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Rechtliche Aspekte des „Homeschooling“ - Netzwerk Bildungsfreiheit

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Gegenschluss aber, dass der Staat immer dann, wenn die Schule die Bildungs- und<br />

Erziehungsaufgabe nicht optimal umsetzt, die freie Selbstentfaltung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />

verletzt. Wenn also Fälle existieren, in denen die staatliche Schule oder auch private<br />

Ersatzschulen mit regulärem Unterricht die Kinder nicht optimal fördern, dann wird das<br />

Recht auf Bildung durch die Verhinderung <strong>des</strong> Ausweichens auf eine geeignetere Form<br />

der Beschulung verletzt. Allein die Produktion einer enormen Zahl an<br />

Schulversagern 158 durch die Regelschule, die im Homeschooling einen Ausweg finden<br />

würden, angesichts der unausweichlichen Regelschule aber (wegen der<br />

offensichtlichen Aussichtslosigkeit oftmals behördlich geduldet) die Bildungslosigkeit<br />

vorziehen und die Schule abbrechen, mag hier als Beispiel für die alltägliche<br />

Verletzung <strong>des</strong> Selbstbestimmungsrechtes <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> dienen.<br />

Die allgemeine Schulpflicht in der jetzigen Form der Handhabung der Behörden (ohne<br />

Zulassung von Ausnahmen) verstößt somit – dies bleibt festzuhalten – nicht nur gegen<br />

das Elternrecht, sondern auch gegen das damit einhergehende Recht auf freie<br />

Selbstentfaltung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>.<br />

III. Versagung von einzelnen Genehmigungen als<br />

Gleichheitsverstoß nach Art. 3 Abs. 1 GG?<br />

Ein weiterer grundrechtlicher Aspekt <strong>des</strong> Homeschooling liegt darin, dass „normalen 159 “<br />

Homeschooling-Kindern bislang die Ausnahmegenehmigung von der allgemeinen<br />

Schulpflicht regelmäßig versagt wird. Im Gegensatz dazu erhalten aber die Musiker<br />

TOKIO HOTEL oder LaFee oder auch Zirkuskinder Ausnahmegenehmigungen, weil<br />

die Schulaufsichtsbehörden deren berufliche Zukunft nicht gefährden wollen 160 .<br />

Sicherlich mag dieser Unterschied oberflächlich dadurch gerechtfertigt erscheinen,<br />

dass bei dieser Gruppe der Homeschooler Probleme auftreten, die andere<br />

158<br />

Bislang über 250.000 an der Zahl, Quelle:<br />

www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/pdf/HE_Koll_Fischer.pdf.<br />

159<br />

Also denjenigen Homeschooling-Kindern, die nach der Klassifizierung Fischers (s. dazu<br />

oben unter A III.) nicht zur Gruppe der Homeschooler aus Prominenzgründen gehören. Zur<br />

Gruppe der Prominenten nach der Einteilung Fischers zählt der Verfasser auch Kinder, die in<br />

Wanderzirkussen beschäftigt sind, da sie damit aufgrund ihrer „beruflichen Einspannung“ am<br />

ehesten zu vergleichen sind.<br />

160<br />

Siehe dazu bereits oben unter I 2 c).<br />

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