionen<br />
Kreditbetrag: Das Darlehensvolumen kann höchstens 90 v.H. der<br />
förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe muss<br />
mindestens 10.000 EUR <strong>und</strong> kann <strong>für</strong> <strong>Technologie</strong>vorhaben<br />
höchstens 2.000.000 EUR <strong>und</strong> <strong>für</strong> Energievorhaben höchstens<br />
4.000.000 EUR betragen.<br />
Laufzeit /Tilgung: Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre. Das<br />
Darlehen wird zum Nennbetrag (100%) ausgezahlt <strong>und</strong> ist mit<br />
zwei tilgungsfreien Jahren ausgestattet. Der Zinssatz wird <strong>für</strong> die<br />
40<br />
gesamte Laufzeit festgeschrieben. Für Vorhaben der <strong>Technologie</strong>förderung<br />
kann das Darlehen teilweise <strong>von</strong> der Haftung freigestellt<br />
werden.<br />
Antragannehmende Stelle:<br />
Die Anträge auf Gewährung <strong>von</strong> zinsgünstigen Darlehen sind über<br />
die Hausbank an die ISB zu richten.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Richtlinien der ISB<br />
1.4 Zuwendungen <strong>für</strong> den Schutz <strong>und</strong> die<br />
Realisierung <strong>von</strong> Innovationen (SRI-Programm)<br />
Förderfähige Maßnahmen<br />
Die Investitions- <strong>und</strong> Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gewährt<br />
Zuwendungen <strong>für</strong> den Schutz <strong>und</strong> die Realisierung <strong>von</strong> Erfindungen,<br />
die <strong>von</strong> wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sind.<br />
Damit soll die Innovationsfähigkeit rheinland-pfälzischer Unternehmen<br />
bei der Entwicklung neuer Produkte <strong>und</strong> Verfahren<br />
gestärkt werden. Ferner soll stärker als bisher das nicht genutzte<br />
Ideenpotenzial <strong>von</strong> Erfindern wirtschaftlich nutzbar gemacht<br />
werden.<br />
Gegenstand der SRI-Projektförderung sind notwendige <strong>und</strong> nachweisbare<br />
Maßnahmen <strong>für</strong> die Anmeldung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung<br />
<strong>von</strong> Patenten <strong>und</strong> patentähnlichen Schutzrechten im In- <strong>und</strong><br />
Ausland sowie Aufwendungen, die zur Verwertung bzw. Vermarktung<br />
<strong>von</strong> Innovationen dienen.<br />
Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigte sind<br />
– Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberufler<br />
mit einer Fertigungsstätte in Rheinland-Pfalz, die im Durchschnitt<br />
der letzten drei Jahre vor Antragstellung weniger als<br />
50 Arbeitskräfte beschäftigen oder weniger als 6,25 Mio. EUR<br />
Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme <strong>von</strong> weniger als 3,125<br />
Mio. EUR erreichten.<br />
– Hochschulen, außeruniversitäre wirtschaftsnahe <strong>Forschung</strong>seinrichtungen,<br />
gemeinnützige Einrichtungen <strong>und</strong> Unternehmen<br />
mit Sitz in Rheinland-Pfalz sowie Beschäftigte dieser<br />
Einrichtungen mit freien oder freigegebenen Erfindungen.<br />
– Einzelerfinder mit ständigem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz,<br />
die eine Verwertung der Erfindung zum Zweck der gewerblichen<br />
Nutzung in Rheinland-Pfalz beabsichtigen.<br />
Konditionen<br />
Gewährung <strong>von</strong> bedingt rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe <strong>von</strong><br />
bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch<br />
– 6.000 EUR <strong>für</strong> die Phase der Erstanmeldung <strong>und</strong> der nationalen<br />
Anmelde- bzw. Verwertungsstrategie,<br />
– weitere 24.000 EUR <strong>für</strong> die internationale Phase nach Vorliegen<br />
eines positiven Prüfungsbescheides <strong>für</strong> die Erstanmeldung<br />
<strong>und</strong> erfolgversprechender internationaler Anmelde- <strong>und</strong> Verwertungsstrategie.