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Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...

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– Beratungen zur Existenzsicherung <strong>von</strong> Unternehmen innerhalb<br />

eines Zeitraumes <strong>von</strong> 5 Jahren nach der Existenzgründung<br />

bzw. Betriebsübernahme (Existenzsicherungsberatung),<br />

– Beratungen <strong>von</strong> älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang<br />

mit Betriebsnachfolgen (Betriebsübergabeberatung)<br />

– Beratungen im Zusammenhang mit Betriebsnachfolge durch<br />

Übernahme bestehender Unternehmen.<br />

Es können nur Beratungen gefördert werden, die <strong>von</strong> selbständigen<br />

Beratern <strong>und</strong> <strong>von</strong> Beratungsunternehmen durchgeführt werden,<br />

deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung<br />

gerichtet ist.<br />

Förderfähig sind Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen,<br />

finanziellen <strong>und</strong> organisatorischen Probleme der Unternehmensführung<br />

<strong>und</strong> der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.<br />

Von der <strong>Förderung</strong> ausgeschlossen sind u.a. Beratungen,<br />

die überwiegend Rechts-, Versicherungs- <strong>und</strong> Steuerfragen zum<br />

Inhalt haben.<br />

Antragsberechtigte<br />

Existenzgründer <strong>und</strong> mittelständische Unternehmen aus den Bereichen<br />

Industrie, Handwerk, Handel, Tourismusgewerbe <strong>und</strong><br />

sonstige Dienstleistungen sowie freiberufliche Praxen mit bis zu<br />

250 Beschäftigten <strong>und</strong> bis zu 40 Mio EUR Jahresumsatz oder bis<br />

zu 27 Mio. EUR Bilanzsumme (bei Betriebsübergabeberatungen<br />

mit bis zu 50 Beschäftigten <strong>und</strong> bis zu 7 Mio EUR Jahresumsatz<br />

oder bis zu 5 Mio. EUR Jahresbilanzsumme).<br />

Konditionen<br />

Der Zuschuss aus Mitteln des Landes <strong>und</strong> des Europäischen Sozialfonds<br />

beträgt 75% der Beratungskosten bis zu einem Tagessatz<br />

<strong>von</strong> höchstens 500 EUR (einschließlich Reisekosten sowie Kosten<br />

der Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung). Bei Existenzgründungsberatungen<br />

<strong>und</strong> Betriebsübergabeberatungen sind 3 Tagewerke <strong>und</strong> bei<br />

Existenzsicherungsberatungen insgesamt 6 Tagewerke Blockberatung<br />

oder 10 Tagewerke Coaching förderungsfähig.<br />

Von der <strong>Förderung</strong> ausgeschlossen sind Beratungen, die aus anderen<br />

öffentlichen Mitteln gefördert werden.<br />

Antragannehmende Stellen<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern, Handwerkskammern, RKW<br />

Rheinland-Pfalz GmbH <strong>und</strong> Landesverband der Freien Berufe<br />

Rheinland-Pfalz e.V., Mainz.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Richtlinien des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Weinbau.<br />

3. Beratungsförderung kleiner- <strong>und</strong><br />

mittelständischer Unternehmen<br />

durch RKW Rheinland-Pfalz<br />

WAS<br />

– betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> Existenz sichernde Beratungen<br />

bestehender Unternehmen<br />

34<br />

– Beratungen zu technischen Fragestellungen, zur Produktionsoptimierung<br />

<strong>und</strong> Qualitätssicherung<br />

– Existenzgründungvorhaben<br />

– Betriebsübergaben<br />

– Innovationsberatung innofit: systematischen Umsetzung <strong>von</strong><br />

Ideen in innovative Produkte<br />

– Krisenberatungen<br />

RKW schlägt auf Wunsch einen geeigneten Berater vor oder überprüft<br />

die Qualifikation des gewünschten Beraters, der im Auftrag<br />

der RKW Rheinland-Pfalz tätig wird.<br />

WER<br />

– Unternehmen, Freiberufler <strong>und</strong> freiberufliche Praxen mit<br />

einem Vorjahresumsatz <strong>von</strong>:<br />

– 0 <strong>und</strong> 7 Mio. EUR (Umsatzgruppe A)<br />

– 7 <strong>und</strong> 20 Mio. EUR (Umsatzgruppe B)<br />

– bei Betriebsübergaben:<br />

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, 7 Mio. EUR<br />

Umsatz oder 5 Mio. EUR Bilanzsumme<br />

– natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen<br />

– Personen, die einen Betrieb übergeben wollen <strong>und</strong> das 55.<br />

Lebensjahr überschritten haben<br />

HÖHE<br />

Der Landeszuschuss beträgt bei<br />

– Existenzgründern: 375–/Tag (maximal 3 Tage)<br />

– Existenzsicherungen: 375,–/Tag (maximal 6-10 Tage)<br />

– Betriebsübergabe: 375,–/Tag (maximal 3 Tage)<br />

– bestehende Unternehmen<br />

… bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen<br />

Gruppe A: 275,–/ Tag (max. 40 Tage in 5 Jahren)<br />

Gruppe B: 200,–/ Tag (max. 10 Tage in 3 Jahren)<br />

… bei technologieorientierten Fragestellungen<br />

Gruppe A: 300,–/ Tag (max. 10 Tage in 3 Jahren)<br />

Gruppe B: 225,–/ Tag (max. 10 Tage in 3 Jahren)<br />

Bei der Beratung durch (FH)- Hochschullehrer gelten <strong>für</strong> technologieorientierten<br />

Beratungen reduzierte Zuschusssätze <strong>von</strong> 225,–<br />

bzw. 175,– EUR in der Umsatzgruppe A bzw. B.<br />

Die Beratung darf nicht bereits beauftragt worden sein!<br />

Begonnene oder abgeschlossene Beratungsprojekte sind nicht mehr<br />

förderfähig.<br />

Auf Wunsch erfolgt ein kostenloses Orientierungsgespräch im<br />

Unternehmen zur neutralen Information <strong>und</strong> Klärung der Aufgabenstellung.<br />

Alle RKW-Beratungen werden hinsichtlich ihres Erfolges evaluiert.<br />

Eine Beteiligung des geförderten Unternehmens wird erwartet.

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