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Rechtliche Aspekte des „Homeschooling“ - Netzwerk Bildungsfreiheit

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Sinne, die im Gegensatz zum Homeschooling grob gesehen eine bloße Anwesenheits-<br />

pflicht darstellt, wurde jedoch nicht gerüttelt. Der so von Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 GG<br />

vorgegebene Rahmen ist aber eindeutig zu eng gezogen. Jedenfalls muss es auch<br />

außerhalb der Ausweichmöglichkeit auf staatlich genehmigte Privatschulen Befrei-<br />

ungsmöglichkeiten von der staatlichen Schulpflicht geben, soweit sich diese als bloße<br />

Anwesenheitspflicht in zertifizierten Einrichtungen darstellt 6 . Denn im Konflikt mit dem<br />

elterlichen Erziehungsrecht und dem Selbstentfaltungsrecht <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> ist allein mit<br />

der Ausweichmöglichkeit auf private Ersatzschulen dem Verhältnismäßigkeitsgrund-<br />

satz nicht in jedem Falle ausreichend genüge getan. Freilich dürfte es genügen,<br />

Ausnahmen von der Schulpflicht als Anwesenheitspflicht entweder in staatlichen<br />

Schulen oder privaten Ersatzschulen in besonders begründeten Fällen zuzulassen 7 .<br />

Welche dies sind, und worauf sich die Begründung stützt, wird ebenfalls Gegenstand<br />

dieser Untersuchung sein.<br />

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die einfachgesetzliche Lage im Bun<strong>des</strong>land<br />

Bremen. Der einfachgesetzliche Befund wird sodann im Lichte <strong>des</strong> Grundgesetzes<br />

überprüft. Abgeschlossen wird die Untersuchung mit der Beantwortung der Frage,<br />

inwieweit bisherige Rechtsüberlegungen zum Homeschooling sich im Einklang mit<br />

bestehenden völkerrechtlichen Regelungen befinden und welche konkreten<br />

Handlungsanweisungen sich aus den gefundenen Erkenntnissen für die Beteiligten<br />

ergeben.<br />

III. Was ist Homeschooling? – Definition, Geschichte und<br />

Lagebericht aus pädagogischer Sicht<br />

Der Begriff <strong>des</strong> Homeschooling ist durchaus schillernd. Eine umfassende und dennoch<br />

knappe Beschreibung von Homeschooling liefert in seinem Vortrag „Historischer<br />

Hauslehrerunterricht und modernes Homeschooling“ Ralph Fischer 8 von der Universität<br />

Bonn, der unlängst zusammen mit dem Erziehungswissenschaftler Prof. Volker<br />

6 Für die Einstufung der Schulpflicht als reine Anwesenheitspflicht auch Neumann, Schul- und<br />

Hochschulrecht, in: Staats- und Verwaltungsrecht für Mecklenburg-Vorpommern, S. 87.<br />

7 Ebenso BVerfGE 34, 165, 181 ff.; BVerfG NJW 1987, 180; BVerwG DÖV 1994, 383; zit. nach<br />

v. Mangoldt/Klein/Starck – Robbers, GG Kommentar, Art. 7, Rn. 71.<br />

8 www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/pdf/HE_Koll_Fischer.pdf<br />

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