Rechtliche Aspekte des „Homeschooling“ - Netzwerk Bildungsfreiheit
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Sinne, die im Gegensatz zum Homeschooling grob gesehen eine bloße Anwesenheits-<br />
pflicht darstellt, wurde jedoch nicht gerüttelt. Der so von Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 GG<br />
vorgegebene Rahmen ist aber eindeutig zu eng gezogen. Jedenfalls muss es auch<br />
außerhalb der Ausweichmöglichkeit auf staatlich genehmigte Privatschulen Befrei-<br />
ungsmöglichkeiten von der staatlichen Schulpflicht geben, soweit sich diese als bloße<br />
Anwesenheitspflicht in zertifizierten Einrichtungen darstellt 6 . Denn im Konflikt mit dem<br />
elterlichen Erziehungsrecht und dem Selbstentfaltungsrecht <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> ist allein mit<br />
der Ausweichmöglichkeit auf private Ersatzschulen dem Verhältnismäßigkeitsgrund-<br />
satz nicht in jedem Falle ausreichend genüge getan. Freilich dürfte es genügen,<br />
Ausnahmen von der Schulpflicht als Anwesenheitspflicht entweder in staatlichen<br />
Schulen oder privaten Ersatzschulen in besonders begründeten Fällen zuzulassen 7 .<br />
Welche dies sind, und worauf sich die Begründung stützt, wird ebenfalls Gegenstand<br />
dieser Untersuchung sein.<br />
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die einfachgesetzliche Lage im Bun<strong>des</strong>land<br />
Bremen. Der einfachgesetzliche Befund wird sodann im Lichte <strong>des</strong> Grundgesetzes<br />
überprüft. Abgeschlossen wird die Untersuchung mit der Beantwortung der Frage,<br />
inwieweit bisherige Rechtsüberlegungen zum Homeschooling sich im Einklang mit<br />
bestehenden völkerrechtlichen Regelungen befinden und welche konkreten<br />
Handlungsanweisungen sich aus den gefundenen Erkenntnissen für die Beteiligten<br />
ergeben.<br />
III. Was ist Homeschooling? – Definition, Geschichte und<br />
Lagebericht aus pädagogischer Sicht<br />
Der Begriff <strong>des</strong> Homeschooling ist durchaus schillernd. Eine umfassende und dennoch<br />
knappe Beschreibung von Homeschooling liefert in seinem Vortrag „Historischer<br />
Hauslehrerunterricht und modernes Homeschooling“ Ralph Fischer 8 von der Universität<br />
Bonn, der unlängst zusammen mit dem Erziehungswissenschaftler Prof. Volker<br />
6 Für die Einstufung der Schulpflicht als reine Anwesenheitspflicht auch Neumann, Schul- und<br />
Hochschulrecht, in: Staats- und Verwaltungsrecht für Mecklenburg-Vorpommern, S. 87.<br />
7 Ebenso BVerfGE 34, 165, 181 ff.; BVerfG NJW 1987, 180; BVerwG DÖV 1994, 383; zit. nach<br />
v. Mangoldt/Klein/Starck – Robbers, GG Kommentar, Art. 7, Rn. 71.<br />
8 www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/pdf/HE_Koll_Fischer.pdf<br />
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