Förderung von Forschung und Technologie - Ministerium für ...
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Europäische Strukturfonds<br />
1. Ziele <strong>und</strong> Aufgaben der<br />
Strukturfonds der Europäischen Union (EU)<br />
Förderziele<br />
Die Europäische Union soll nach Artikel 158 des EG-Vertrages<br />
eine Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen Zusammenhangs<br />
durchführen <strong>und</strong> dabei insbesondere die Unterschiede im Entwicklungsstand<br />
der verschiedenen Regionen <strong>und</strong> den Rückstand der<br />
am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich<br />
der ländlichen Gebiete, verringern. Dazu hat die EU verschiedene<br />
Fördermaßnahmen ergriffen.<br />
Rheinland-Pfalz partizipiert dabei an den Mitteln der EU-Strukturfonds<br />
einschließlich der Mittel des Europäischen Ausrichtungs<strong>und</strong><br />
Garantiefonds <strong>für</strong> die Landwirtschaft (EAGFL) zur <strong>Förderung</strong><br />
der ländlichen Räume.<br />
Mit den EU-Strukturfonds werden folgende Ziele verfolgt:<br />
Ziel 1: <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>und</strong> der strukturellen Anpassung<br />
der Regionen mit Entwicklungsrückstand.<br />
Ziel 2: Unterstützung der wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Umstellung<br />
der Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten<br />
Ziel 3: Unterstützung der Anpassung <strong>und</strong> Modernisierung der<br />
Bildungs-, Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungspolitiken <strong>und</strong><br />
-systeme.<br />
Die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung des ländlichen Raums wird<br />
darüber hinaus als zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik<br />
betrachtet <strong>und</strong> vom EAGFL in allen ländlichen Regionen der<br />
Gemeinschaft unterstützt.<br />
Förderinstrumente<br />
Zur Verwirklichung der v.g. drei Ziele werden folgende Strukturfonds<br />
eingesetzt:<br />
– Europäischer Fonds <strong>für</strong> regionale Entwicklung (EFRE),<br />
– Europäischer Sozialfonds (ESF),<br />
– Europäischer Ausrichtungs- <strong>und</strong> Garantiefonds <strong>für</strong> die Landwirtschaft<br />
(EAGFL), Abteilung Ausrichtung, <strong>und</strong><br />
– Finanzinstrumentenausrichtung der Fischerei (FIAF).<br />
Neben den Strukturfonds gibt es seit 1993 einen „Kohäsionsfonds“,<br />
aus dem Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltinfrastrukturen in den Mitgliedstaaten<br />
finanziert werden, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf<br />
weniger als 90 % desjenigen der EU beträgt. Darüber hinaus erfolgt<br />
künftig die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung des ländlichen Raums<br />
außerhalb der Ziel 1-Gebiete durch den EAGFL, Abteilung<br />
Ausrichtung.<br />
Des Weiteren wird die regionale Entwicklung durch die folgenden<br />
vier Gemeinschaftsinitiativen gefördert:<br />
– INTERREG, die der <strong>Förderung</strong> der grenzübergreifenden,<br />
transnationalen <strong>und</strong> interregionalen Zusammenarbeit dient;<br />
– LEADER, die über die Tätigkeit lokaler Aktionsgruppen die<br />
Entwicklung des ländlichen Raums fördert;<br />
– EQUAL, die die Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung<br />
<strong>von</strong> Diskriminierung <strong>und</strong> Ungleichheit jeglicher Art beim<br />
Zugang zum Arbeitsmarkt vorsieht <strong>und</strong><br />
– URBAN, die wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Wiederbelebung <strong>von</strong><br />
Städten <strong>und</strong> Vorstädten fördert, die sich in einer Krise<br />
befinden.<br />
Die Strukturfonds sind den einzelnen Zielen wie folgt zugeordnet:<br />
14<br />
Ziel 1: EFRE, ESF, EAGFL, Abteilung Ausrichtung, FIAF.<br />
Ziel 2: EFRE, ESF.<br />
Ziel 3: ESF.<br />
Das Land Rheinland-Pfalz erhält Mittel aus den EU-Strukturfonds<br />
<strong>für</strong> die Ziele 2 <strong>und</strong> 3 sowie <strong>für</strong> die v. g. Gemeinschaftsinitiativen.<br />
Darüber hinaus wird <strong>für</strong> die ehemaligen Ziel 5 b-Regionen eine<br />
Übergangsunterstützung bis zum Jahre 2005 gewährt.<br />
Zuständigkeit<br />
Die Aufstellung der Entwicklungspläne erfolgt innerhalb der Landesregierung<br />
– <strong>für</strong> Ziel 2 durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr,<br />
Land-wirtschaft <strong>und</strong> Weinbau;<br />
– <strong>für</strong> Ziel 3 durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, Familie<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />
– <strong>für</strong> die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung des ländlichen Raums<br />
durch den EAGFL durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />
Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau.<br />
Die zuständigen Fachministerien stehen <strong>für</strong> Auskünfte über die<br />
EU-<strong>Förderung</strong> jederzeit zur Verfügung.<br />
2. Europäischer Fonds <strong>für</strong><br />
regionale Entwicklung (EFRE)<br />
Förderprogramme<br />
Das Land Rheinland-Pfalz erhält <strong>für</strong> den Zeitraum 2000 bis 2006<br />
EFRE-Mittel in Höhe <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 166 Mio. EUR <strong>für</strong> Zwecke der<br />
regionalen Wirtschafts- <strong>und</strong> Strukturförderung im Rahmen des<br />
Programmes <strong>für</strong> die Unterstützung der wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />
sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen in<br />
Rheinland-Pfalz (Ziel 2-Programm).<br />
Förderfähige Maßnahmen,<br />
Förderkonditionen<br />
Die EFRE-Mittel können eingesetzt werden <strong>für</strong><br />
– die <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong> wirtschaftsnahen Infrastrukturen <strong>und</strong> <strong>von</strong><br />
Tourismusinfrastrukturen<br />
– die <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong> Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,<br />
der Tourismuswirtschaft <strong>und</strong> ausgewählter Dienstleistungssektoren<br />
– die <strong>Förderung</strong> der technologischen Entwicklung, des <strong>Technologie</strong>transfers<br />
<strong>und</strong> des Aufbaus der Informationsgesellschaft<br />
– die Unterstützung <strong>von</strong> Modellvorhaben im Bereich erneuerbarer<br />
Energien <strong>und</strong> nachwachsender Rohstoffe sowie die<br />
Durchführung <strong>von</strong> Öko-Audit-Maßnahmen.<br />
Die Europäische Gemeinschaft beteiligt sich an den öffentlichen<br />
Ausgaben mit EFRE-Zuschüssen <strong>von</strong> maximal 50 %.<br />
Die EU-Zuschüsse können mit Landeszuschüssen bis zu den <strong>für</strong><br />
die Regionalförderung geltenden Förderhöchstsätzen (vergleiche<br />
Kapitel „Regionalförderung“) aufgestockt werden, soweit entsprechende<br />
Haushaltsmittel verfügbar sind <strong>und</strong> die sonstigen<br />
Fördervoraussetzungen <strong>für</strong> die vergleichbaren Landesprogramme<br />
eingehalten werden.