Rechtliche Aspekte des „Homeschooling“ - Netzwerk Bildungsfreiheit
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Gegenschluss aber, dass der Staat immer dann, wenn die Schule die Bildungs- und<br />
Erziehungsaufgabe nicht optimal umsetzt, die freie Selbstentfaltung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />
verletzt. Wenn also Fälle existieren, in denen die staatliche Schule oder auch private<br />
Ersatzschulen mit regulärem Unterricht die Kinder nicht optimal fördern, dann wird das<br />
Recht auf Bildung durch die Verhinderung <strong>des</strong> Ausweichens auf eine geeignetere Form<br />
der Beschulung verletzt. Allein die Produktion einer enormen Zahl an<br />
Schulversagern 158 durch die Regelschule, die im Homeschooling einen Ausweg finden<br />
würden, angesichts der unausweichlichen Regelschule aber (wegen der<br />
offensichtlichen Aussichtslosigkeit oftmals behördlich geduldet) die Bildungslosigkeit<br />
vorziehen und die Schule abbrechen, mag hier als Beispiel für die alltägliche<br />
Verletzung <strong>des</strong> Selbstbestimmungsrechtes <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> dienen.<br />
Die allgemeine Schulpflicht in der jetzigen Form der Handhabung der Behörden (ohne<br />
Zulassung von Ausnahmen) verstößt somit – dies bleibt festzuhalten – nicht nur gegen<br />
das Elternrecht, sondern auch gegen das damit einhergehende Recht auf freie<br />
Selbstentfaltung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>.<br />
III. Versagung von einzelnen Genehmigungen als<br />
Gleichheitsverstoß nach Art. 3 Abs. 1 GG?<br />
Ein weiterer grundrechtlicher Aspekt <strong>des</strong> Homeschooling liegt darin, dass „normalen 159 “<br />
Homeschooling-Kindern bislang die Ausnahmegenehmigung von der allgemeinen<br />
Schulpflicht regelmäßig versagt wird. Im Gegensatz dazu erhalten aber die Musiker<br />
TOKIO HOTEL oder LaFee oder auch Zirkuskinder Ausnahmegenehmigungen, weil<br />
die Schulaufsichtsbehörden deren berufliche Zukunft nicht gefährden wollen 160 .<br />
Sicherlich mag dieser Unterschied oberflächlich dadurch gerechtfertigt erscheinen,<br />
dass bei dieser Gruppe der Homeschooler Probleme auftreten, die andere<br />
158<br />
Bislang über 250.000 an der Zahl, Quelle:<br />
www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/pdf/HE_Koll_Fischer.pdf.<br />
159<br />
Also denjenigen Homeschooling-Kindern, die nach der Klassifizierung Fischers (s. dazu<br />
oben unter A III.) nicht zur Gruppe der Homeschooler aus Prominenzgründen gehören. Zur<br />
Gruppe der Prominenten nach der Einteilung Fischers zählt der Verfasser auch Kinder, die in<br />
Wanderzirkussen beschäftigt sind, da sie damit aufgrund ihrer „beruflichen Einspannung“ am<br />
ehesten zu vergleichen sind.<br />
160<br />
Siehe dazu bereits oben unter I 2 c).<br />
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