Rechtliche Aspekte des „Homeschooling“ - Netzwerk Bildungsfreiheit
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Dennoch ist es verblüffend, mit welcher Gleichgültigkeit oder ausdrücklicher<br />
Selbstverständlichkeit die deutsche öffentliche Meinung die staatliche Initiative und<br />
zumin<strong>des</strong>t Mitverantwortung bei der Kin<strong>des</strong>erziehung voraussetzt und akzeptiert 59 .<br />
Um den staatlichen und den gesellschaftlichen Bereich voneinander abzugrenzen,<br />
muss man auf der Suche nach Antworten letztlich immer das Grundgesetz bemühen.<br />
Zwar ist die Schulgesetzgebung im Einzelnen den Ländern überlassen, die<br />
grundsätzlichen gesellschaftspolitischen Wertentscheidungen gibt jedoch das<br />
Grundgesetz vor. Die grundgesetzlichen Prämissen richten sich in diesem Fall an die<br />
jeweilige Lan<strong>des</strong>gesetzgebung 60 . Die Untersuchung der Reichweite der staatlichen<br />
Aufsicht über die Schulen nach Art. 7 Abs. 1 GG nimmt insoweit eine bedeutende<br />
Stellung ein, da hieraus der staatliche Erziehungsauftrag entwickelt wurde, auf den<br />
sich die allgemeine Schulpflicht gründet. Die verfassungsrechtliche Problematik <strong>des</strong><br />
Homeschooling wird also durch Art. 7 Abs. 1 GG überhaupt erst aufgeworfen 61 .<br />
1. Die staatliche Aufsicht über das Schulwesen gem. Art. 7 Abs. 1<br />
GG<br />
a) Zur Institutsgarantie <strong>des</strong> Art. 7 Abs. 1 GG<br />
Völlig unstreitig ist heutzutage, dass Art. 7 Abs. 1 GG eine institutionelle Garantie der<br />
staatlichen Schulaufsicht beinhaltet 62 . Diese Feststellung wird auch eindeutig vom<br />
Wortlaut <strong>des</strong> Art. 7 Abs. 1 GG getragen. Doch gerade die gegenüber den<br />
Homeschoolern geltend gemachte angebliche Schulhoheit <strong>des</strong> Staates (im Sinne einer<br />
allumfassenden alleinigen Organisations- und Regelungskompetenz, auf die sich<br />
letztlich die allgemeine Schulpflicht gründet) kann aus dem Begriff der staatlichen<br />
59<br />
So v. Campenhausen, Erziehungsauftrag und staatliche Schulträgerschaft (1967), S. 17.<br />
60<br />
Köttgen, Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Erwachsenenbildung, in: Die<br />
Volkshochschule in Recht und Verwaltung (1962), S. 13 ff.<br />
61<br />
Hingegen sehen weder Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG noch Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG einen<br />
eigenständigen staatlichen Erziehungsauftrag vor (ganz herrschende Ansicht, vgl. nur v.<br />
Münch/Kunig – Coester-Waltjen, GG-Kommentar, Art. 6, Rn. 86 m. N., anders nur Jeand´Heur,<br />
Verfassungsrechtliche Schutzgebote, S. 13, 19) und scheiden somit als Grundlage einer<br />
allgemeinen Schulpflicht bereits von vornherein aus.<br />
62<br />
Siehe z. B. v. Münch/Kunig – Hemmrich, GG-Kommentar, Art. 7, Rn. 3.<br />
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